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Gütetermin - wer muss erscheinen ?!?

 
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Horstig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 12:21    Titel: Gütetermin - wer muss erscheinen ?!? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mal eine ganz blöde Frage. Mit den Augen rollen

Bei einer Güteverhandlung soll ja der AN und der AG persönlich erscheinen, Vertretung durch den RA reicht nicht (wenn ich das richtig verstanden habe).
Die beiden sollen persönlich erscheinen um den Sachverhalt klären zu können.

Was aber ist, wenn der AG ein Großkonzern ist, da wird wohl kaum der Vorstand auflaufen, denke ich.

Weiß jemand, wer da in der Regel kommt?? Also direkter Vorgesetzter, Personalchef, etc.??

Würde mich wirklich mal interessieren.
Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Horst
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 12:39    Titel: Re: Gütetermin - wer muss erscheinen ?!? Antworten mit Zitat

Horstig hat folgendes geschrieben::
Weiß jemand, wer da in der Regel kommt?? Also direkter Vorgesetzter, Personalchef, etc.??


Bei persönlicher Ladung genügt es, wenn ein nach §141 Abs. 3 ZPO bevollmächtigter Vertreter entsendet wird.

Das kann ein Justiziar, Niederlassungs- oder Personalleiter sein oder auch der normale Vorgesetzte. Ist eigentlich alles möglich und üblich und kommt im wesentlichen auf die Organisation des betreffenden Betriebes an.

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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wer einen Rechtsbeistand hat, kann den durchaus zum Guetetermin schicken; es sei denn, persoenliches Erscheinen ist angeordnet.
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Horstig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnellen Antworten.


Zitat:
kommt im wesentlichen auf die Organisation des betreffenden Betriebes an.


sowas kennen die da eh nicht Mr. Green
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Je nachdem, wie sympatisch mir die Leute sind, pflege ich sie mit "Herr Terminsvertreter" anzusprechen .... im Sinne einer sachlichen Auseinandersetzung werden die allerdings in 99,99 % der Fälle natürlich mit ihrem Namen angesprochen Winken
_________________
mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen Winken
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Horstig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Allerdings wundert mich, dass da jeder auflaufen kann.
Wie soll jemand, der den Sachverhalt nicht kennt, den Sachverhalt klären Mit den Augen rollen

Frei nach dem Motto:
"So wie ich das verstanden habe, ist das "so und so" gelaufen"
?
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Horstig hat folgendes geschrieben::
Allerdings wundert mich, dass da jeder auflaufen kann.
Wie soll jemand, der den Sachverhalt nicht kennt, den Sachverhalt klären Mit den Augen rollen


In der Regel kann der Auflaufende den Sachverhalt besser klären, als der Vorstand einer großen AG.

Zitat:
Frei nach dem Motto:
"So wie ich das verstanden habe, ist das "so und so" gelaufen"
?


Der Richter kann ja schlecht das persönliche Erscheinen "aller Personen, die zu dem Sachverhalt irgendeine Kenntnis haben könnten" anordnen.

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kdM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

StuWa hat folgendes geschrieben::
Je nachdem, wie sympatisch mir die Leute sind, pflege ich sie mit "Herr Terminsvertreter" anzusprechen ....

Dieses Zeugnis des heiteren rheinischen Frohsinnes würde anderenorts dazu führen, daß man Dich seitens des Gerichtes und der Gegenseite überhaupt nicht mehr ernst nimmt. Und auch als Zuschauer wäre ich der Meinung, daß da ein bornierter Anwalt gerade völlig durchknallt.

Horstig hat folgendes geschrieben::
Allerdings wundert mich, dass da jeder auflaufen kann.
Wie soll jemand, der den Sachverhalt nicht kennt, den Sachverhalt klären Mit den Augen rollen

Nicht jeder, der einen Sachverhalt kennt, muss an ihm direkt beteiligt gewesen sein.

Horstig hat folgendes geschrieben::
Frei nach dem Motto:
"So wie ich das verstanden habe, ist das "so und so" gelaufen"
?


Man kann auch darauf verweisen, dass etwas "so und so" gelaufen sein soll, weil man es von „dem und dem“ gehört hat, und dass man „den und den“ als Zeugen dafür benennen kann und wird.

Mitunter geht es aber auch weniger um die Klärung eines Sachverhaltes, sondern um die Frage, ob und wie die Parteien kompromissbereit sind. Da ist es für das Gericht schon sinnvoll, wenn der Rechtsanwalt der Firma sich an den im Termin daneben sitzenden Terminsvertreter wenden kann und ihn einfach mal fragen kann, ob man den Abfindungsvorschlag des Gerichtes annehmen kann.

Der Anwalt allein würde sonst vielleicht nur mit den Achseln zucken und sagen „Kann ich nichts zu sagen. Muß ich ihn mal fragen.“ Der Terminsvertreter kann aber vielleicht an Ort und Stelle entscheiden, weil er weiß, wieviel er ausgeben kann.
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„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dieses Zeugnis des heiteren rheinischen Frohsinnes würde anderenorts dazu führen, daß man Dich seitens des Gerichtes und der Gegenseite überhaupt nicht mehr ernst nimmt. Und auch als Zuschauer wäre ich der Meinung, daß da ein bornierter Anwalt gerade völlig durchknallt.


Im Grunde kann mir da keiner was ... immerhin ist es die vollkommen korrekte Bezeichnung der aktuellen Prozessrolle - ebenso wie Herr Vorsitzender, Herr Zeuge oder Herr Rechtsanwalt (ausgesprochen praktisch für Menschen, die sich keine Namen merken können Winken ) Aber dieser jemand muss mir schon wirklich extrem unsympatisch sein und auch entsprechend auftreten, damit ich das mache Winken
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mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
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Horstig
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Anmeldungsdatum: 08.10.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

In der Güteverhandlung, wie der Name schon sagt, geht es mehr darum sich vernünftig zu einigen und das woran ich denke betrifft dann wohl eher die Hauptverhandlung mit Zeugen, etc.
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kdM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 16.02.08, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

StuWa hat folgendes geschrieben::
sympatisch

StuWa hat folgendes geschrieben::
unsympatisch


Das Wort leitet sich übrigens vom griechischen ἡ συμπᾰϑεια ab, nicht vom ebenfalls griechischen diskos.
_________________
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 16.02.08, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

kdM hat folgendes geschrieben::
StuWa hat folgendes geschrieben::
sympatisch

StuWa hat folgendes geschrieben::
unsympatisch


Das Wort leitet sich übrigens vom griechischen ἡ συμπᾰϑεια ab, nicht vom ebenfalls griechischen diskos.

Lachen
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 16.02.08, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
kdM hat folgendes geschrieben::
StuWa hat folgendes geschrieben::
sympatisch

StuWa hat folgendes geschrieben::
unsympatisch



Lachen


das sitzt noch drin........von der tischlerlehre...... Lachen

nixfürunguthabauchmaltischlergelernt
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 16.02.08, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das musses sein Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich
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