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Verfasst am: 17.02.08, 18:17 Titel: Falschberatung im Reisebüro
Wir haben kürzlich eine Reise gebucht. Der Besitzer des Reisebüros fragte uns, ob wir eine Mastercard Gold hätten. Er erklärte uns, dass wir bei der Bezahlung mit der Mastercard Gold automatisch eine Reiserücktrittsversicherung hätten. Wir bejahten dies und bezahlten mit der Mastercard.
Als wir dann wegen Krankheit die Reise stornieren mussten, stellte sich heraus, dass die Mastercard Gold keine Reiserücktrittsversicherung beinhaltet. Das Reisebüro lehnt eine Haftung für die Falschberatung ab. Was können wir tun?
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank Matthias.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 18.02.08, 14:37 Titel:
Es kommt hierbei auf das kartenausgebende Institut an, da gibt es durchaus Unterschiede.
Im Ausgangspost war die Fragestellung "haftet das Reisebüro" für die falsche Aussage.
Grundsätzlich ja, aber: Kann man beweisen, daß diese Aussage tatsächlich gemacht wurde ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 23.02.08, 17:33 Titel:
Ich habe mal ein wenig nachgschaut und muß meine Meinung revidieren:
Das LG Frankfurt hat unter dem AZ 2-19 O 209/06 einen sehr ähnlichen Fall verhandelt und die Klage des Geschädigten gegen das Reisebüro abgewiesen.
Begründung: Zwischen Buchungsabschluss und Reisetermin hätte der Kläger im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht ausreichend Zeit gehabt, sich bei seiner Kreditkartenorganisation zu erkundigen, ob ein geeigneter Versicherungsschutz besteht. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Ich denke, der Reiseverkehrskaufmann darf nicht über Dinge beraten, die er nicht weiß. Zumindest müsste er dann darauf hinweisen, dass man sich selbst nochmals über die Richtigkeit seiner Aussage informieren sollte.
Der "Normalbürger" verlässt sich auf die Auskunft von "Fachleute
ehm... wenn ich einen Audi fahre und den Verkäufer von einem Traktor frage, ob ich beim Audi alle 5.000 oder 7.000 km das Service machen muss und mir der Traktorverkäufer sagt, alle 5.000 --> würde ich da nicht doch lieber beim Audi-Händler nochmals nachfragen?
Ich habe eine VISA-Karte und nur durch Zufall habe ich erfahren, dass da bald kein bzw. nur mehr eingeschränkter Versicherungsschutz bestehen wird. Ich hätte aber auch jedem meiner Kunden gesagt, er solle einmal innerhalb der letzten drei Monate vor Reise die VISA benützen, dann wäre er - zumindest - während der Reise, versichert.
Ist es wirklich die Pflicht eines Reiseverkäufers, Auskunft über alle Produkte geben zu müssen, die auch irgendwie mit dem Reisen zu tun haben?
Ich habe schon verstanden, du hast gefragt und eine unrichtige Antwort erhalten. Ich hinterfrage aber trotzdem hier kritisch: war die Frage richtig gestellt? War vielleicht nicht auch a bisserl der "Druck" da, keine zusätzliche Versicherung abschließen zu wollen und der Reisevermittler soll doch die Card akzeptieren? Ist da nicht a bisserl a Stolz auch dabei, wenn man was "Goldenes" am Tisch legen kann? Wie gesagt, ich hinterfrage bloss und unterstelle nichts!
Und wie @Report richtig anmerkt, hätte man vorsichtshalber mal kurz bei der CC nachfragen können.
Bitte nicht persönlich nehmen, aber bei so sensiblen Themen wie: hätte nicht das Reisebüro müssen... bin ich immer etwas emontionaler... weil es viele gibt, die Weltreisen unternehmen, aber nie was von ... gehört haben, ... weil es viele gibt, die Firmen leiten, aber dann naiv jemand weißmachen wollen, noch nie etwas davon gehört zu haben, dass man bei Reisen ins Ausland einen gültigen Reisepass braucht u.s.w.
meint wirklich nicht böse sondern hinterfragend
Peter
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