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Herr A hat nach einem Herzinfarkt einen Antrag auf Umschulung bei der LVA gestellt.
Nach einer medizinischen Untersuchung hat der Amtsarzt Herr A eine Erwerbsunfähigkeit diagnosiziert, d.h. Herr A kann wenn überhaupt nur weniger als 3 Stunden/Tag arbeiten.
Herr A hat aber eine feste Zusage einer Firma bei der er eine betriebliche Umschulung absolvieren kann.
Herr A ist zur Zeit 41 Jahre alt.
Frage:
1. Wie hoch ist die Erwerbsufähigkeitsrente, ist sie gleich hoch wie die Altersrente, oder wird sie nur nach den bisher erworbenen Entgeldpunkten berrechnet ?
2.Welche Nachteile hat Herr A wenn er die Rente ablehnt und die Umschulung trotz der diagnostizierten Erwerbsunfähigkeit beginnt er aber zB. in 2 Jahren wieder Probleme mit dem Herz bekommen würde.
Herr A schätzt sich selber als Erwerbsfähig ein.
Vielen Dank für die Antworten im voraus.
gruss
ralf
1. Wie hoch ist die Erwerbsufähigkeitsrente, ist sie gleich hoch wie die Altersrente, oder wird sie nur nach den bisher erworbenen Entgeldpunkten berrechnet ?
Um den Server des FDR nicht zu sprengen, lasse ich diese Frage mal unbeantwortet. Herr A sollte bei seinem RV-Träger mal eine Rentenauskunft anfordern.
RALF1000 hat folgendes geschrieben::
2.Welche Nachteile hat Herr A wenn er die Rente ablehnt und die Umschulung trotz der diagnostizierten Erwerbsunfähigkeit beginnt er aber zB. in 2 Jahren wieder Probleme mit dem Herz bekommen würde.
Herr A schätzt sich selber als Erwerbsfähig ein.
Wenn der RV-Träger Herrn A's Ansicht teilt, dann gibt es keine Nachteile. Dann würde er Herrn A sowieso keine Rente gewähren.
Teilt er die Ansicht jedoch nicht, dann wird er ihm keine Umschulung finanzieren. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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