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Student A schreibt am Lehrstuhl L (in Baden-Württemberg) eine Prüfung. Diese besteht er, kann sich sein mäßiges Abschneiden aber nicht erklären. Deshalb will er die Klausur einsehen. Lehrstuhl L bietet allerdings eine Klausureinsicht nur für Teilnehmer an, die durch die Prüfung gefallen sind. Alle anderen Studenten werden auf die Möglichkeit der Einsichtnahme im Studienbüro in den folgenden Wochen verwiesen. Ist diese Trennung zwischen "Bestehern und Durchgefallenen" zulässig? Wer entscheidet im Zweifelsfall, ob eine Prüfung "angemessen" beurteilt wurde?
Student A schreibt am Lehrstuhl L (in Baden-Württemberg) eine Prüfung. Diese besteht er, kann sich sein mäßiges Abschneiden aber nicht erklären. Deshalb will er die Klausur einsehen. Lehrstuhl L bietet allerdings eine Klausureinsicht nur für Teilnehmer an, die durch die Prüfung gefallen sind. Alle anderen Studenten werden auf die Möglichkeit der Einsichtnahme im Studienbüro in den folgenden Wochen verwiesen. Ist diese Trennung zwischen "Bestehern und Durchgefallenen" zulässig?
Ja, denn das ist nicht verboten.
Zitat:
Wer entscheidet im Zweifelsfall, ob eine Prüfung "angemessen" beurteilt wurde?
1. Instanz: Der Hiwi, der korrigiert hat. 2. Instanz: Die WiHi, der die Aufgaben zusammengestellt hat. 3. Instanz: Der zuständige Assi. 4. Instanz: Der Prof. 5. Instanz: Das Verwaltungsgericht. Kann aber von Lehrstuhl zu Lehrstuhl unterschiedlich sein - erst recht von Uni zu Uni. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
aso, sry, das hab ich nicht gesehen.
Gehen wir mal davon aus, die Möglichkeit zur Einsichtnahme würde komplett verwehrt werden
Wie würde es dann aussehen?
Ich frage mich auch wie das ist. In einem unseren Institute konnte man die Klausuren auch kumulativ bestehen. Das heißt "Mehrpunkte" wurden angerechnet und damit konnte man dann am Ende des Semesters bestehen, wenn alle Klausuren zusammen gerechnet eine bestimmte Punktzahl erreichten (und man in einer Klausur nicht unter einen Minimalwert fiel).
Da das Korrektursystem (haben auf elektronisches umgestellt) anscheinend immer wieder Probleme machte, und so Punkte verloren gingen, wäre es auch bei einer bestandenen Klausur uU. wichtig gewesen die nachzukontrolieren, denn es hätte ja sehr gut sein könnte, daß man z.B. anstatt 12 Punkten doch 14 hatte.. _________________ Geist ist Geil!
aso, sry, das hab ich nicht gesehen.
Gehen wir mal davon aus, die Möglichkeit zur Einsichtnahme würde komplett verwehrt werden
Wie würde es dann aussehen?
Das wäre möglicherweise rechtswidrig. Kommt drauf an, um was für eine Art von Prüfung es sich gehandelt hat. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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