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Fahrrad bei Person X verschwunden - Schadensersatz?
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Steflu
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.02.08, 23:59    Titel: Fahrrad bei Person X verschwunden - Schadensersatz? Antworten mit Zitat

Hallo und guten Abend bzw. guten Morgen,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich hier richtig poste. Wenn nicht, dann möchte ich einen Moderator bitten, den Thread zu verschieben, danke!

Person A ist mit dem Fahrrad zu Person B (Die seine Lebensabschnittsgefährtin war) gefahren und hat es etwa 3 Monate dort stehen gelassen, da es für ihn nicht dringlich war, das Fahrrad wieder nach Hause zu schaffen.
Als Person A das Fahrrad dann nach etwa 3 Monaten wieder abholen wollte, war es verschwunden. Der Bruder (Minderjährig aber strafmündig) von Person B, hieß es, habe das Fahrrad genommen und ist damit, warum auch immer, in den Graben gefahren und hat es offenbar dort liegen gelassen. Es wart seitdem nicht mehr gesehen.

Person B reicht den Fall der Versicherung ein und meldet das Verschwinden des Fahrrades als Diebstahl, offenbar mit "unbekanntem Täter". Dies zieht sich nun seit mehr als sieben (7!) Monaten hin. Nun ist herausgekommen, dass Person A wohl 67,80 € von der Versicherung der Person B zustände. Person B ist nicht bereit, das Fahrrad zu ersetzen. Person A würde das Geld der Versicherung bekommen, keinen Cent mehr.

Person A ist damit nicht zufrieden und fordert ein neues Fahrrad bzw. das Geld für ein Neues wegen Schadensersatz.
Person B rastet aus und wird persönlich, es geht auch unter die Gürtellinie.
Person A sieht sich im Rechten und ist sich unschlüssig, ob er Rechtsmittel einleiten soll.


Lieben Gruß,
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 05.02.08, 08:42    Titel: Re: Fahrrad bei Person X verschwunden - Schadensersatz? Antworten mit Zitat

Steflu hat folgendes geschrieben::
Der Bruder (Minderjährig aber strafmündig) von Person B, hieß es, habe das Fahrrad genommen
Und? Was sagt B dazu?

Steflu hat folgendes geschrieben::
Nun ist herausgekommen, dass Person A wohl 67,80 € von der Versicherung der Person B zustände.
Geht es etwas genauer? Welche Versicherung würde diese Summe warum zahlen?

Steflu hat folgendes geschrieben::
Person B ist nicht bereit, das Fahrrad zu ersetzen.
Siehe erste Frage - wenn das geklärt ist, kann man alles weitere beurteilen.


Und im Schadens- und Produkthaftungsrecht ist das Thema definitiv falsch aufgehoben. Ich verschiebibere mal ins Strafrecht, scheint mir am ehesten zu passen.
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Milo
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 05.02.08, 08:54    Titel: Re: Fahrrad bei Person X verschwunden - Schadensersatz? Antworten mit Zitat

Steflu hat folgendes geschrieben::
Person A ist damit nicht zufrieden und fordert ein neues Fahrrad bzw. das Geld für ein Neues wegen Schadensersatz.


Ein Geschädigter soll nach deutschem Recht hinterher nicht besser stehen, als er vor dem Schadensereignis gestanden hat. Das Fahrrad war nicht "neu", da er es zumindest für die Fahrt zur Freundin genutzt hat. Somit wird A weder eine neues Fahrrad erhalten noch Geld für ein Neues. A wird immer nur den Zeitwert ersetzt bekommen.

Offensichtlich geht die Hausratversicherung von B davon aus, dass ein entsprechendes Rad nur noch 67,80 € wert war.

Im Übrigen ist der Sachverhalt zu lau... Was heißt "dort stehen lassen"? Angekettet vor dem Haus, unverschlossen im Gemeinschaftstreppenhaus oder verschlossen im Kellerabteil?
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Albert Einstein
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Steflu
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.02.08, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Person A weiß nur von Person B, dass dessen Bruder das Fahrrad genommen haben soll und damit nach freier Verfügung durch die Gegend fuhr. Irgendwann landete es dann scheinbar im Straßengraben, wurde dort liegengelassen und war danach verschwunden.
Familie B hat den Fall dann als gestohlenes Fahrrad der Hausratsversicherung gemeldet und ist nun nur bereit, die 67,80 € der Versicherung an Person A zu überweisen. Übrigens soll das Geld über Familie B kommen, nicht aber von der Versicherung direkt, was Person A stutzig macht.
Allein die Tatsache, dass das Rad unangekettet im Straßengraben liegen gelassen wurde ist doch schon eine grobe Fahrlässigkeit, da der Bruder von Person B davon ausgehen konnte, dass die Gefahr besteht, dass das Fahrrad unangekettet im Straßengraben gestohlen werden könnte. Oder nicht? Daher ist es nicht das Verschulden von Person A, dass das Fahrrad überhaupt gestohlen wurde, sondern das des Bruders der Person B, so sehe ich persönlich das jedenfalls!

