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Beamter A geht mit 45 in Frühpension. Er lebt zu diesem Zeitpunkt in Trennung bez seiner Ehefrau. Anschließend erfolgt die Scheidung:
Frage: Stimmt es, daß von der Pension kein Versorgungsausgleich abgezogen wird, da die Ehe erst nach der Pensionierung geschieden wurde?
Ich habe da irgendwas gelesen von Besitzstandswahrung. Der Ausgleich würde erst stattfinden, wenn die Ehefrau tatsächlich in Rente geht.
Wird die Entscheidung über den Versorgungsausgleich erst nach dem Eintritt in den Ruhestand wirksam, wird das Ruhegehalt erst dann gekürzt, wenn die/der Berechtigte eine Rente aus dem im Versorgungsaugleich erworbenen Anrecht bezieht. Nachzulesen in § 57 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG.
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