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EU Studentin - Arbeitsstelle vor Studiumsende
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Yanakieva
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 33
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 15.02.08, 20:05    Titel: EU Studentin - Arbeitsstelle vor Studiumsende Antworten mit Zitat

Liebe Forumsmitglieder,

hier eine Frage/ ein Fall "xx":

EU-Bürgerin A (Bulgarien) studiert in DE seit 5 Jahren und ist zwar eingeschriebene Studentin im letzten Semester hat aber keine Anwesenheitsveranstaltungen, also bis auf zwei schriftl. Arbeiten ist sie fertig (regulär wird Sie die letzten Abshlussprüfungen Ende 2008 ablegen). Studentin A ist studentische Hilfskraft in einem großen deutschen Konzern wo sie nach erneuter Verlängerung Ihrer Beschäftigung einen Arbeitsangebot bekommt in Vollzeit nach Ferienende, da sie ja keine Anwesenheitsveranstaltungen besuchen muss.
Die Abteilungsleiter/innen sind mit Ihrer Leistungen sehr zufrieden trotz der von der Position etwas entfernten Studienrichtung, denn das Praktische wurde Ihr duch Schulungen und Zusammenarbeit beigebracht.

Studentin A würde sich auf Ihre letzten Prüfungen natürlich vorbereiten und diese ablegen wollen auch wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben würde.

Die Frage ist: Darf diese Person (Std. A) überhaubt bei diesem Angebot eine Arbeitserlaubnis bekommen? Wenn ja, wie und wo.

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Antworte

Beste Grüße und Schönes Wochenende
_________________
Viele Grüße sendet Iva
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Der Jimi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 302

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Grüsse,

die Firma kann bei der an ihrem Ort ansässigen Agentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis-EU für Sie beantragen. Geprüft wird dann unter anderem, ob bevorrechtigte Bewerber vermittelt werden können.
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Yanakieva
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 33
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Jimi,

danke für die Antwort!

Also ich darf dann unabhängig davon, dass ich Studentin bin und in meiner Freizügigkeitsbescheinung steht: Erwärbstätigkeit nicht gestattet außer einer Arbeitserlaubnisfreien Beschäüftigng von 90 ganzen oder 180 halben Tagen im Jahr (das war so glaub ich, habs nicht zu Hand). Das kann man aber nicht selber beantragen, dass muss dann die Personalabteilung des Unternehmens machen?

Und was machen die eigentlich bei dieser Prüfung? Es ist ja klar dass Firmen zuerst intern ihre freie Stellen ankündigen und Leute bevorzugen, die sie bereits kennen und vorallem deren Fähigkeiten und Leistungen kennen. Und auch solche die sie selber ausgebildet bzw. geschult haben.

Ist das denn sehr aufwändig ich meine die ganze Prozedur um die Ausstellung einer EU AE? Ist das für Unternehmen nicht irgendwie viel zu kompliziert?! Dauert es lange?

Wieder mal Fragen über Fragen.....

Danke Euch! Sehr glücklich Lachen Winken
_________________
Viele Grüße sendet Iva
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Der Jimi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 302

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Also ich darf dann unabhängig davon, dass ich Studentin bin und in meiner Freizügigkeitsbescheinung steht


Für bulgarische Staatsangehörige kann über die 90 Tage hinaus eine Arbeitsgenehmigung erteilt werden.

Yanakieva hat folgendes geschrieben::
Das kann man aber nicht selber beantragen, dass muss dann die Personalabteilung des Unternehmens machen?


Ja, genau. Formulare gibt es bei der Agentur für Arbeit.

Die Firma kann sich natürlich einen Bewerber aussuchen, aber sie darf andere, geeignete Bewerber nicht ohne ausreichenden Grund ablehnen. Die Ablehnung anderer Bewerber muss sachliche Gründe haben.

Das Verfahren kann aufwendig sein, wenn die Agentur andere Bewerber findet und diese zur Firma schickt. Die müssen sich dann die Bewerber anschauen. Das alles dauert oft zwischen zwei bis sechs Wochen.
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Yanakieva
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 33
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 19.02.08, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nochmals danke für die huilfreiche Antwort.

Ich hoffe, dass dies für den Abteilungleiter nicht zu aufwendig ist, denn sie brauchen dringend jemanden und die Studentin A hat schon den Trainig angefangen. Na ja ich glaube die machen das doch nicht.

