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A besucht ein Gymnasium in Hamburg, Jahrgang 12. A erhält nun im Fach 1 0 Punkte
(Leistung: ungenügend, 6). A ist zwar wirklich sehr schlecht, war aber immer
anwesend, bis auf 2 Stunden - entschuldigt mit Attest - und hat in beiden
Klausuren 1 Punkt (5-) geschrieben. Englisch lag A leider noch nie wirklich.
Die anderen Noten sehen soweit gut aus, bis auf in Chemie 5 Punkte (Note: 4).
A hat versucht mit einem Anwalt die Note anzufechten, ist aber gescheitert.
Welche Möglichkeiten hätte A in einem solchen Fall nun?
Über 'ne internationale Jobbörse in Großbritannien einen Job suchen und Jahrgang 12 wiederholen - mit besseren Englischnoten. Oder Pauken was das Zeug hält. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Hehe. Das Problem dabei, dass A von der Schule abgehen musste. Ein Wiederholen wird in dem Fall den ich schildere verweigert. Ich gehe in meinem Fall davon aus, dass A verweigert wurde die Schullaufbahn fortzusetzen. Was allerdings auch nicht gerade sinnvoll ist, da A ja den Kurs nicht einbringen bräuchte, es sei denn es handelt sich um einen Leistungskurs, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe.
Hehe. Das Problem dabei, dass A von der Schule abgehen musste.
Warum? Disziplinarische Probleme? Dann sollte er es an einer anderen Schule versuchen, dass die ihn nehmen. Hamburg hat ja nicht nur ein Gymnasium.
Zitat:
Ein Wiederholen wird in dem Fall den ich schildere verweigert.
Warum? Mehr als 4 Jahre Oberstufe?
Zitat:
Ich gehe in meinem Fall davon aus, dass A verweigert wurde die Schullaufbahn fortzusetzen.
Mit welcher Begründung?
Zitat:
Was allerdings auch nicht gerade sinnvoll ist, da A ja den Kurs nicht einbringen bräuchte, es sei denn es handelt sich um einen Leistungskurs, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe.
Irgendwie hilft diese Information auch nicht weiter. _________________ mitternächtliche Grüße.
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Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Ein Wiederholen wird verweigert, mit der Begründung, dass A ein Jahr zu spät eingeschult wurde. Für den Fall hatte ich aber die Frage seperat gestellt.
Siehe: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=139310
Ein Wiederholen wird verweigert, mit der Begründung, dass A ein Jahr zu spät eingeschult wurde.
Keine zulässige Begründung. Das wird nicht passieren.
Es gibt nämlich jede Menge Kinder, die aufgrund von Entwicklungsverzögerungen, Sprachproblemen aufgrund von Migrationshintergrund etc. zurückgestellt werden. Dieser "Grund" wäre bereits beim Übertritt zum Gymnasium bekannt - und damit müsste ein entsprechendes "Wiederholungsverbot" bereits auf früheren Zeugnissen vermerkt worden sein.
Sorry, aber für solche realitätsfernen Erwägungen ist mir meine Zeit zu schade. _________________ mitternächtliche Grüße.
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Eben zu genau dem Ergebnis WÜRDE ich auch kommen. Sehe da auch keinen Grund. Schließlich darf man ja auch in der Grundschule, Mittel- und Oberstufe je ein mal wiederholen in Hamburg.
Es mag unwahrscheinlich klingen, aber ich wundere mich manchmal immer wieder über Sachen, die völlig realitätsfern sind und dennoch jeden Tag passieren.
Jedenfalls nochmal herzlichen Dank für die schnellen Antworten.
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