Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Veröffentlichung von privaten Nachrichten im Forum
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Veröffentlichung von privaten Nachrichten im Forum

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
botafoch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 22:16    Titel: Veröffentlichung von privaten Nachrichten im Forum Antworten mit Zitat

In einem Forum kann man ja private Nachrichten verschicken. Darf nun der Empfänger A die Nachricht, die er von B bekommen hat, in dem Forum veröffentlichen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Prinzipiell schon.
Falls hier auf das Briefgeheimnis angespielt werden soll: Erstens sind solche Nachrichten keine Briefe und andererseits endet dieses Geheimnis beim Empfänger. Das heißt, er darf es auch veröffentlichen.

Es gibt allerdings bestimmte Ausnahmen, z.B. hinsichtlich des Urheberrechts oder der allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Autors.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
botafoch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das Briefgeheimnis meinte ich... Fallen PM´s nicht unters Fernmeldegeheimnis? Gut, aber darauf wollte ich hinaus, weil das Briefgeheimnis wird in solchen Fällen immer als Totschlagsargument vorgebracht.

Aber noch ne (dumme) Frage: Verlegen Grundrechte gelten doch eigentlich im Verhältnis Staat-Bürger und nur in Ausnahmefällen ggü Privatpersonen. ist das dann mit dem allg. PersönlichkeitsR ne Ausnahme??

*edit* Darf ich auch mal nach den Ausnahmen fragen bzgl Urheberrecht? Soll das jetzt generell heißen Art 10 nein, aber trotzdem nicht veröffentlichen, weil sonst das Urheberrecht verletzt wird?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.