Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Nebenbeschäftigung + Genehmigung des Arbeitgebers
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Nebenbeschäftigung + Genehmigung des Arbeitgebers

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
HoGe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 16.02.08, 13:40    Titel: Nebenbeschäftigung + Genehmigung des Arbeitgebers Antworten mit Zitat

Hallo!
Angenommen, im Arbeitsvertrag eines Angestellten steht, daß er eine Nebenbeschäftigung beim Arbeitgeber genehmigen lassen muß.
Nun möchte er aus einem kleinen Hobby etwas mehr machen und dazu einen Gewerbeschein beantragen. Diese potentielle Nebentätigkeit hat nichts mit seiner normalen Arbeit zu tun, es gibt also keinerlei Interessenskonflikte.
Daher fragt er beim Arbeitgeber deswegen nach, und dieser sagt ihm, daß er das nicht möchte.
Heißt das nun, daß der Arbeitgeber dem Angestellten einfach eine Nebenbeschäftigung verbieten kann, wenn ihm danach ist?
Hat denn nicht jeder ein Recht darauf, in seiner Freizeit einer Nebenbeschäftigung nachzugehen, wenn absolut sichergestellt ist, daß dies keinerlei Auswirkungen auf die normale Arbeit hat?
Ist das nicht ein Eingriff in die Privatsphäre?

Wenn sich nun der Angestellte entschließt, trotzdem seiner Absicht nachzugehen und dies wird dem Arbeitgeber zu einem späteren Zeitpunkt bekannt, welche Konsequenzen könnte das nach sich ziehen?

Vielen Dank und viele Grüße,
HoGe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 16.02.08, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Nebenbeschäftigung und ein selbständiges Gewerbe stellen imho schon einen Unerschied dar.

Ein klassischer 400-Euro-Job darf nicht untersagt werden, wenn kein Interessenkonflikt hinsichtlich Konkurrenzbetrieb, Einsatzzeit etc. vorliegt.
Bei einem Gewerbe, auch im Nebenberuf, kann der dafür verwendete Zeitaufwand deutlich höher ausfallen als bei einem Nebenjob. Vielleicht entwickelt sich der Nebenjob so gut, dass der AN diesen dann in Vollzeit ausüben möchte und er geht als guter Mitarbeiter dem Unternehmen verloren ?
Vermutlich möchte der AG das vermeiden.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
HoGe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 16.02.08, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
es handelt sich um ein Gewerbe, das lediglich sicherstellen soll, daß im Falle einer Einnahme diese legal ist. Der zeitliche Aufwand ist auf wenige Stunden im Monat beschränkt.
Der Angestellt hat seit vielen Jahren eine gute Position im Unternehmen seines AG und keine Ambitionen, dies zu ändern. Abgesehen davon wäre es unmöglich, mit dem kleinen Hobbygewerbe auch nur annähernd ein vergleichbares Einkommen zu erzielen... warum auch, es ist ja nur ein Hobby.
Diese Fakten sind auch dem AG bekannt.
Im Vergleich mit einem 400 Euro Job ist also der anfallende Arbeitsaufwand für das Gewerbe nur ein Bruchteil davon.

Aber hat denn ein AG grundsätzlich das Recht dazu, dies zu verbieten?
Klar kann er sagen, daß er das nicht möchte, aber ohne das Recht so etwas zu verbieten ist das eben nur ein Wunsch, oder?

Viele Grüße,
HoGe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 16.02.08, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Das grundsätzliche Recht ein Verbot auszusprechen hat er nicht.
Hier gibt es ein paar grundsätzliche Gedanken und Entscheidungen zum Verbot der Nebentätigkeit.

Der AN sollte jedoch überlegen, ob sich ein Rechtsstreit mit dem AG lohnt, zumal er sich ja offensichltich in einer guten Position im Unternehmen befindet.[/url]
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.