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Hausarbeit, wie anfangen?
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ZallingerQuirin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 20:09    Titel: Hausarbeit, wie anfangen? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe gerade mein 1. Semester Jura in Regensburg beendet und jetzt muss ich während der vorlesungsfreie Zeit eine Hausarbeit im BGB Schuldrecht anfangen. Jetzt war ich heute in der Bibliothek und war wie vor den Kopf gestoßen. Ich hatte einfach keine Idee, wie ich das ganze angehen soll. Der Fall ist sehr umfangrecht und für einen Anfänger wie mich, doch noch ziemlich kompliziert.
Jetzt meine Frage: Gibt es irgendwelche Tipps, wie ich vorgehen soll? Mit was anfangen?
Meine einzige Überlegung war bisher, dass ich einfach ganz von vorne anfange zu lösen, alle Anspruchsgrundlagen etc. Soweit so gut, aber was mache ich, wenn ich auf ein Problem stoße? Bin momentan echt eingeschüchtert von dem Fall.

Würde mich über jede Hilfe freuen!
Mit freundlichen Grüßen,
Quirin Zallinger
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn ich nicht von der "Götter in Schwarz"-Fraktion komme, sondern von der "Halbgötter in Weiß"-Gegenseite und bisher nur eine einzige halbjuristische Hausarbeit geschrieben habe, zumindest mal ein Tipp:
Wenn man gar keine Ahnung hat, sollte man sich ein paar alte Arbeiten besorgen(natürlich welche, von denen man weiß, dass sie gut waren), um sich anzusehen "wie man sowas macht".
Generell sind für grundlegende Sachen ältere Semester ein guter Ansprechpartner.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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ZallingerQuirin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, für deine Antwort. Das ist schon mal eine gute Idee. Mit etwas Glück kann ich mir eine 17 Punkte Hausarbeit besorgen. Da werd ich mich morgen gleich mal dahinter klemmen.
Bin momentan glaub ich auch einfach mit der größe der Bibliothek überfordert und mit der Länge des Falles, so dass ich einfach hinten und vorne nicht weiß, wie ich anfangen soll.

Danke auf jedenfall nochmal,
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo junger Kollege,

zunächst mal mein Beileid zum Schreibenmüssen einer Hausarbeit. Aber die gute Nachricht ist: nach dem Studium müssen Sie das nie wieder machen Winken

Lösen Sie am besten zunächst einfach mal den Fall, als wäre es eine Klausur. Das bedeutet, erarbeiten Sie sich erstmal klausurmäßig nach den üblichen Schemen die Anspruchsgrundlage. Wenn Sie unsicher sind, befragen Sie dabei - anders als in der Klausur üblich (erst im 2. Staatsexamen!) ruhig Onkel Palandt oder eine andere Ihnen genehme Kommentierung. Sie werden dabei im Lauf der Lösung schon selber auf die akademischen Probleme stoßen. Nehmen Sie sich hierfür maximal zwei Tage und versuchen Sie dabei auf keinen Fall, die akademischen Streitigkeiten schon lösen zu wollen - Sie würden sich nur verzetteln und am Ende ist die Zeit knapp und das Seminar zu Winken

Wenn Sie dann die Lösung haben und zwei oder drei Meinungsstreitigkeiten von Relevanz gefunden haben, können Sie sich in den akademischen Abgrund stürzen. Konzentrieren Sie sich auf wichtige Meinungsstreitigkeiten und versuchen Sie bitte nicht, jede auch noch so abstruse Meinung irgendeines unbekannten Professors in irgendeinem Aufsatz zu stark zu beleuchten. Meist finden sich die relevanten Meinungen, die der Korrektor sehen will, in den einschlägigen Lehrbüchern und Kommentaren. Alles weitere sind nicht zwingend Sahnetupfer, da Sie davon ausgehen können, dass der Korrektor die Sahnetupfer 1. nicht kennen und 2. den Aufsatz dazu garantiert auch nicht lesen wird. Das wird er bei einer Korrekturzeit für den kleinen Schein von 10 bis 15 Minuten nicht leisten können.

Nun noch ein paar warem Worte eines Kollegen, der alleine für den kleinen Strafrechtsschein 7 (!) Hausarbeiten geschrieben, dennoch das erste Staatsexamen erfolgreich im Freischuss gemacht hat Winken

1. Verzetteln Sie sich nicht in Flur- und Mensadiskussionen. Die Kommilitonen haben das selbe Problem, wie Sie und sind ebenso unsicher. Sicher ist es mitunter hilfreich, einen hilfreichen Hinweis aufzunehmen und zu überprüfen - aber hier ist auch ein grandioser Nährboden für Gerüchteküchen, Unsicherheit und das vermeintliche Auftrumpfen der vermeintlichen Superjuristen. Es spricht nichst dagegen, Ihre Meinung und Ihre Falllösung zwischendurch mal zu hinterfragen und zu überprüfen. Je öfter Sie zu dem Ergebnis kommen, dass Ihre Lösung vertretbar ist, desto eher sollten Sie an ihr festhalten.

