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Leider habe ich hier kein aktuelles Thema beizutragen. Ich bin auf der Suche nach Menschen mit gutem Gedächtnis - oder noch besser: Kennern der exakten früheren Berechnungsgundlage für die "normale" Altersrente. Heutzutage wird ja das gesamte Arbeitsleben hinzugezogen, wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung weiß. Nach meiner Erinnerung war es vor Jahren (evlt. Jahrzehnten) so, dass die Altersrente entweder auf Basis der letzten 10 Beitragsjahre oder gar auf Basis der 10 besten Beitragsjahre ermittelt wurde. Kann hier jemand in einer konträren Diskussion den Schiedsrichter spielen?
Besten Dank und Gruß
Micado
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 13.02.08, 20:56 Titel:
Testen wir doch mal das Langzeitgedächtnis der Sozialrechtler - verschiebibert. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Das war seit Einführung der Angestelltenversicherung Anno 1957 noch nie so - mit einer Ausnahme:
Die Rentenberechnung im gelobten Land kannte sowas in der Art. Da waren es die letzten 20 Jahre oder so ähnlich.
Dieses Recht galt auch nach der Einheit als Übergangsrecht für die Rentenberechtigten der 5 neuen Länder noch weiter. Unter bestimmten Voraussetzungen wurde bei Rentenbeginn bis 1996 (oder so) eine Vergleichsberechnung nach DDR-Recht durchgeführt und die SGB VI-Rente um einen Übergangszuschlag erhöht, wenn die Vergleichsberechnung günstiger war. Dieser Übergangszuschlag wurde dann aber bzw. wird noch mit jeder Rentenanpassung abgeschmolzen.
Für die Zeit vor 1957 bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich glaube mich erinnern zu können, dass die Rentenberchnung schon seit 1891 (Einführung der Reichsversicherungsordnung - RVO) eine Art Additionsrechnung aus allen Beiträgen - vom ersten bis zum letzten - war.
Äh - also, mit erinnern meine ich jetzt nicht, dass ich dabei war, aber ich habe darüber gelesen... _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Für die Zeit vor 1957 glaube mich erinnern zu können, dass die Rentenberchnung schon seit 1891 eine Art Additionsrechnung aus allen Beiträgen - vom ersten bis zum letzten - war.
Ja - so ist es in etwa. Wenn man mal die Zeit bis 1912 unberücksichtigt lässt, war es eine Summierung der zurückgelegten Versicherungszeiten, die mit Fest- ,Steigerungs-und Pauschbeträgen zur monatlichen Rente führten.
Da dieses System sich natürlich nicht laufend den geänderten Einkommensverhältnissen anpasste,(die Rente von 1945 wäre 1955 sehr mickrig gewesen) musste man durch individuelle "Mehrbetragsgesetze" u.ä. immer wieder in das System eingreifen.
Dieses Rentensystem hat man 1957 in allen drei Zweigen der gesetzlichen RV aufgegeben und ist zur beitragsbezogenen Rentenleistung (abgeleitet vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt) übergegangen. Durch eine Automation die sich an den Durchschnittsverdiensten anlehnte, erfolgten dann von 1959 bis 1991 die Rentenanpassungen.
Wie der Vorredener bereits ausgeführt hat, haben unsere deutschen Nachbarn 1949 eine anders System gewählt. Hier wurde die Rente tatsächlich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 20 Jahre berechnet. Ein weiterer Faktor waren die zurückgelegten Versicherungszeiten. Damit konnte die normale DDR-Rente fast auf dem berühmten Bierdeckel berechnet werden.
Danke für die Informationen. Da muss ich wohl mal etwas missverstanden haben. Ich kann mir absolut nicht erklären, weshalb ich eine Aussage, die "besten 10 Jahre" seien früher mal (auf jeden Fall nach dem 2. Weltkrieg) Basis für eine Rentenberechnung gewesen, noch immer im Ohr habe. Ich denke, dass sich der Fall nun geklärt hat. Nochmals danke.
Micado
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