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Verfasst am: 14.02.08, 12:06 Titel: Fluggastrechte bei Annullierung, Nichtbeförderung Verspätung
Das Luftfahrtbundesamt (LBA) informiert:
Fluggastrechte bei Annullierung, Nichtbeförderung oder Verspätung
Flugreisende in der Europäischen Union können seit dem 17. Februar 2005 weiterreichende Rechte gegenüber den Fluggesellschaften geltend machen. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 befasst sich mit drei Kategorien von inakzeptabler Beförderungsleistung: Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung. Je nach Schwere der Situation werden Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erforderlich.
Die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 beziehen sich sowohl auf Linien- als auch auf Nichtlinienflüge einschließlich der Flüge im Rahmen einer Pauschalreise."
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