2. Hausarbeiten sind meist so angelegt, dass es kein richtig oder falsch gibt. In der Regel können durchaus mehrere Lösungen dabei rauskommen. Die Lösung interessiert aber eigentlich auch nicht vordergründig, solange Sie nicht einem Hund ein Antragsrecht beim Betriebsrat zusprechen oder der Katze einen Ehegattenunterhalt gegen das ehemalige Herrchen nach der Scheidung oder Ähnliches Winken Man will von Ihnen sehen, dass Sie einen Fall lösen können und dabei systematisch arbeiten sowie den Stand der wissenschaftlichen Meinung wiedergeben und für sich entscheiden und begründen können.

3. Verwenden Sie an der richtigen Stelle die einschlägigen Schlagwörter! Manche Korrektoren suchen bloß die Schlagworte und dazwischen kann der blanke Unfug stehen, ohne dass er auch nur gelesen wird. Liest einer mal mehr als nur die Schlagworte, so können die Schlagworte aber auch nicht schaden, solange dazwischen nicht wirklich nur Unfug steht.

4. Grämen Sie sich nicht, wenn die Arbeit den Bach runter geht, sondern schreiben Sie eben die Nächste wieder mit. Grämen Sie sich auch nicht, wenn nur 4 Punkte drunter stehen. 4 Punkte sind auch ein Schein und die Scheine sowie deren ergebnis interessieren nachher keine Sau mehr. Sie sind lediglich Voraussetzung für die Prüfungszulassung. Gerade bei den kleinen scheinen ist es an vielen unis üblich, dass der Prof die Parole "60 % müssen durchfallen, egal wie" ausgibt. Da kann Ihre Arbeit noch so gut sein, wenn der Korrektor die Quote noch nicht erfüllt hat ...

Ich will Ihnen das am Beispiel meiner 7 Strafrechtshausarbeiten erläutern:

Die ersten 6 waren alle mangelhaft (logisch, sonst hätte ich mir bestimmt nicht so viele angetan). Die siebte Arbeit habe ich nach oben empfohlenem Muster gelöst und mir den Text sodann von meiner Festplatte aus den anderen 6 Arbeiten zusammenkopiert und eingefügt, dabei natürlich Namen und Subsumtion angepasst (es gab ja kein Thema aus dem AT, über das ich nicht schon mal geschrieben hatte Winken ). Aus diesem Konvolut aus den sechs vorherigen, amtlich magelhaften, Hausarbeiten erwuchsen plötzlich 10 Punkte ...

Viel Erfolg!
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mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
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ZallingerQuirin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

wow, vielen Dank StuWa, das nenn ich mal Hilfreich! Wirklich klasse!! Dann fang ich wirklich, wie ichs mir eh überlegt habe, morgen einfach ganz von vorne an und versuch den Fall mal von Grund auf zu lösen, schön nach Gutachtenstil und schau einfach, wie weit ich dann komme.

Weitere Tipps sind natürlich immernoch erwünscht Smilie

liebe Grüße
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

keine Urache Winken
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showbee
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

noch ein Tip: idR sind Hausarbeitensteller faule wiss. Mitarbeiter des Profs. Das gilt gerade für Grundkurs-HA. Also würde ich nachdem die Lösungskizze wie bei einer Klausur steht (wer will was von wem woraus?) die Fallbücher konsultieren!

Also bei der Skizzenerstellung (wie bei Klausur) immer schon auf einem Zettel die möglichen Probleme notieren (Bspw. "Liegt hier wirkliche eine Zustimmung/Genehmigung der Eltern iSd § 107ff. vor?"). Am Ende der Skizzenerstellung kristalisieren sich dann die wichtigen paar Probleme raus auf die es zum Lösen ankommt.

IdR ist eine HA eine Ansammlung von 2-3 Metaproblemen der grauen Urzeit die in einem guten Fallbuch irgendwo vorkommen. Also sollte man nach 2-3 Tagen rausgefunden haben: XYZ ist fraglich in § xyz BGB. Und dann geht man zum Bibliotheksregal mit all den Fallbüchern und blättert mal 1-2h rum. Wahlweise bieten sich auch Lehrbücher an (dann hat man es nicht im Fall, aber didaktisch) oder ein Handkommentur (Palandt = Suboptimal für 1. Semestler).

