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Nachträglich neue Gebührenbescheide

 
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Kleister
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.10.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 21:12    Titel: Nachträglich neue Gebührenbescheide Antworten mit Zitat

Eine Person A hat dem Amt regelmäßig schriftich die erforderlichen Angaben zu Erhebung von (Anlieger)Gebühren gemacht. Diese Angaben wurden jedoch ignoriert und bei der Gebührenberechnung nicht berücksichtigt.
Können heute, rückwirkend für mehrere Jahre, neue Bescheide ergehen, die erst jetzt diese längst bekannten Umstände berücksichtigen?
Danke u. Gruß
Kleister
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Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Falls es sich um Kommunalabgaben handeln sollte, ist die Nacherhebung innerhalb der vierjährigen Festsetzungsverjährung möglich.
_________________
Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
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