Das Fahrrad wurde unter einem Carport im Hinterhof eines Einfamilienhauses abgestellt, unverschlossen. Der Bruder von Person B ist mit dem Fahrrad umhergefahren, Person A wusste auch davon. Hätte Person A allerdings gewusst, dass Person B es in den Straßengraben jagt und es dort sogar noch liegen lässt, hätte er es längstens wieder abgeholt. Es war eben keine dringende Sache.

Den Zeitwert des etwa 7 Jahre alten Rades zu bestimmen ist keine leichte Angelegenheit, da keine Rechnung mehr vorhanden ist. Das Rad hat jedoch einmal 750 DM gekostet. Familie B hat irgendeinen alten Kassenbon in Höhe von 500 DM genommen.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 05.02.08, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Steflu hat folgendes geschrieben::
Person A weiß nur von Person B, dass dessen Bruder das Fahrrad genommen haben soll und damit nach freier Verfügung durch die Gegend fuhr.
Dann sollte A mal den Bruder des B fragen und sich nicht auf irgendwelches Hörensagen verlassen.

Steflu hat folgendes geschrieben::
Familie B hat den Fall dann als gestohlenes Fahrrad der Hausratsversicherung gemeldet
Ich würde das als Versicherungsbetrug bezeichnen.

Steflu hat folgendes geschrieben::
Übrigens soll das Geld über Familie B kommen, nicht aber von der Versicherung direkt, was Person A stutzig macht.
Wieso stutzig? Hat A irgendwas mit der Versicherung zu tun? Nein? Warum sollte die dann an ihn zahlen?

Steflu hat folgendes geschrieben::
Allein die Tatsache, dass das Rad unangekettet im Straßengraben liegen gelassen wurde ist doch schon eine grobe Fahrlässigkeit
Schon möglich. Allerdings hat diese Behauptung
Steflu hat folgendes geschrieben::
Daher ist es nicht das Verschulden von Person A, dass das Fahrrad überhaupt gestohlen wurde
nach dieser Beschreibung
Steflu hat folgendes geschrieben::
Das Fahrrad wurde unter einem Carport im Hinterhof eines Einfamilienhauses abgestellt, unverschlossen.
bei mir einen Lachanfall, gepaart mit heftigem Kopfschütteln, ausgelöst. Mit den Augen rollen Sehr böse
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Milo
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 05.02.08, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Steflu hat folgendes geschrieben::

Den Zeitwert des etwa 7 Jahre alten Rades zu bestimmen ist keine leichte Angelegenheit, da keine Rechnung mehr vorhanden ist. Das Rad hat jedoch einmal 750 DM gekostet. Familie B hat irgendeinen alten Kassenbon in Höhe von 500 DM genommen.


Wieso, die Versicherung hat es doch bei dem 500 DM-Rad auf 80 Cent genau geschafft.

Wenn ein 500,- DM Rad nach 7 Jahren 67,80 € Wert ist, dann ist ein 750,- DM-Rad was wert? Genau, 101,70 €.


Im Übrigen kommen Ansprüche gegen B aus Verletzung eines Verwahrungsvertrages nicht mehr in Frage, da:

Steflu hat folgendes geschrieben::
Der Bruder von Person B ist mit dem Fahrrad umhergefahren, Person A wusste auch davon


Somit steht es A frei, den kleinen Bruder zu verklagen. Vielleicht kriegt er zu seinem 18. Geburtstag einen 100,- €-Schein von der Oma. Vielleicht postiert man den Gerichtsvollzieher vorsorglich hinter Omas Blümchenvorhang....

Allerdings wird A den Zeitwert (=Anspruch) beweisen müssen. Ohne Kaufbeleg wird es schwierig, nachzuweisen, welches Fahrrad in welchem Alter abhanden gekommen ist.
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Milo
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 05.02.08, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Steflu hat folgendes geschrieben::
Familie B hat den Fall dann als gestohlenes Fahrrad der Hausratsversicherung gemeldet
Ich würde das als Versicherungsbetrug bezeichnen.


Deswegen sind wir doch im Unterforum Strafrecht? Oder gab es hier tatsächlich jemanden, der bei B und Bruder von B ein strafbares Handeln subsumiert hat, bevor die ganze Familie wegen 67,80 € ihre Hausrat betrogen hat?

