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Frühpension/Versorgungsausgleich

 
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gandalfdergraue
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2005
Beiträge: 62
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 22:34    Titel: Frühpension/Versorgungsausgleich Antworten mit Zitat

Beamter A geht mit 45 in Frühpension. Er lebt zu diesem Zeitpunkt in Trennung bez seiner Ehefrau. Anschließend erfolgt die Scheidung:


Frage: Stimmt es, daß von der Pension kein Versorgungsausgleich abgezogen wird, da die Ehe erst nach der Pensionierung geschieden wurde?
Ich habe da irgendwas gelesen von Besitzstandswahrung. Der Ausgleich würde erst stattfinden, wenn die Ehefrau tatsächlich in Rente geht.

Gruß


ar
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mecki111
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.07.2007
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 17.03.08, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wird die Entscheidung über den Versorgungsausgleich erst nach dem Eintritt in den Ruhestand wirksam, wird das Ruhegehalt erst dann gekürzt, wenn die/der Berechtigte eine Rente aus dem im Versorgungsaugleich erworbenen Anrecht bezieht. Nachzulesen in § 57 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG.
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gandalfdergraue
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2005
Beiträge: 62
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 18.03.08, 21:15    Titel: Versorgungsausgleich Antworten mit Zitat

Danke!
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