Herzliche Grüße und Danke

P.S. Eine weitere Frage: wie beantragt man eine Freiberufliche tätigkeit z. B. Unterrichten der Muttersprache an Sprachschulen (Hat nichts mit dem Fall v.o. zu tun Geschockt ). Muss manm etwas beantragen, wenn ja wo und wie!? Mit den Augen rollen
_________________
Viele Grüße sendet Iva
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Yanakieva
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 33
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

noch eine Frage zu diesem Thema.

Das Unternehmen vergibt die Stellen erstmal intern (Erbeitnehmerentwicklung). Also es wird auch keine Stelle offiziell frei angekündigt. Wie kann dann die Arbeitsagentur jemanden zu dem Konzern schicken, wenn es keine Stellenausschreibung gibt?

Und ist man denn als Student nicht auf diese 20 Std. der Woche angewiesen. Schadet denn nicht eine Festanstellung dem Studium? (ich meine wie ist das gesetzmäßig? Ist es irgendwo im Gesetz geschrieben, dass ausl. Studenten keinen festen Job mit 40Std. der woche während des Studiums haben dürfen?) Mit den Augen rollen

Ich daaanke euch!! Verlegen
_________________
Viele Grüße sendet Iva
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Der Jimi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 302

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Yanakieva hat folgendes geschrieben::
Hallo,

noch eine Frage zu diesem Thema.

Das Unternehmen vergibt die Stellen erstmal intern (Erbeitnehmerentwicklung). Also es wird auch keine Stelle offiziell frei angekündigt. Wie kann dann die Arbeitsagentur jemanden zu dem Konzern schicken, wenn es keine Stellenausschreibung gibt?


Grüsse,

wenn der Arbeitgeber den Antrag auf Arbeitsgenehmigung stellt, muss er gleichzeitig auch der Stellenausschreibung einwilligen. Beides geht Hand in Hand.
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Yanakieva
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 33
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Erstamls danke für die superschnelle Antwort,

Ich denke jeder weiß wie das abläuft. Man bekommt einen Angebot, wenn andere mit seinen Leistungen zufrieden sind. Natürlich besteht bedarf, aber es wird keine Stellenausschreibung im Internet oder anderswo zufinden sein, bevor man dies intern geregelt hat.
Außerdem ist es für das Unternehmen mit Kosten verbunden eine externe Person 6 Monate zu schulen, was die ausländische Studentin schon hinter sich hat.

Was ist mit der anderen Frage:"Und ist man denn als Student nicht auf diese 20 Std. der Woche angewiesen. Schadet denn nicht eine Festanstellung dem Studium? (ich meine wie ist das gesetzmäßig? Ist es irgendwo im Gesetz geschrieben, dass ausl. Studenten keinen festen Job mit 40Std. der woche während des Studiums haben dürfen?) "

Darf denn eine AE erteilt werden wenn man sich zum Zweck des Studium in Deutschland aufhält?

Herzlichen Dank!
_________________
Viele Grüße sendet Iva
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Yanakieva
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 33
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 25.03.08, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Liebe Profis,

ich warte immer noch auf eine Antwort. Oder vielleicht einen Hinweis zum nachlesen! Lachen

Danke und Gruß Winken
_________________
Viele Grüße sendet Iva
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 25.03.08, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ch warte immer noch auf eine Antwort.


Auf welche Frage denn ?

Ist doch alles geklärt:

Ohne Arbeitserlaubnis darf die bulgarische Studetin keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, soweit diese den Umfang der 90/ 180 Tage Regelung überschreitet.

Oder ist noch eine Frage offen, dann wäre es schön wenn sie klar formuliert wäre...

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Yanakieva
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 33
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 26.03.08, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ronny,

die Frage war:

ist man denn als Student nicht auf diese 20 Std. der Woche angewiesen. Schadet denn nicht eine Festanstellung dem Studium laut Gesetz? (ich meine wie ist das gesetzmäßig? Ist es irgendwo im Gesetz geschrieben, dass ausl. Studenten keinen festen Job mit 40Std. der woche während des Studiums haben dürfen?) "

Darf denn eine AE erteilt werden wenn man sich zum Zweck des Studium in Deutschland aufhält?

