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Verfasst am: 14.02.08, 15:42 Titel: Gerichtskosten im Verwaltungsprozess
A klagt gegen die Stadt B auf Bewilligung einer Leistung in Höhe von € 50,-. Die Stadt hatte zuvor die Bewilligung der Leistung durch antragsablehnenden Bescheid abgelehnt.
Welche Kosten muß A in welcher Höhe im Falle des Unterliegens tragen? Vorausgesetzt wird, dass die Stadt sich keiner anwaltlichen Vertretung bedient.
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