IdR wird man zumindest 2 von 3 Problemen wiederfinden und somit eine "Kurlösung" als Anhalt finden, also wie gehts weiter. Manchmal ist die HA wirklich so einfach, dass man alle Probleme bei einem Autor wiederfindet, im schlimmsten Fall findet man eben diesen Fall.

Mfg

showbee
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

klingt schon mal nicht schlecht, gib dir mühe, die korrekturen der hausarbeiten nehmen die regensburger recht ernst und entsprechend streng fallen sie auch aus.

also immer schön sorgfältig und dann klappt das sicher....

vielleicht sieht man sich im wintersemester Winken
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It's not about left or right, it's about right and wrong.
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ZallingerQuirin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Puh, da bin ich jetzt schon einmal erleichtert. Smilie
Bist du/Sie (wie wird das denn hier im Forum geregelt? Siezen oder duzen?) gerade fertig geworden? Bzw. gehts jetzt ans Promovieren, da wir uns im WS sehen könnten?

Ich hab mir noch ein paar Überlegungen dazu gemacht, wie ich weiter machen könnte.
V muss ja trotz des Gläubigerverzugs seine Leistung erbringen. Ist jetzt die Bitte des K ein extra Antrag auf neue Leistungszeit? Oder muss V sofort leisten, da nichts anderes ausgemacht ist? Man, das ist alles so kompliziert Geschockt
Naja, morgen gehts auf jedenfall gleich in der Früh wieder in die Bib,
schönen abend noch
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ThePhil
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Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe Ihren Anfang gerade gelesen und bist jetzt ist er, obwohl ich mich von § zu § hangeln musste, da ich selber nicht viel Plan habe, logisch stringent.
So eine Frage nebenbei: Wie viel muss denn so eine Hausarbeit im Seiten umfassen?
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo junger Kollege,

1. woher sind wir hier so sicher, dass die Leistung auch schon vor dem 6. erbracht werden konnte? Gibt der Sachverhalt da was her? Ausgemacht war doch der 6.

Das ist hier zwar eigentlich im Ergebnis wurscht, weil der V ja brav am 6. liefern will - es gibt aber Korrektoren, die sich an solchen Kleinigkeiten aufgeilen, wenn man nicht näher untermauerbare Behauptungen in den Raum stellt Winken

2. Den Annahmeverzug des K sehe ich hier auch recht unproblematisch - da wird also der Knackpunkt der Arbeit nicht liegen. Hier also sauber aufbauen und Schritt für Schritt die Voraussetzungen abarbeiten.

Das problem in diesem Teil dürfte wohl in der Tatsache liegen, dass der V die Maschine prompt an die Chinesen vertickert hat (was seriöse Unternehmer aber auch wirklich nur in juristischen Hausarbeiten machen - im Referendariat werden Ihnen auch noch häufiger die ewig kaputten Gerichtsbriefkästen begegnen, die natürlich auch immer ein paar Sekunden vor Fristablauf den Geist aufgeben Winken ) und dem K deswegen Umsatzeinbußen drohen, die er ja unterschwellig schon mal als Schadenersatz angedacht hat. Natürlich ist durch den Annahmeverzug die Gefahr auf den K übergegangen. Hier wird allerdings dann fein herauszuarbeiten sein, welche Gefahr das eigentlich umfasst - nämlich im Wesentlichen die Gefahr der zufälligen Zerstörung/Beschädigung und des zufälligen Untergangs der Sache; nicht aber die Gefahr besser zahlender Chinesen Winken .

Lösung aus der Hüfte geschossen und nciht fundiert recherchiert: V bleibt zur Leistung selbstverständlich verpflichtet, allerdings nicht sofort. K werden die Schadenersatzansprüche wohl auch zustehen - Anspruchsgrundlage muss ich mir noch überlegen (wahrscheinlich pFV).

Viel Erfolg morgen in der Bib Winken
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo junger Kollege,

1. woher sind wir hier so sicher, dass die Leistung auch schon vor dem 6. erbracht werden konnte? Gibt der Sachverhalt da was her? Ausgemacht war doch der 6.

Das ist hier zwar eigentlich im Ergebnis wurscht, weil der V ja brav am 6. liefern will - es gibt aber Korrektoren, die sich an solchen Kleinigkeiten aufgeilen, wenn man nicht näher untermauerbare Behauptungen in den Raum stellt Winken

2. Den Annahmeverzug des K sehe ich hier auch recht unproblematisch - da wird also der Knackpunkt der Arbeit nicht liegen. Hier also sauber aufbauen und Schritt für Schritt die Voraussetzungen abarbeiten.

