Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
icheinfach Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.02.2008 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 10.02.08, 22:06 Titel: Email vom Anwalt mit Kostennote? |
|
|
Guten Tag,
Es geht um folgendes Problem.
Vor über einen Jahr, habe ich an jemanden im Internet eine Hose verkauft, nicht über Internetauktionshaus [Name geändert]. Nach erhalt, meinte er diese endspricht nicht seinen Vorstellungen und würde gerne das Geld zurück haben , wäre kein Problem für mich gewesen.
Nur ich bekam keinerlei Daten. Innerhalb des Jahres hat er mich nie angerufen obwohl die Nr. leicht zu finden ist steht im Telefonbuch, hätte alles schnell geklärt werden können.
Nun einen Jahr später erhielt ich eine email, einer Anwaltskanzlei mit Kostennote ca 154€ inkl. Zinzen + Anwaltspauschale.
Jedoch ohne jegliche Rechnung!
In der email war eine Telnr wo ich mich melden sollte bei Fragen, ich rief an und am Hörer hatte ich den Typen von dem ich keine Daten hatte, ich legte auf und suchte nach der Nummer der Anwaltskanzlei, wurde fündig und dort sagte man mir das die garkein Internet haben, dann rief ich noch mals bei dem Typen an und fragte was es mit der email soll, dann erklärte er mir, es würde alles "inoffiziel" laufen da der Anwalt ein Bekannter von Ihm sei ect.
Jedoch sehr unfreundlich , dann rief er mich an kurz danach und meinte, dass wir es auch so klären könnten wenn ich Ihn bis 15.02 die Kosten zurück überweise ohne Zinsen ect.
Wäre sehr erfreut über kleine Tips wie ich mich verhalten solle und vorallem Wie ist die Rechtslage?
MFG |
|
Nach oben |
|
 |
Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
|
Verfasst am: 11.02.08, 16:11 Titel: |
|
|
Wurde Gewährleistung ausgeschlossen?
Auch wenn nicht, müßte der K beweisen, daß der Mangel schon bei Übergabe vorlag. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen. |
|
Nach oben |
|
 |
Milo FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 1572 Wohnort: Neu-Ulm
|
Verfasst am: 11.02.08, 20:38 Titel: Re: Email vom Anwalt mit Kostennote? |
|
|
icheinfach hat folgendes geschrieben:: | Nach erhalt, meinte er diese endspricht nicht seinen Vorstellungen und würde gerne das Geld zurück haben , wäre kein Problem für mich gewesen.
Nur ich bekam keinerlei Daten. |
unter "nicht den Vorstellungen entsprechen" kann ich leider keine Mängelrüge subsumieren. Hier sehe ich reine Kaufreue. Widerrufsrecht gibts aber nur, wenn der Verkäufer Unternehmer ist.
Vielleicht kann man mit ner Irrtumsanfechtung rumspielen, aber dafür ist dann der Sachverhalt bezüglich der Kaufsache zu dürftig.... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein |
|
Nach oben |
|
 |
icheinfach Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.02.2008 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 11.02.08, 22:13 Titel: |
|
|
Danke für die Rückantworten..
Jap , ich bin völlig Privat ohne Rückgaberecht ect.
Nur da ich fair bin dachte sagte ich zu nur ich erhielt nie die Daten.
Jedoch wäre dies das eher kleinste Problem, was mich stuzig macht ist dass ich Email vom Anwalt bekomme mit Kostenvorderung obwohl diese Kanzlei kein Internet hat zudem auch ohne jegliche Rechnung mit Mwst , Datum zwecks Zinsen ect.
Dann noch weil es ja angeblich inoffiziel lief weil er den Anwalt kennt, ein Bekannter oder so meinte er wohl. Nur darf das ein Anwalt ?!?
Das ist doch dann eher "Schwarz" oder nicht?!?
Wie ist die Rechtslage?
MFG |
|
Nach oben |
|
 |
Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
|
Verfasst am: 11.02.08, 23:21 Titel: |
|
|
Da Kanzleien recht selten "schwarz" arbeiten (Risiko zu groß), würde ich eher tippen, die gesamte Email war vom K... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen. |
|
Nach oben |
|
 |
Milo FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 1572 Wohnort: Neu-Ulm
|
Verfasst am: 11.02.08, 23:41 Titel: |
|
|
Wie hoch war denn diese Anwaltspauschale? War die mit einem Gebührentatbestand
(z.B.: 2300 VV RVG) bezeichnet? _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein |
|
Nach oben |
|
 |
icheinfach Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.02.2008 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 12.02.08, 23:16 Titel: |
|
|
Nabend,
Also es waren damals 65€ die ich bekommen habe, nun 154€ nebst Zinzen Zzgl. 25€ Anwaltspauschal. Ohne jegliche Rechnung von wann bis wann die Zinsen endstanden sind oder ähnliches keinerlei Datum ect. keinerlei Anrede.
