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Passagier A muss auf seinen Rückflug aus dem Urlaub knapp 6 Stunden warten. Hat er einen Anspruch auf Entschädigung, auch wenn ihm kein bezifferbarer Schaden entstanden ist`?
Ab 4 Stunden Verspätung hat man Anspruch auf Getränke, gegebenfalls Essen und Hotelzimmer (bei sechs Stunden aber kein Zimmer...). Man kann vom Flug zurücktreten und es muss der volle Flugpreis rückerstattet werden. Man kann die schnelllst mögliche Beförderung verlangen. Darüber hinausgehend hat man keine Ansprüche, sofern sie nicht konkret nachweisbar sind (echte Schäden).
Nun könnte aber auch eine Annullierung vorgelegen sein, wenn z. B. sich die Flugnummer geändert hatte oder man das Gepäck neu einchecken musste und eine neue Boardingcard bekam. Dann müsste die Fluglinie unter Umständen die Entschädigungszahlungen gemäß Fluggastverordnung zahlen, sofern sie sich nicht auf eine der darin festgeschriebenen Ausnahmen berufen kann, die sie Zahlungsfrei stellt.
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