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Klausureinsicht

 
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phil78
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.02.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 19:05    Titel: Klausureinsicht Antworten mit Zitat

Student A schreibt am Lehrstuhl L (in Baden-Württemberg) eine Prüfung. Diese besteht er, kann sich sein mäßiges Abschneiden aber nicht erklären. Deshalb will er die Klausur einsehen. Lehrstuhl L bietet allerdings eine Klausureinsicht nur für Teilnehmer an, die durch die Prüfung gefallen sind. Alle anderen Studenten werden auf die Möglichkeit der Einsichtnahme im Studienbüro in den folgenden Wochen verwiesen. Ist diese Trennung zwischen "Bestehern und Durchgefallenen" zulässig? Wer entscheidet im Zweifelsfall, ob eine Prüfung "angemessen" beurteilt wurde?
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 13.02.08, 22:34    Titel: Re: Klausureinsicht Antworten mit Zitat

phil78 hat folgendes geschrieben::
Student A schreibt am Lehrstuhl L (in Baden-Württemberg) eine Prüfung. Diese besteht er, kann sich sein mäßiges Abschneiden aber nicht erklären. Deshalb will er die Klausur einsehen. Lehrstuhl L bietet allerdings eine Klausureinsicht nur für Teilnehmer an, die durch die Prüfung gefallen sind. Alle anderen Studenten werden auf die Möglichkeit der Einsichtnahme im Studienbüro in den folgenden Wochen verwiesen. Ist diese Trennung zwischen "Bestehern und Durchgefallenen" zulässig?
Ja, denn das ist nicht verboten.
Zitat:
Wer entscheidet im Zweifelsfall, ob eine Prüfung "angemessen" beurteilt wurde?
1. Instanz: Der Hiwi, der korrigiert hat. 2. Instanz: Die WiHi, der die Aufgaben zusammengestellt hat. 3. Instanz: Der zuständige Assi. 4. Instanz: Der Prof. 5. Instanz: Das Verwaltungsgericht. Kann aber von Lehrstuhl zu Lehrstuhl unterschiedlich sein - erst recht von Uni zu Uni.
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mitternächtliche Grüße.


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Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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ChrisR
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 28.02.08, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es einen Weg, trotzdem Klausureinsicht zu bekommen?
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 28.02.08, 23:59    Titel: Antworten mit Zitat

ChrisR hat folgendes geschrieben::
Gibt es einen Weg, trotzdem Klausureinsicht zu bekommen?

Man bekommt doch Klausureinsicht:
phil78 hat folgendes geschrieben::
Alle anderen Studenten werden auf die Möglichkeit der Einsichtnahme im Studienbüro in den folgenden Wochen verwiesen.


Ich versteh' das Problem irgendwie nicht ...
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ChrisR
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

aso, sry, das hab ich nicht gesehen.
Gehen wir mal davon aus, die Möglichkeit zur Einsichtnahme würde komplett verwehrt werden Traurig
Wie würde es dann aussehen?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich frage mich auch wie das ist. In einem unseren Institute konnte man die Klausuren auch kumulativ bestehen. Das heißt "Mehrpunkte" wurden angerechnet und damit konnte man dann am Ende des Semesters bestehen, wenn alle Klausuren zusammen gerechnet eine bestimmte Punktzahl erreichten (und man in einer Klausur nicht unter einen Minimalwert fiel).

Da das Korrektursystem (haben auf elektronisches umgestellt) anscheinend immer wieder Probleme machte, und so Punkte verloren gingen, wäre es auch bei einer bestandenen Klausur uU. wichtig gewesen die nachzukontrolieren, denn es hätte ja sehr gut sein könnte, daß man z.B. anstatt 12 Punkten doch 14 hatte..
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

ChrisR hat folgendes geschrieben::
aso, sry, das hab ich nicht gesehen.
Gehen wir mal davon aus, die Möglichkeit zur Einsichtnahme würde komplett verwehrt werden Traurig
Wie würde es dann aussehen?
Das wäre möglicherweise rechtswidrig. Kommt drauf an, um was für eine Art von Prüfung es sich gehandelt hat.
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