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Verspäteter Flug- Entschädigung ohne nachweisbaren Schaden

 
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Blinkmuffel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.07.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 04.02.08, 12:09    Titel: Verspäteter Flug- Entschädigung ohne nachweisbaren Schaden Antworten mit Zitat

Passagier A muss auf seinen Rückflug aus dem Urlaub knapp 6 Stunden warten. Hat er einen Anspruch auf Entschädigung, auch wenn ihm kein bezifferbarer Schaden entstanden ist`?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 04.02.08, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht hilft ihnen diese Seite weiter: http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/fluggastrechte.html
_________________
Geist ist Geil!
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 05.02.08, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ab 4 Stunden Verspätung hat man Anspruch auf Getränke, gegebenfalls Essen und Hotelzimmer (bei sechs Stunden aber kein Zimmer...). Man kann vom Flug zurücktreten und es muss der volle Flugpreis rückerstattet werden. Man kann die schnelllst mögliche Beförderung verlangen. Darüber hinausgehend hat man keine Ansprüche, sofern sie nicht konkret nachweisbar sind (echte Schäden).

Nun könnte aber auch eine Annullierung vorgelegen sein, wenn z. B. sich die Flugnummer geändert hatte oder man das Gepäck neu einchecken musste und eine neue Boardingcard bekam. Dann müsste die Fluglinie unter Umständen die Entschädigungszahlungen gemäß Fluggastverordnung zahlen, sofern sie sich nicht auf eine der darin festgeschriebenen Ausnahmen berufen kann, die sie Zahlungsfrei stellt.

meint
Peter
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