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Autoversicherung - Durcheinander bei den Beiträgen

 
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MaNuu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.02.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.02.08, 22:01    Titel: Autoversicherung - Durcheinander bei den Beiträgen Antworten mit Zitat

Guten Abend,

ich habe folgendes Problem mit meiner Autoversicherung. Also erstmal die Vorgeschichte, ich habe angefangen mit 85% im 1. Jahr. Für das erste Halbjahr 2007 habe ich etwas über 600 bezahlt, dann sind wohl die Steuern gestiegen und somit habe ich fürs 2. Halbjahr 2007 rund 25€ mehr bezahlt. Naja so weit, so gut.

Anfang des neuen Jahres 2008 habe ich die Rechnung für das 1. Halbjahr 08 bekommen. Dort steht es schwarz auf weiß, was ich bisher bezahlt habe und was ich jetzt bezahlen muss. Ich bin von 85% auf 70% gesunken und muss somit auch weniger Zahlen (etwas unter 500). Doch plötzlich wurde mir viel mehr abgebucht als auf der Rechung stand. Darauf hin habe ich das Geld zurückbuchen lassen und mich telefonisch mit der Versicherung in Kontakt gesetzt.

Nach einigen Telefonaten teilte mir eine Mitarbeiterin mit, dass wirklich der Falsche betrag abgebucht wurde, weil kurioser weise eine falsche Kilometerangabe im Vertrag stand (also die Jahreskilometer, die man fährt). Das kam mir schon etwas spanisch vor, wieso sich das einfach verstellt. Sie sagte mir dann, ich sollte den Betrag, der auf der Rechnung steht einfach zurück überweisen.

Einige Wochen sind jetzt vergangen und auf einmal flattert mir eine Mahnung ins Haus, dass ich einige Euros im Rückstand bin und diese bitte überweisen soll.


Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich meine, die können mir doch nicht einfach eine Rechnung über einen Betrag schicken, eine höheren Abbuchen, dann eine falsche Auskunft geben und zu guter Letzt doch wieder auf ihr restliches Geld bestehen.

Oder seh ich das falsch?


mit freundlichen Grüßen

- Manuel -
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 17.02.08, 07:32    Titel: Antworten mit Zitat

was auf der rechnung steht, zählt.
ggf. kann man den vertrag noch kündigen und zu einer anderen gesellschaft wechseln.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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MaNuu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.02.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.02.08, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

Genau das denke ich mir auch, dass das zählt, was auf der Rechnung steht!

Naja ne andere Gesellschaft köme denke ich nicht in Frage, da das schon das billigste Angebot ist, weil es son Mutter-Sohn Vertrag ist Winken
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 17.02.08, 17:56    Titel: Re: Autoversicherung - Durcheinander bei den Beiträgen Antworten mit Zitat

Das scheint mir eher ein Kommunikations- als ein rechtliches Problem zu sein.......

MaNuu hat folgendes geschrieben::
Für das erste Halbjahr 2007 habe ich etwas über 600 bezahlt, dann sind wohl die Steuern gestiegen und somit habe ich fürs 2. Halbjahr 2007 rund 25€ mehr bezahlt.

Das ist anscheinend schon das erste Kommunikations- oder Verständnisproblem: Unterm Jahr werden keine Steuern angehoben (zumindest icht im Versicherungsbereich). Könnte diese Beitragsanhebung vielleicht auch eine Korrektur wegen eines anderen Grundes sein? z.B. Einstufung in andere "Kilometerklasse"?
MaNuu hat folgendes geschrieben::

Sie sagte mir dann, ich sollte den Betrag, der auf der Rechnung steht einfach zurück überweisen.
ist das so beweisbar?
MaNuu hat folgendes geschrieben::

Einige Wochen sind jetzt vergangen und auf einmal flattert mir eine Mahnung ins Haus, dass ich einige Euros im Rückstand bin und diese bitte überweisen soll.
wundert mich bei diesem Sachverhalt eigentlich nicht.

Bis der Sachverhalt geklärt ist, hätte der Sachbearbeiter wohl einen einen Mahnstop setzen sollen - aber nunja, wir sind alle nur Menschen und als solche nicht fehlerlos.

MaNuu hat folgendes geschrieben::

Wie soll ich mich jetzt verhalten?


1. so schnell wie möglich die Beitragsforderung laut Mahnschreiben bezahlen. Die Zwei-Wochen-Frist läuft, nach deren Ablauf besteht kein Versicherungsshutz mehr. Und je nachdem wie es ausgeht, kann man auch richtig Spaß mit der Zulassungsstelle haben, wenn der Versicherer den Vertrag wegen Nichtzahlung des Beitrages kündigt.

2. Nach Zahlung den Sachverhalt aufklären. Aber am besten schriftlich, nicht telefonisch (oder wenn telefonisch, dann alle Absprachen und Zusagen schriftlich bestätigen lassen)
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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