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Falsche anschuldigung

 
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pit2008
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 15:19    Titel: Falsche anschuldigung Antworten mit Zitat

mutter a beschuldigt vater b vor dem jugendamt seine tochter körperlich misshandelt zu haben..genaue anschuldigung beim jugendamt war das vater b seiner Tochter mehrfach mit der bürste auf den Kopf geschlagen haben soll.aus diesem grunde verweigerte die mutter b die herrausgabe an den vater a ...das jugendamt bestand darauf das kind vorzustellen ..Dies lehnte mutter a ab.. begründung sie wolle zum Artzt ein Atest holen und es dem Amt vorlegen.Am Tag darauf sollte dann Mutter a mit dem Kind zum Amt kommen.
Der Termin fand am Tag daruf statt ..Mutter a hatte die Auflage das Kind mitzubringen was sie jedoch nicht tat.Mutter a bschuldigte Vater b abermals im beisein der Sachbearbeiterin.
Die Sachbearbeiterin hatte sich allerdings schon im Vorfeld bei der Ärtztin schlau gemacht.Aussage der Ärztin ..ja die Mutter a war bei ihr und wollte ein Attest haben Das Kind wurde untersucht jedoch konnten keinerlei Verletzungen bei dem Kind festgestellt werden.Das Kind wurde daraufhin wieder an den Vater übergeben ..Wie kann Vater b sich gegen so etwas wehren.Vater b ist seit dem psychisch Krank etc..Ist das Verhalten von Mutter a ein Staftatbestand??!!
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ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

StGB hat folgendes geschrieben::
§ 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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