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Hund im Auto
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Hogwarts
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 10:14    Titel: Hund im Auto Antworten mit Zitat

Hallo,

folgende Frage:
Auf einem fiktiven Parkplatz parkt eine fiktive Vollzeitangestellte für über 9 Stunden. In ihrem fiktiven Auto hat sie einen Hund. Sie läßt den Hund zur Mittagspause heraus und läßt den Hund sein Geschäft machen.

Welche Möglichkeit hat man zum Handeln?
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Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hogwarts,
wo siehst du das Problem?
Mein Hund verbringt den ganzen Tag freiwillig im Auto, während das Auto im Hof steht und ich währenddesssen den zum Hof gehörigen Garten pflege oder was am Haus mache, aus lauter Angst er könnte mal aus Versehen nicht mitgenommen werden Winken
Selbst wenn der Hund zur gleichen Zeit zuhause wäre würd er wahrscheinlich auch den ganzen Tag aufm Sofa liegen. So liegt er halt auf dem Rücksitz des Autos.
Soweit der Hund dabei keinen Schaden nimmt oder dadurch leiden muss z.B. aufgrund grosser Hitze oder Kälte sehe ich da keinen Handlungsbedarf.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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Hogwarts
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karli,

also die Probleme sind
- Hundgebell
- Wärme
- Kälte
- direkte Sonneneinstrahlung
- sein Geschäft auf dem Rasen
- Publikumsverkehr
- keine Lüftung
usw.

Tierquälerei?
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Tanja85
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Anmeldungsdatum: 01.03.2007
Beiträge: 134

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach 100%ig Tierquälerei.

Also bei uns ist das Ordnungsamt dafür zuständig. Vielleicht einfach mal anrufen und nachfragen. Wobei ich keiner großen Hoffnung bin, dass sich da etwas tut..
Wenn nichts passiert würde ich die Polizei rufen WENN ich sehe, dass der Hund wieder seit Stunden im Auto hockt. Vielleicht hilft das ja, der Frau deutlich zu machen, dass es SO nicht geht!
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hogwarts,
das Tierschutzgesetz ist da zwar eindeutig http://bundesrecht.juris.de/tierschg/__2.html
allerdings weiss ich nicht so recht, ab wann die geschilderten Umstände wie Hitze, Kälte etc. als Tierquälerei bzw. als für das Tier unzumutbar gewertet werden.
Grundsätzlich würde ich kein Problem darin sehen, einen Hund bei zumutbaren Umständen für 2x 4 Stunden im Auto zu lassen, soweit die Mittagspause für ausgiebiges Gassi genutzt wird und man sich auch den Rest des Tages mit dem Tier bissl beschäftigt.

Die anderen Dinge wären dann eher als Belästigungen Dritter anzusehen.
(ggfs. Ruhestörug, Sachbeschädigung)

Im Zweifelsfall würd ich auch Tanja85´s Ansicht vertreten und lieber die Polizei oder das Ordnungsamt rufen.

Falls das Auto auf einem Firmenparkplatz steht, könnte möglicherweise der Schef seinen Einfluss geltend machen falls Kunden sich gestört oder belästigt fühlen.
Dem Hund wär damit wohl eher nicht geholfen.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

mann könnte mal den Tierschutzverein anrufen. Die Leute kennen sich aus und kümmern sich um solch arme Kreaturen. Sehr böse Sehr böse

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren,
pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass
ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
(Auszug aus dem Tierschutzgesetz )


( Wenn man keine Zeit für so ein Tier hat, sollte man in beider Interessen keines halten )
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Tanja85 hat folgendes geschrieben::
Meiner Meinung nach 100%ig Tierquälerei.

Na 100%? Dazu würde ich mir schon die Frage stellen wie Tierquälerei definiert ist. Wäre das alleinige Halten eines Haustieres nicht schon eine Einschränkung des Tieres in seiner "Natürlichen" Bewegungsfreiheit?
Aber mal bei diesem fiktiven Fall geblieben: Das Tier wäre mit Essen und Wasser versorgt. Die Temperatur ist so, dass keine übermäßige Wärme noch keine etreme Kälte vorhanden wäre. Die Hundehaufen beim Gassi gehen werden entfernt und abgesehen von gelegentlichem Bellen (Weil gerade mal wieder einer das "Multimediacenter" aus dem Auto klauen will) gehts i.d.R. ruhig zu. Wo wäre da die Tierquälerei? Wobei sich diese Bedingungen natürlich schnell ändern können (z.B. die Sonne kommt raus und ganz schnell sind 50°C im Wagen) und sich dann die Frage stellt, wie schnell kann eine fiktive Angestellte darauf reagieren? Beobachtet man eine Gefahr für das Tier, kann man sicherlich die Polizei oder das Ordnungsamt informieren. Aber zum Glück ist ja alles nur fiktiv! Sehr glücklich
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

ich meine doch, dass das aus dem o.g. Auszug aus dem Tierschutzgesetz hervorgeht.
Einen Hund den ganzen tag in ein Auto zu sperren kann man doch wohl nicht als eine artgerechte Haltung bezeichnen Ausrufezeichen
Das Tier hat ja keine Möglichkeit sich da etwas zu bewegen.
Selbst wenn jemand einene Hund in Zwinger - oder Anleinehaltung hat, gibt es Bestimmungen wie lang die Leine oder wie groß der Zwinger sein muss. Ich nehme an um eben dem Tier eine Bewegung zu erlauben, was eben im Auto nicht gegeben ist.

Gruß roni
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Hogwarts
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für eure Beiträge.