Das problem in diesem Teil dürfte wohl in der Tatsache liegen, dass der V die Maschine prompt an die Chinesen vertickert hat (was seriöse Unternehmer aber auch wirklich nur in juristischen Hausarbeiten machen - im Referendariat werden Ihnen auch noch häufiger die ewig kaputten Gerichtsbriefkästen begegnen, die natürlich auch immer ein paar Sekunden vor Fristablauf den Geist aufgeben Winken ) und dem K deswegen Umsatzeinbußen drohen, die er ja unterschwellig schon mal als Schadenersatz angedacht hat. Natürlich ist durch den Annahmeverzug die Gefahr auf den K übergegangen. Hier wird allerdings dann fein herauszuarbeiten sein, welche Gefahr das eigentlich umfasst - nämlich im Wesentlichen die Gefahr der zufälligen Zerstörung/Beschädigung und des zufälligen Untergangs der Sache; nicht aber die Gefahr besser zahlender Chinesen Winken .

Lösung aus der Hüfte geschossen und nciht fundiert recherchiert: V bleibt zur Leistung selbstverständlich verpflichtet, allerdings nicht sofort. K werden die Schadenersatzansprüche wohl auch zustehen - Anspruchsgrundlage muss ich mir noch überlegen (wahrscheinlich pFV).

Viel Erfolg morgen in der Bib Winken
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ZallingerQuirin
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Anmeldungsdatum: 26.02.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 13.02.08, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

ThePhil hat folgendes geschrieben::
So eine Frage nebenbei: Wie viel muss denn so eine Hausarbeit im Seiten umfassen?

Die Hausarbeit sollte einschließlich Fußnoten nicht mehr als 13 seiten umfassen.
StuWa hat folgendes geschrieben::
1. woher sind wir hier so sicher, dass die Leistung auch schon vor dem 6. erbracht werden konnte? Gibt der Sachverhalt da was her? Ausgemacht war doch der 6.

Das war nur eine Überlegung, da ja in §271 Abs 2 steht: "Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldern aber sie vorher bewirken kann".
Hab das ganze jetzt so aufgefasst, dass V eben auch vor dem 6.2 liefern könnte. Und da ja die Hausarbeit sehr genau sein soll, hab ich das ganze dann kurz erwähnt.

Achja, danke auch an StuWa für den Denkanstoß, aber was ist pFV?
Und danke auch an ThePhil, dass du dir alles durchgelesen hast, und etwas dazu geschrieben hast.
Jetzt gehts dann ab in die Bib
schönen tag euch allen
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 13.02.08, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bin kein Jurist aber das

Zitat:
aber was ist pFV?


habe ich mal als

Zitat:
positive Vertragsverletzung


kennengelernt:

positive Vertragsverletzung

Zitat:
Unter positiver Vertragsverletzung (pVV) bzw. Forderungsverletzung (pFV) versteht der Jurist die bis vor kurzem nicht gesetzlich geregelte Pflichtverletzung eines Schuldners im Rahmen eines Schuldverhältnisses, die nicht Verzug, Unmöglichkeit oder - soweit gesetzlich normiert - Schlechtleistung ist. Bei ihr verstößt der Schuldner gegen Haupt- oder Nebenpflichten und fügt seinem Gläubiger einen Schaden zu. Durch die Novellierung des BGB zum 01.01.2002 ist der Anspruch aus pVV in § 280 Abs. 1 BGB kodifiziert worden.



Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 13.02.08, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Genau, positive Vertragsverletzung bzw. positive Forderungsverletzung ... heute § 280 I 1 i.V.m. Vertrag.

Jedenfalls wird es hier kein Verzugsschaden sein - is allerdings die Überlegung wert, eine solche kurz zu thematisieren und dann abzulehnen. Man soll sich ja Gedanken um alle möglichen Anspruchsgrundlagen machen Winken

Aber das ist jetzt wieder so eine wissenschaftliche Gratwanderungsangelegenheit. Ich persönlich würde hier sagen, bereits der Gedanke an Ansprüche des K aus Verzug ist so abwegig, dass ich sie nichtmals erwähne .... ist aber eben auch denkbar, dass der Korrektor nachher drunter schreibt "Ansprüche des K aus Verzug wurden nicht geprüft" Geschockt - eine allgemeingültige Lösung dafür habe ich leider auch nicht ...
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