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wohngeldamt will mietquittung / kontoauszug sehen !!!!

 
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dr.mabuse
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2007
Beiträge: 72
Wohnort: bergkamen

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 21:52    Titel: wohngeldamt will mietquittung / kontoauszug sehen !!!! Antworten mit Zitat

sachverhalt:

person A stellt einen antrag auf wohngeld.

soweit ist alles o.k. nach den vorliegenden eckdaten bestünde ein anspruch auf wohngeld ca. 60 euro mtl.

das wohngeldamt verlangt dass:

der antragsteller nachweist, dass er die miete bezahlt hat.

aber: der antragsteller hat zwar ein girokonto, das ist aber gepfändet und gesperrt. die sozialleistungen holt sich der antragsteller innerhalb von 7 tagen jeweils immer bar ab.
die miete wird von dem konto einer dritten person an den wohnungseigentümer gezahlt.
mietrückstände bestehen nicht. der wohnungseigentümer hat bestätigt, dass KEINE mietrückstände bestehen.



person A kann also nicht nachweisen, dass die miete von ihm an den wohnungseigentümer bezahlt wurde, da er keine überweisungen tätigen kann, da konto gesperrt. die dritte person möchte verständlicherweise für diesen freundlschaftsdienst nicht genannt werden, wozu auch.

frage: kann das amt das verlangen ? kann das amt die herausgabe der kontoauszüge der dritten person verlangen, die die miete im auftrage von person A an den wohnungseigentümer überweist ?

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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

dr.mabuse hat folgendes geschrieben::
frage: kann das amt das verlangen ?

Ich denke mal: ja.
Das Amt möchte sich vergewissern, dass die Miete von A gezahlt wird, was normalerweise anhand der Kontoauszüge nachgewiesen werden kann. Eine Bescheinigung des VM, dass keine Mietrückstände bestehen sagt noch nichts darüber aus, dass die Miete von A gezahlt worden ist - kann ja auch die Oma oder sonstwer bezahlt haben. Eine Lösung des Problems mit Kontoauszügen eines Dritten fällt mir auf die Schnelle allerdings auch nicht ein
Geschockt
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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auswanderer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.12.2007
Beiträge: 93

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

@dr.mabuse

Ob das Amt das verlangen kann, weiss ich auch nicht.

Hatte aber selbst schon mal einen Mieter ohne Konto, der damals vom Arbeitsamt die Miete erhalten hat.

Der hat die Miete in Bar auf mein Konto eingezahlt. Dafür bekam er dann am Schalter den Beleg.

Das kostet zwar Gebühren, aber immer noch besser, als jemanden, dem der "Freundschaftsdienst" doch offensicht unangehm ist, mit hineinzuziehen.

Ihr Vermieter bekommt duch die Überweisung auch den Namen Ihres Bekannten, der für Sie bezahlt.
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