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auch wenn die frage zur Zeit wohl noch höchst theoretisch ist würde mich Interessieren wie euere einschätzung zur Prämienerstattung nach Erwerberkündigung im laufenden Versicherungsjahr aussieht.
Da der Grundsatz der Unteilbarkeit der Prämie ja nun Geschichte ist, können wir uns nichtmehr auf das " Regelt das unter euch" zurückziehen, sondern müssen die anteilige Prämie auszahlen. Aber an den Verkäufer(V) oder den Käufer(K)?
Einerseits ist die Prämie durch den V gezahlt worden, andererseits ist die Versicherung mit Grundbucheintrag auf den K übergegangen mit allen Rechten und Pflichten. Somit auch mit dem Recht der Prämienerstattung?
Muss hier jetzt immer von uns der Kaufvertrag geprüft werden, ob es hier eine Regelung zu gibt?
Muss hier jetzt immer von uns der Kaufvertrag geprüft werden, ob es hier eine Regelung zu gibt?
wenn man es "ganz richtig" machen will, vermutlich ja.
Aber das Problem stellt sich ja nicht jetzt erst, das gibt´s schon seit einigen Jahren: die neueren Wohngebäudebedingungen (ab VGB 2002) sehen eine prt-Abrechnung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung vor.
Wir haben das bisher pragmatisch so gelöst: wenn der Erwerber in seinem Kündigungsschreiben nicht ausdrücklich was von der Beitragserstattung schreibt, wird vor Beitragserstattung geprüft, wer den letzten Beitrag gezahlt hat (Veräußerer oder Erwerber), der bekommt ihn anteilig auch wieder zurück. Meines WIssens gab es noch niemals Probleme damit. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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