Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 09.02.08, 12:19 Titel: Verletztes Meerschweinchen gekauft! Was kann ich tun?
Ich habe hier in einem großen bekannten Zoogeschäft vor 2 Tagen ein Meerschweinchen gekauft. Da ich schon beim Kauf gesehen habe ,dass es Schorf an der Schnauze hat habe ich nachgefragt ob mit ihm auch alles ok ist.Zuhause hat es sich dann aber ziemlich komisch bewegt und anscheinend Schmerzen beim Fressen gehabt. Deshalb bin ich heute zum Tierarzt der mir bestätigt hat, dass mit dem Meerschweinchen etwas nicht ok ist. Es hat entweder eine Pilzinfektion oder eine Bisswunde die nicht behandelt wurde. Wenn ich erst später zum Artzt gegangen wäre hätte er nicht mehr viel machen können. Natürlich hat mich das schon ziemlich schockiert aber danach beim besagten Geschäft die Antwort zu bekommen die Tierarztkosten tragen wir nicht aber sie können es gerne umtauschen hat mich echt schockiert. Ich finde nicht das man ein Tier wie einen Gegenstand sehen kann und es muss sowieso behandelt werden selbst wenn ich es zurück gebracht hätte (was ich auf keinen Fall tun werde!!!). Ich würde jetzt gerne wissen was ich tun kann ich find es eine Schweinerei das dort so mit den Tieren umgegangen wird!
Hätte ich vor Gericht irgendwelche Chancen oder an wen kann ich mich wenden?
Lt. Güterkaufrecht steht dem Käufer ein mangelfreies Meerschweinchen zu. Nachdem er an seinem Meerschweinchen einen Sachmangel entdeckt hat, hätte der Käufer dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung, zum Umtausch oder zur Vertragsauflösung geben müssen (= Geld zurück zum Käufer, Merschweinchen zurück zum Verkäufer). D.h. vor dem Tierarztbesuch hätte der Käufer den Verkäufer über den Sachmangel informieren und sich mit ihm einigen müssen, wie nun weiter verfahren wird.
Kein Gericht der Welt würde dem Käufer in diesem Fall zugestehen, daß er sich in nur 2 Tagen derart stark an ein bestimmtes Meerschweinchen gewöhnt hat, daß es ihm nicht zuzumuten wäre es gegen ein magelfreies umzutauschen. Somit wird der Verkäufer die Tierarztkosten nicht tragen müssen. Wenn Du bei Apollo einen CD-Player kaufst, der in der Garantiezeit kaputt geht, und Du ihn bei Satyr reparieren läßt, muß Apollo Dir ja auch nicht die Reparaturkosten ersetzen. Du hättest Dich bezüglich der Sachmangelbeseitigung direkt an Apollo wenden müssen und nicht mit der Reparaturquittung von Satyr dort aufkreuzeun dürfen.
Für's nächte Mal empfehle ich a) den Kauf direkt beim Züchter und nicht bei einem Zwischenhändler, und b) sich vor dem Kauf vom einwandfreien Gesundheitszustand des betreffenden Tieres zu überzeugen. Tiere mit Krankheitsanzeichen (in diesem Falle Schorf) läßt man wo sie sind oder aber man akzeptiert von vorne herein daß da noch mehr als der Kaufpreis an (Tierarzt)Kosten auf einen zukommt.
Traurig, aber wahr, die Zoohandlung müsste die kosten nicht übernehmen.
Und die Zoohandlung hätte es sich beim Umtausch gaz einfach gemacht: Krankes Tier wird Schlangenfutter. Käufer bekommt ein gesundes Tier. Keine großartigen Kosten für den Verkäufer.
Dein Schweinchen kann froh sein, daß es bei Dir gelandet ist und die notwendige tierärztliche Behandlung bekommen hat. _________________ Gruß, Lilie
...die enden übrigens nicht nur als Tierfutter, wenn sie verletzt sind, sondern auch, wenn sie nach ein paar Monaten nicht verkauft sind (und damit "zu alt" sind). Ich finde es nach wie vor traurig, dass überhaupt lebende Tiere im Zoogeschäft angeboten werden dürfen. Wenn man da mal hinter die Kulissen schaut (ich hatte mal das zweifelhafte Vergnügen), dann wird einem ganz anders.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.