Nehmen wir mal an es sind zwei kleine Hunde. Das Auto ist ein Kleinwagen. Weiterhin ist kein Essen und kein Wasser im Auto. Die beiden kommen nur für das Geschäft einmal aus dem Auto. Der Kot wird nicht weggemacht.
_________________
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gitta.
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Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Nehmen wir an, dass es 2 kleine Hunde sind, dann haben die auch in einem Kleinwagen die Möglichkeit, über alle Sitze zu springen und zu toben. Lachen Lachen

Übrigens, bei mir hat ein ganzer Tag 24 Stunden und nicht nur 9 Stunden Winken

Vielleicht sollten Sie die fiktive Hundehalterin mal ansprechen. Es kann ja auch sein, dass sie kurzfristig Probleme mit der Unterbringung des Hundes hat und ihn deswegen mitnimmt. Eben damit er nicht 8 Arbeitsstunden, 1 Stunde Pause und evtl. noch 2 Stunden Fahrzeit alleine zuhause ist.

Wenn sie Unterbringungsprobleme hat, was wäre dann die Alternative -- Tierheim ??
Die ganztägige Unterbringung in einem Zwinger ohne eigenen Menschen ist auch nicht das Wahre für den Hund.
Da ist es immer noch besser 2 x 4 Stunden im Auto zu warten und den übrigen Tag mit dem Frauchen zu verbringen. ( Jedenfalls solange es nicht zu heiß ist. )

Fressen auch nicht ständig angeboten werden. Bei den meisten Hunden reicht ein Mahlzeit am Tag. Und wenn der Hund vor der Arbeit, in der Mittagspause und nach der Arbeit ausreichend zu Trinken bekommt, ist die kurze Zeit dazwischen bei den derzeitigen Temperaturen auch kein Problem.

Das der Kot nicht entfernt wird, ist allerdings eine ganz andere Geschichte. Der sollte von jedem Hundebesitzer eigentlich immer entsorgt werden. l

Also, bevor sie den Amtsschimmel einspannen, erstmal freundlich mit der Hundebesitzerin sprechen. Das klärt die Angelegenheit oft besser.

gitta.
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Tanja85
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Anmeldungsdatum: 01.03.2007
Beiträge: 134

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das Tier wäre mit Essen und Wasser versorgt. Die Temperatur ist so, dass keine übermäßige Wärme noch keine etreme Kälte vorhanden wäre.


... weil die Dame ihre Klimaanlage 8 Stunden an hat...

Wenn es um die jetzige Jahreszeit geht, ist es für eine kleine Hunderasse, die es nicht so gewöhnt ist stundenlang draußen zu hocken zu kalt. Was im Sommer in einem Auto passiert brauchen wir wohl nicht zu diskutieren, da gab es schon genug tote Hunde.

Außerdem gibt es nicht eine Regelung, dass Zwinger eine Mindesgröße von 6-10m² haben müssen, abhängig von der Rasse? Würde das Auto in dem Fall nicht auch als Zwinger gelten?
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.archenoah.at/tierschutzgesetz.htm

hier kann man alles zurartgerechten Haltung ( auch Zwinger ) nachlesen Ausrufezeichen

Gruß roni
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Tanja85 hat folgendes geschrieben::
Wenn es um die jetzige Jahreszeit geht, ist es für eine kleine Hunderasse, die es nicht so gewöhnt ist stundenlang draußen zu hocken zu kalt.

Das kommt auf den Hund an. Ein Husky schwitzt sicher bei dem Wetter wie Hund Lachen

Tanja85 hat folgendes geschrieben::
Außerdem gibt es nicht eine Regelung, dass Zwinger eine Mindesgröße von 6-10m² haben müssen, abhängig von der Rasse?
Ja gibts anscheinend!
Gefunden hab ich das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gehege
Scheint aber mehr von der Grösse des Tiers abhängig zu sein.

Tanja85 hat folgendes geschrieben::
Würde das Auto in dem Fall nicht auch als Zwinger gelten?

Denk ich nicht, das Tier wird ja nicht ständig dort gehalten.

Ansonsten kann ich gitta nur beipflichten!

Roni´s Link beschreibt offenbar die Rechtslage in Österreich Winken

Das deutsche PONGDONG dazu liest sich hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschhuv/gesamt.pdf
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Jury
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Anmeldungsdatum: 31.01.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 15.02.08, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Eine große deutsche Tierschutz-Organisation mit P. sagt dazu, daß schon bei relativ milden Temperaturen Erstickungsgefahr bestünde, da sich durch die Wärme (selbst bei 15 Grad Aussentemperatur kann sich das Wageninnere in kürzester Zeit auf 27 erhöhen) der Sauerstoff verbraucht.
Allerdings muß man immer die Polizei hinzu ziehen, da man sich der Sachbeschädigung strafbar macht, wenn man eigenmächtig die Scheibe einschlägt, um dem Tierlein das Leben zu retten.
Daß die Gefahr real ist, zeigen ja auch die Fälle, wo Babys und Kleinkinder im Fahrzeug erstickt sind, wo Mami oder Papi grad mal eben einkaufen waren und der Nachwuchs so schön schlief. Da wurde der Wagen sogar im Schatten geparkt. Die Sonne hat es aber an sich zu wandern und dann ist es eben passiert.
Kind oder Hund im Auto in der Sonne, evtl. noch beschlagene Scheiben - das heißt u.U. Lebensgefahr.
Darf man bei einem Kind eigentlich die Scheibe einschlagen? Oder muß man da auch erst auf die Polizei warten?
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 16.02.08, 06:34    Titel: Antworten mit Zitat

Jury hat folgendes geschrieben::

Darf man bei einem Kind eigentlich die Scheibe einschlagen? Oder muß man da auch erst auf die Polizei warten?


Würdest Du, wenn's wirklich um das Leben eines Kindes ginge, allen Ernstes darüber nachdenken?

LG Waschbärin
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