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Verfasst am: 20.01.05, 17:59 Titel: Haftpflicht will nicht zahlen!
Hallo,
man hat versucht mein Auto zu klauen, da die Kerzen aber nicht in Ordnung waren, konnten die Täter das Auto nicht klauen.
Die Polizei hatte den Wagen wegen kaputter Fensterscheibe dann sichergestellt.
Leider befand sich im Auto meine teure Digitalkamera, die meine Haftpflichtversicherung mit folgender Begründung nicht ersetzen will: Die meisten Diebstähle finden zwischen 22:00 und 6:00 statt, deswegen gilt in dieser Zeit der Versicherungsschutz nicht. Wenn Sie beweisen können, dass der Diebstahl zu einer anderen Zeit passierte bekommen Sie die Kamera erstattet.
Das kann doch nicht sein, oder? Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank
Verfasst am: 20.01.05, 19:53 Titel: Re: Haftpflicht will nicht zahlen!
Carsten. hat folgendes geschrieben::
Hallo,
man hat versucht mein Auto zu klauen, da die Kerzen aber nicht in Ordnung waren, konnten die Täter das Auto nicht klauen.
Die Polizei hatte den Wagen wegen kaputter Fensterscheibe dann sichergestellt.
Leider befand sich im Auto meine teure Digitalkamera, die meine Haftpflichtversicherung mit folgender Begründung nicht ersetzen will: Die meisten Diebstähle finden zwischen 22:00 und 6:00 statt, deswegen gilt in dieser Zeit der Versicherungsschutz nicht. Wenn Sie beweisen können, dass der Diebstahl zu einer anderen Zeit passierte bekommen Sie die Kamera erstattet.
Das kann doch nicht sein, oder? Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank
Hamster hat recht, es kann nur die Hausratversicherung gemeint sein.
Zur Frage nach dem Zeitpunkt des Diebstahls: Ein Blick in die Versicherungsbedingungen müsste Klarheit bringen. Dort ist gewöhnlich geregelt, dass Versicherungsschutz bei Diebstahl aus verschlossenen KFZ nicht in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr besteht (außer wenn der Gebrauch des Fahrzeugs in dieser Zeit noch nicht beendet war, wenn du also das Fahrzeug nach 22.00 Uhr noch hättest benutzen wollen).
Der Versicherungsnehmer ist beweispflichtig für den Zeitpunkt des Diebstahls oder zumindest für den Zeitraum, innerhalb dessen sich der Diebstahl ereignet hat.
Aber selbst wenn du beweisen könntest, dass das Auto vor 22.00 Uhr aufgebrochen wurde, ist noch zu prüfen, ob der Diebstahl grob fahrlässig ermöglicht wurde. Grobe Fahrlässigkeit könnte hier vorliegen, wenn die Digitalkamera für jedermann sichtbar offen im Auto lag.
Die hausratversicherung zahlt nix bei grober Fahrlässigkeit.
Verfasst am: 28.01.05, 19:10 Titel: evtl. etwas aus der Teilkaskoversicherung
Hast Du eine Teilkaskoversicherung? Die zahlt ja auch für die zerschlagene Scheibe. Schau da mal in die Versicherungsbedingungen oder frage direkt in der KFZ Schadensabteilung nach. Meist ist auch der Diebstahl einer Unfallkamera mitversichert. Den Wert Deiner Digitalkamera wirst Du nicht voll ersetzt bekommen. Aber wenn Du Glück hast und die Kamera als Unfallkamera meldest (warum liegt sie sonst im Auto), dann noch die Kamera in der Polizeianzeige aufgeführt ist, Du sagst, daß Du das erst bei der Hausrat gemeldet hättest, und die zahlen nicht, und keine Anschaffungsrechnung nachweisen kannst und um eine pauschale Entschädigung von 50,- Euro bittest - dann wäre das zumindest besser als nichts. Im Rahmen der Teilkasko bekommst Du immer nur den Zeitwert ersetzt. Und eine wirklich hochwertige Kamera ist eben keine Unfallkamera (bei mir im Auto liegt für diesen Zweck eine Einwegkamera für 5 Euro). Aber wenn Du nett schreibst und wegen Deiner Hausrat etwas auf die Tränendrüse drückst, hast Du eine gute Chance zumindst eine kleine Entschädigung zu bekommen.
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