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Hallo,
ich habe mir vor ca. 6 Monaten ein Auto gekauft und habe vom Händler eine Gebrauchtwagengewährleistung für den Zeitraum von einem Jahr bekommen. Jetzt ist im Innenraum an der Decke vom Auto Wasser eingedrungen, also ist irgendwo eine Dichtung defekt. Dichtungen sind jedoch nicht in der Gebrauchtwagengewährleistung mit enthalten. Kann ich trotzdem vom Händler verlangen, dass er sich an der Reperatur beteiligt, weil ich finde, dass es nicht sein kann, das ich ein Auto für 5000€ kaufe und nach 6 Monaten ist die Karosserie undicht.
das kommt - wie so oft - auf die Umstände des Einzelfalls an.
Gewährleistungsrechte bestehen, wenn das Fahrzeug einen Sachmangel hat.
Ein solcher liegt nach dem Gesetz (§ 343 BGB) vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Hier kommt es daher darauf an, ob zur Beschaffenheit etwas im Kaufvertrag vereinbart wurde.
Wurde nichts vereinbart, liegt ein Mangel vor, wenn die Sache sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung nicht eignet, ansonsten, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist.
Demgemäß kommt es auf die Art der Undichtigkeit an: normaler Verschleiß dürfte keinen Sachmangel darstellen - es sei denn, es ist im Kaufvertrag anderes vereinbart _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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