Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
soweit ist alles o.k. nach den vorliegenden eckdaten bestünde ein anspruch auf wohngeld ca. 60 euro mtl.
das wohngeldamt verlangt dass:
der antragsteller nachweist, dass er die miete bezahlt hat.
aber: der antragsteller hat zwar ein girokonto, das ist aber gepfändet und gesperrt. die sozialleistungen holt sich der antragsteller innerhalb von 7 tagen jeweils immer bar ab.
die miete wird von dem konto einer dritten person an den wohnungseigentümer gezahlt.
mietrückstände bestehen nicht. der wohnungseigentümer hat bestätigt, dass KEINE mietrückstände bestehen.
person A kann also nicht nachweisen, dass die miete von ihm an den wohnungseigentümer bezahlt wurde, da er keine überweisungen tätigen kann, da konto gesperrt. die dritte person möchte verständlicherweise für diesen freundlschaftsdienst nicht genannt werden, wozu auch.
frage: kann das amt das verlangen ? kann das amt die herausgabe der kontoauszüge der dritten person verlangen, die die miete im auftrage von person A an den wohnungseigentümer überweist ?
Ich denke mal: ja.
Das Amt möchte sich vergewissern, dass die Miete von A gezahlt wird, was normalerweise anhand der Kontoauszüge nachgewiesen werden kann. Eine Bescheinigung des VM, dass keine Mietrückstände bestehen sagt noch nichts darüber aus, dass die Miete von A gezahlt worden ist - kann ja auch die Oma oder sonstwer bezahlt haben. Eine Lösung des Problems mit Kontoauszügen eines Dritten fällt mir auf die Schnelle allerdings auch nicht ein _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.