Danke und Gruß.
_________________
Viele Grüße sendet Iva
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 26.03.08, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist es irgendwo im Gesetz geschrieben, dass ausl. Studenten keinen festen Job mit 40Std. der woche während des Studiums haben dürfen?) "


Hallo,

Natürlich ist das im Gesetz geregelt:

1. Die Aufenthaltserlaubnis für das Studium wird nach § 16 AufenthG erteilt, und der bestimmt im Absatz 3:

Zitat:
(3) 1 Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten. 2 Dies gilt nicht während des Aufenthalts zu studienvorbereitenden Maßnahmen im ersten Jahr des Aufenthalts, ausgenommen in der Ferienzeit und bei einem Aufenthalt nach Absatz 1a.


2. Der Aufenthaltstitel muß erkennen lassen, ob die Erwerbstätigkeit erlaubt ist § 4 AufenthG:

Zitat:
(2) 1 Ein Aufenthaltstitel berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern es nach diesem Gesetz bestimmt ist oder der Aufenthaltstitel die Ausübung der Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt. 2 Jeder Aufenthaltstitel muss erkennen lassen, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist.





Grüße
Ronny Winken
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Yanakieva
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 33
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 26.03.08, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Ronny,

vielen Dank für deine schnelle Antwort. Jetzt bin ich aber wirklich durcheinander. In den Antworten davor, hat man mir geschrieben, dass ausländische Studenten (EU Bürger)eine Tätigkeit, die mehr als 20 std. die Woche dauert ausüben dürfen und du schreibst mir jetzt dass es in dem Aufenthaltstitel stehen muss ob ja oder nein. In diesem Fall ferfügt der Student A8wie am Anfang) über Freizügigkeitsbescheinigung, wie bereits erwähnt und du weißt sicherlich besser als ich Winken was dort steht.

Also: was mich interessiert ist ist es erlaubt, dass ausländische EU Studenten während Ihres Studiums (am Ende des Studiums - z. B. im Semester der Prüfungsvorbereitung) festangestellt werden. Denn EU Bürger, die studieren sind ja zum Zweck des Studiums hier und nicht um zu arbeiten (kein AE). Würde sich denn so nicht der Status einer Person ändern : Student zu Arbeitnehmer?

Oder darf ein Ausländischer Student erst nach absolvierung des Studiums einen festen Job haben?

Danke nochmals!!!! Mit den Augen rollen Sehr glücklich
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Viele Grüße sendet Iva
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 26.03.08, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der neu EU Bürger und Student benötigt für die 90/ 180 Tage Regelung keine Arbeitserlaubnis weil diese Regelung aufgrund der Erlaubnis nach § 16 AufenthG für ihn günstiger ist .

Zitat:
Also: was mich interessiert ist ist es erlaubt, dass ausländische EU Studenten während Ihres Studiums (am Ende des Studiums - z. B. im Semester der Prüfungsvorbereitung) festangestellt werden.


Der NeuEU Bürger der mehr als den vorgenannten Umfang tätig sein will bedarf dazu der Erlaubnis, das hat Jimi schon geschrieben. Also darf eine Festanstellung erst erfolgen, wenn die AfA die Erlaubnis erteilt hat.

Grüße
Ronny Winken
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Yanakieva
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 33
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 26.03.08, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ronny,

vielen Dank für deine Hilfe.
Also ich habe dies so verstanden, dass es egal ist ob man Student ist oder nicht, dda Du nur EU Bürger in deiner Antwort anwendest.

Wenn es soweit ist und Probleme auftreten, kann man immer einen Anwalt konsultieren.

Ich danke hiermit an alle, die unabhängig von der Rasse, Nationalität und Religion Menschen helfen!

@dummerchen: ja ich bin bulgarische Studentin und auch ein Mensch, der genauso ehrenswert und liebenswert ist wie du. Und ich schäme mich nicht, da es kein Grud dafür gibt. In erster Linie bin ich ein Mensch, wie jeder Andere, der in einem Teil Europa mit dem Namen Bulgarien geboren wurde und somit bin ich auch eine Europäerin.
Ich werde auf keine anderen Beiträge, die von dir geschrieben wurden antworten, da es dem gesunden Menschenverstand widerspricht. Gott sei mit dir!
_________________
Viele Grüße sendet Iva
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