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Freistellung vom Zivildienst wegen besonderer Härte?

 
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derElmo
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Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 10:40    Titel: Freistellung vom Zivildienst wegen besonderer Härte? Antworten mit Zitat

Einen schönen guten Morgen wünsche ich!

Bei mir ist folgendes Problem: Ich würde mich gerne auf einen der sehr sehr begrenzten Ausbildungsplätze zum Fluglotsen bewerben. In diesem Jahr stehen doppelt soviele Plätze zur Verfügung wie gewöhnlich in den vergangenen Jahren (dieses Jahr 80 sonst ~40).

Da das Unternehmen als Voraussetzung für eine Bewerbung einen abgeleisteten Wehrdienst oder die Freistellung voraussetzt , was ich beides nicht habe, könnte ich mich dieses Jahr nicht bewerben.

Wenn dann im nächsten Jahr wieder nur 40 Ausbildungsplätze für ganz Deutschland zur Verfügung stehen, würde ich doch eine enorme Benachteiligung durch die Verpflichtung zur Ableistung meines Dienstes erfahren. Im diesem Jahr hätte ich viel gößere Chancen auf einen Ausbildungsplatz.

Wäre in diesem Fall ein Antrag zur Freistellung vom Zivildienst sinnvoll und ausreichend begründet?

Danke im voraus für die Zeit und die hoffentlich hilfreichen Kommentare Smilie
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Mount'N'Update
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Freistellung vom Zivildienst kann es eigentlich nur bei einer sechsjährigen Verpflichtuing für den Zivil-/Katastropheschutz. (§14 ZDG)geben. Ich habe mal ernsthafte Zweifel, ob der Fluglotse dazu gehört.
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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derElmo
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Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn Leute wegen einer Ausbildung zurückgestellt werden, oder wegen dualem Studium etc... dann ist so etwas doch wohl auch ein Grund.
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Mount'N'Update
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt muss ich mal nachfragen: Meinst du Zurückstellung oder Freistellung? Das ist nämlich ein Unterschied.

Zurückstellung wäre kein Problem, ginge aber erst, wenn der Ausbildungsvertrag besteht.
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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derElmo
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Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Also die DFS setzt einen abgeleisteten Dienst/Freistellung/ Ausmusterung für die Bewerbung als Fluglotsen voraus.

Das würde ich gerne machen, geht aber nicht da ich keines der oben genannten Kriterien erfülle. Wenn ich nun bis nächstes Jahr warte und die wieder nur 40 Plätze anbieten, habe ich doch eine viel geringere Chance genommen zu werden. Darum geht es mir.

Im Wehrpflichtgesetzt steht, dass ich durch den Dienst keinen Nachteil erfahren darf... Den würde ich hierdurch jedoch erfahren oder nicht?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

derElmo hat folgendes geschrieben::
Den würde ich hierdurch jedoch erfahren oder nicht?
Nö. Niemand kann vorhersagen, wie die Bewerbersituation auf-was-auch-immer wann-auch-immer ist bzw. sein wird. Mit dem Argument, das Sie hier versuchen, sich zurecht zu biegen, könnte jeder potentielle Azubi / Student / Arbeitsuchende seine Freistellung fordern - schließlich lassen sich alle von Ihnen genannten Kriterien auch auf diese anwenden.
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derElmo
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Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Naja das halte ich für Fragwürdig.

Für ein Studium kann man sich trotz Wehrpflicht und so weiter bewerben und die Unis sind verpflichtet, einen im Anschluss zu nehmen, sofern dies vorher der Fall gewesen wäre.

In meiner Situation sieht das ganze schon anders aus. Ich bekomme nicht die Möglichkeit mich dort um eine der raren Plätze zu bewerben die dieses Jahr durch einen akuten Mangel stark erhöht sind. Ich habe nicht die Möglichkeit mir einen dieser Plätze zu reservieren.

Das ist schon ein enormer Nachteil gegenüber Studenten etc. Gerade bei diesem Beruf wo die Ausbildungsplätze so wenige sind, ist jeder Ausbildungsplatz wichtig und wenn ich sehe das dieses Jahr ein doppelt so großes Angebot an plätzen vorhanden ist, dann möchte ich mich natürlich auch auf einen dieser Plätze bewerbe, da meine Chancen genommen zu werden doppelt so groß sind.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 00:12    Titel: Antworten mit Zitat

derElmo hat folgendes geschrieben::
Für ein Studium kann man sich trotz Wehrpflicht und so weiter bewerben und die Unis sind verpflichtet, einen im Anschluss zu nehmen, sofern dies vorher der Fall gewesen wäre.
Ich habe den Eindruck, daß das eine doch sehr verkürzte Darstellung ist.

derElmo hat folgendes geschrieben::
da meine Chancen genommen zu werden doppelt so groß sind.
Das setzt zum einen voraus, daß die Chancen wesentlich von der Relation Bewerberzahl - Ausbildungsplätze abhängen. Zum anderen gehen Sie in aller Selbstverständlichkeit davon aus, daß die Bewerberzahl in jedem Jahr unverändert ist und sich nur die Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze ändert - was ich bis zum Beweis des Gegenteils mal bezweifle.

Übrigens: 'Studenten' war nur eine von drei von mir benannten Gruppen. Lachen
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