Noch einen kleinen Nachtrag, nachdem bei Steflu bestimmt schon die €-Zeichen in den Augen aufblitzen:

Sollte man auf die Idee kommen, das Argument "Versicherungsbetrug" bei den zivilrechtlichen Verhandlungen über die Ersatzpflicht bez. des Fahrrads einzusetzen:

253 StgB, dafür ist dann A fein raus: 154 c StPO.
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dr-oetker
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Anmeldungsdatum: 27.03.2007
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Wohnort: Randersacker bei Würzburg

BeitragVerfasst am: 05.02.08, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Ich würde das als Versicherungsbetrug bezeichnen.

Sind geliehene Sachen, die sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befinden, nicht versichert?
Oder bezieht sich das nur auf den Wertnachweis durch einen unzugehörige Rechnung?
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Milo
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 05.02.08, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

dr-oetker hat folgendes geschrieben::
Biber hat folgendes geschrieben::
Ich würde das als Versicherungsbetrug bezeichnen.

Sind geliehene Sachen, die sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befinden, nicht versichert?
Oder bezieht sich das nur auf den Wertnachweis durch einen unzugehörige Rechnung?


Also, ein Fahrrad, welches unverschlossen im Straßengraben liegt, ist von keiner Versicherung dieser Welt abgedeckt.

Die Fahrradklausel einer Hausrat fordert normalerweise ein Schloss und nächtliche Unterstellung in verschlossenen Räumen.

Also unterstelle ich hier einfach ungeprüft, dass die Schadensmeldung nicht lautete:

"Mein kleiner Bruder hat das unbefugt in Gebrauch genommene, weil nicht abgeschlossene, Fahrrad meines nicht zum Haushalt gehördenden Exfreundes irgendwo im Stadtbereich in den Straßengraben geworfen, wo es zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt zwischen Januar 07 und Januar 08 abhanden kam."
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dr-oetker
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Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 334
Wohnort: Randersacker bei Würzburg

BeitragVerfasst am: 05.02.08, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::
Also, ein Fahrrad, welches unverschlossen im Straßengraben liegt, ist von keiner Versicherung dieser Welt abgedeckt.

Die Fahrradklausel einer Hausrat fordert normalerweise ein Schloss und nächtliche Unterstellung in verschlossenen Räumen.

Wenn aber (und das ist durchaus nicht ausgeschlossen nach der bisherigen Schilderung) das Fahrrad abgeschlossen im Graben lag, und der Fahrer es am selben Tag noch abholen wollte?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 05.02.08, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

dr-oetker hat folgendes geschrieben::
Wenn aber (und das ist durchaus nicht ausgeschlossen nach der bisherigen Schilderung) das Fahrrad abgeschlossen im Graben lag, und der Fahrer es am selben Tag noch abholen wollte?
Nein, ausgeschlossen ist das tatsächlich nicht. Der TE hat allerdings kund und zu Wissen getan
Steflu hat folgendes geschrieben::
die Tatsache, dass das Rad unangekettet im Straßengraben liegen gelassen wurde
Im übrigen würde die Hausratversicherung, selbst wenn Fahrraddiebstahl eingeschlossen sein sollte und geliehene Sachen mitversichert wären, schon deshalb
Steflu hat folgendes geschrieben::
Das Fahrrad wurde unter einem Carport im Hinterhof eines Einfamilienhauses abgestellt, unverschlossen.
nicht zahlen müssen. Mr. Green Mit den Augen rollen
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 06.02.08, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

mal ganz grundsätzlich:

eine hausratversicherung ersetzt den neuwert eines vergleichbaren gegenstandes. es sei denn, der beschädigte gegenstand hat keine verwendung mehr, dann wird der "gemeine wert" ersetzt, der i.d.r. auch dem zeitwert entspricht.

nur im bereich der haftpflichtversicherung wird immer der zeitwert ersetzt. das begründet sich in den gesetzlichen vorschriften, genauer im §249 BGB.
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Steflu
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.02.08, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das heißt also,
Person A könnte genauso gut die eigene Fahrraddiebstahlversicherung der Hausratsversicherung in Anspruch nehmen, bekäme dadurch dann den Neuwert ersetzt?
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 06.02.08, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Steflu hat folgendes geschrieben::

Das Fahrrad wurde unter einem Carport im Hinterhof eines Einfamilienhauses abgestellt, unverschlossen.


Ich kenne die Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung nicht, glaube aber nicht, dass der Diebstahl eines unverschloßen abgestellten Fahrrads versichert ist... Mit den Augen rollen
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aurorashmi
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Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 489

BeitragVerfasst am: 06.02.08, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

ich für meinen teil verstehe zwei dinge auf jeden fall nicht:

- wieso ein unverschlossenes fahrrad überhaupt von einer hausratversicherung ersetzt werden soll.... A ist doch selbst schuld, dass es weggekommen ist.

- Wieso zahlt die Hausratversicherung von B den Schaden???????? Das Fahrrad gehörte doch nicht zu B´s Hausstand?????
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