Macht man sich mit so einer email nicht eher mehr Strafbar?!?
Ausserdem wird erwähnt, bei Rückfragen stehen wir unter xxxxx (Tel) zur verfügung, dort ging ja wie gesagt der ehemlÃge Käufer an das Telefon, die Email jedoch Absender einer Anwaltskanzlei. / Macht er sich nicht nun eher Strafbar?!? |
|
Nach oben |
|
 |
WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
|
Verfasst am: 13.02.08, 09:55 Titel: |
|
|
Der Sachverhalt schreit geradezu nach einer anwaltlichen Überprüfung.
Auch wenn dadurch zunächst mal Kosten entstehen, gäbe es - wenn die Befürchtungen uträfen - begründete Hoffnung darauf, dass K diese zu ersetzen hat (vors. sittenw. Schädigung). _________________ Null Komma
***
nix |
|
Nach oben |
|
 |
icheinfach Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.02.2008 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 13.02.08, 10:35 Titel: |
|
|
Also meint Ihr ich sollte auch zum Anwalt gehen , bin ja zum Glück im Rechtschutz versichert, vllt übernehmen die die Kosten ja erst mal.
Auch wenn es wahr sein sollte das diese email von seinen Bekannten stammt, darf er überhaupt "innoffiziel" Kostenvorderunegn senden via Email als Anwalt!? ohne ausgewiesener Mwst rechnung oder des gleichen?
Wie wäre dabei die Rechtslage?
MFG |
|
Nach oben |
|
 |
WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
|
Verfasst am: 13.02.08, 10:42 Titel: |
|
|
Grundsätzlich gilt, dass niemand Forderungen stellen "darf", auf die er keinen Anspruch hat.
Macht jemand sowas trotzdem und täuscht dabei über seine Identität und gibt sich als RA aus, kann sowas durchaus strafrechtliche Relevanz haben.
Um keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es immer sinnvoll, vor dem Aufsuchen eines RA bei der Rechtschutzversicherung um Kostendeckung zu bitten. _________________ Null Komma
***
nix |
|
Nach oben |
|
 |
icheinfach Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.02.2008 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 13.02.08, 13:19 Titel: |
|
|
Besten dank für die schnelle Rückantwrt.
Nur sollte die email wirklich von einen Anwalt kommen, darf er einfach so eine Kostenforderung stellen mit Zinsen und Anwaltspauschale obwohl ich keinerlei Rechnung und des gleichen erhalten habe ? - Bzw darf ein Anwalt einen Fall Inofiziel behandeln wie der Käufer ja gemeint hat, weil es ein Bekannter sei von Ihn???
Sondern einzig allein diese email.
Er gab mir nun bis zum 15.02 Zeit Betrag ohne Zinsen zu zahlen, nur erstmal wollte ich mir doch bissel Hilfe holen da ich nicht wirklich Ahnung hab.
Wer macht sich in dieser Sache nun eher Strafbar ? In meinen Augen der Käufer , er hätte sich doch auch mal wenn er Probleme gehabt hätte via Telefon melden können, desweiteren habe ich doch als Privat Person garkeine Rückgabe dies war nur ein Vorschlag von mir aus Kulanz.
Sehr schwieriger Fall wie ich merke  |
|
Nach oben |
|
 |
WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
|
Verfasst am: 13.02.08, 13:29 Titel: |
|
|
Eine konkrete Rechtsberatung darf hier nicht erfolgen. Schau dazu mal in die Forenregeln.
Ein Anwalt wird helfen, so dass eine Vorabhilfe nicht erforderlich ist.
Zur Frage, wann Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht werden dürfen, findest du hier unter Benutzung der Forensuche ne ganze Menge. Einfach mal Schadensersatz, Verzug oder Verzugsschaden eintippen.
Ein paar grundlegende Informationen von mir findest du hier:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=133623
Wenn sich einer strafbar gemacht hat, den höchstens der Käufer.
Alle weiteren Fragen sind hier meines Erachtens bereits abgegrast worden... _________________ Null Komma
***
nix |
|
Nach oben |
|
 |
icheinfach Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.02.2008 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 15.02.08, 11:02 Titel: |
|
|
Alles klar dann erkundige ich mich mal.
Aber wie ich richtig erkannt habe, darf auch ein Anwalt nicht einfach so eine Kostennote senden zumindest ohne jegliche Rechnung nicht ganz davon abgesehn ob die email ein fake ist oder nicht.
Danke für die Hilfe die ich hier bekommen habe,
MFG |
|
Nach oben |
|
 |
|