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Verfasst am: 18.02.08, 21:47 Titel: Übernahme der Unterkunftskosten
Hallo.
Ich habe da mal eine Frage:
Grundsätzlich werden ja die Kosten für die Unterkunft [Kaltmiete] und die Heizkosten voll übernommen, soweit diese angemessen sind.
Wie sieht das z.B. in der Münchner innenstadt aus wo der Quadratmetermietpreis 25 € kostet?? Für die Lage ist es ja durchaus angemessen.
Das ist eine frage die mich seit langem schon generell interessiert.
Mein eigentliches Anliegen ist folgendes:
Wenn man einen Mietvertrag hat in dem die Nebenkosten i.H.v. 100 € pauschal alles abdeken was man verbraucht. 50 € für heizung und 50 € für Wasser etc. kann die ARGE dann noch eine Endabrechnung verlangen???
Ich habe ALG 2 beantragt und wohne seit 7 Jahren in der Wohnung und habe bisher immer nur die Pauschale bezahlt, weil mein Vermieter zu faul ist die Abrechnung zu machen.
Geht das, oder muß ich zwingend die Abrechnung beilegen.
Noch ne Frage. Stimmt es, daß die ARGE die ersten 6 Monate in denen man das ALG 2 beantragt die ganze Miete zahlen muß???
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