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Verfasst am: 16.02.08, 13:40 Titel: Nebenbeschäftigung + Genehmigung des Arbeitgebers
Hallo!
Angenommen, im Arbeitsvertrag eines Angestellten steht, daß er eine Nebenbeschäftigung beim Arbeitgeber genehmigen lassen muß.
Nun möchte er aus einem kleinen Hobby etwas mehr machen und dazu einen Gewerbeschein beantragen. Diese potentielle Nebentätigkeit hat nichts mit seiner normalen Arbeit zu tun, es gibt also keinerlei Interessenskonflikte.
Daher fragt er beim Arbeitgeber deswegen nach, und dieser sagt ihm, daß er das nicht möchte.
Heißt das nun, daß der Arbeitgeber dem Angestellten einfach eine Nebenbeschäftigung verbieten kann, wenn ihm danach ist?
Hat denn nicht jeder ein Recht darauf, in seiner Freizeit einer Nebenbeschäftigung nachzugehen, wenn absolut sichergestellt ist, daß dies keinerlei Auswirkungen auf die normale Arbeit hat?
Ist das nicht ein Eingriff in die Privatsphäre?
Wenn sich nun der Angestellte entschließt, trotzdem seiner Absicht nachzugehen und dies wird dem Arbeitgeber zu einem späteren Zeitpunkt bekannt, welche Konsequenzen könnte das nach sich ziehen?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 16.02.08, 16:21 Titel:
Eine Nebenbeschäftigung und ein selbständiges Gewerbe stellen imho schon einen Unerschied dar.
Ein klassischer 400-Euro-Job darf nicht untersagt werden, wenn kein Interessenkonflikt hinsichtlich Konkurrenzbetrieb, Einsatzzeit etc. vorliegt.
Bei einem Gewerbe, auch im Nebenberuf, kann der dafür verwendete Zeitaufwand deutlich höher ausfallen als bei einem Nebenjob. Vielleicht entwickelt sich der Nebenjob so gut, dass der AN diesen dann in Vollzeit ausüben möchte und er geht als guter Mitarbeiter dem Unternehmen verloren ?
Vermutlich möchte der AG das vermeiden. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Hallo,
es handelt sich um ein Gewerbe, das lediglich sicherstellen soll, daß im Falle einer Einnahme diese legal ist. Der zeitliche Aufwand ist auf wenige Stunden im Monat beschränkt.
Der Angestellt hat seit vielen Jahren eine gute Position im Unternehmen seines AG und keine Ambitionen, dies zu ändern. Abgesehen davon wäre es unmöglich, mit dem kleinen Hobbygewerbe auch nur annähernd ein vergleichbares Einkommen zu erzielen... warum auch, es ist ja nur ein Hobby.
Diese Fakten sind auch dem AG bekannt.
Im Vergleich mit einem 400 Euro Job ist also der anfallende Arbeitsaufwand für das Gewerbe nur ein Bruchteil davon.
Aber hat denn ein AG grundsätzlich das Recht dazu, dies zu verbieten?
Klar kann er sagen, daß er das nicht möchte, aber ohne das Recht so etwas zu verbieten ist das eben nur ein Wunsch, oder?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 16.02.08, 17:06 Titel:
Das grundsätzliche Recht ein Verbot auszusprechen hat er nicht.
Hier gibt es ein paar grundsätzliche Gedanken und Entscheidungen zum Verbot der Nebentätigkeit.
Der AN sollte jedoch überlegen, ob sich ein Rechtsstreit mit dem AG lohnt, zumal er sich ja offensichltich in einer guten Position im Unternehmen befindet.[/url] _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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