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Verfasst am: 12.02.08, 21:12 Titel: Nachträglich neue Gebührenbescheide
Eine Person A hat dem Amt regelmäßig schriftich die erforderlichen Angaben zu Erhebung von (Anlieger)Gebühren gemacht. Diese Angaben wurden jedoch ignoriert und bei der Gebührenberechnung nicht berücksichtigt.
Können heute, rückwirkend für mehrere Jahre, neue Bescheide ergehen, die erst jetzt diese längst bekannten Umstände berücksichtigen?
Danke u. Gruß
Kleister
Falls es sich um Kommunalabgaben handeln sollte, ist die Nacherhebung innerhalb der vierjährigen Festsetzungsverjährung möglich. _________________ Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
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