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Verfasst am: 30.01.08, 11:02 Titel: Schulverweis wegen gemeinsamer Fehlzeiten?
Hallo,
ich und meine Freundin (beide in der selben Klasse) haben in letzter Zeit ab und zu mal zusammen gefehlt. In der Notenkonferenz wurde nun beschlossen, dass wir beide, auch einzeln, nicht mehr ohne Attest fehlen dürfen. Alles schön und gut...aber wir haben sowieso immer eines, auch bevor dies beschlossen wurde. Nun rief heute ein Lehrer bei uns an und drohte mit Schulverweis, da es auffällig wäre, dass wir immer zusammen fehlen. Laut Klassenbuch allerdings, haben wir im letzten Halbjahr 4 mal zusammen gefehlt. Andere (ein Pärchen) aber schon an die 8 Mal. Wieder andere, fehlen laufend, zwar mit Attest...aber unternommen wird nichts. Kann er uns denn nun was anhaben, nur weil wir ab und zu mal gemeinsam krank sind?
Vielen Dank im Voraus
Verfasst am: 10.02.08, 23:52 Titel: Re: Schulverweis wegen gemeinsamer Fehlzeiten?
°°contagious°° hat folgendes geschrieben::
Nun rief heute ein Lehrer bei uns an und drohte mit Schulverweis, da es auffällig wäre, dass wir immer zusammen fehlen.
Die Rechtslage für Ordnungsmaßnahmen steht in der Schulordndung - behauptet wenigstens das Schulgesetz. Nun habe ich aber keine Ahnung, ob ich in der Grundschulordnung, Realschulordnung oder wo auch immer nachlesen muss. Was ist mit "Verweis" gemeint: Mitteilung an die Eltern oder "Rausschmiss" von der Schule?
Zitat:
Laut Klassenbuch allerdings, haben wir im letzten Halbjahr 4 mal zusammen gefehlt.
Ist ja sicher ein Zufall, oder?
Zitat:
Andere (ein Pärchen) aber schon an die 8 Mal. Wieder andere, fehlen laufend, zwar mit Attest...aber unternommen wird nichts.
Aus dem Verhalten anderer kann man für sich selber keine Rechte herleiten, und als Entschuldigung "der xy hat aber auch ..." kommt das auch immer ganz schlecht. Standardantwort: "Und wenn der xy von der Brücke springt, springst du auch?"
Zitat:
Kann er uns denn nun was anhaben, nur weil wir ab und zu mal gemeinsam krank sind?
Vielen Dank im Voraus
Krank sein ist kein Verbrechen und auch kein Vergehen. Wenn tatsächlich Krankheit vorliegt (evtl. sogar mit ärztlichem Attest) kann der Lehrer gar nichts ausrichten - in begründeten Fällen (z. B.: Schüler hat immer montags ein Attest) kann die Schule den Schüler zum Amtsarzt schicken (oder umgekehrt). _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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