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zum Thema Urheberrecht und seine Verletzungen wissen viele Bürger etwas, nur scheinbar alle etwas anderes.
Mich interessiert, wann denn nun eine "Kopie" von Software, Musik oder auch sonstwas wirklich ein Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt.
Beispiele:
Ich kaufe mir eine Software oder Musik auf CD im Laden.
Diese CD kopiere ich mir nun für meinen Privatgebrauch, falls die Original-CD mal kaputt gehen sollte (u.U. auch unter Umgehung von Kopierschutzmechanismen...), oder lade ise mir von eisnchlägigen Seiten herunter.
Wie ich mit erstaunen festgestellt habe, gibt es im Internet mittlerweile auch schon komplette Zeitschriften und Tageszeitungen zum Download. Nicht gegen Bezahlung, sondern vermutlich ist die Verbreitung an sich dort nicht ganz legal...
Mal angenommen, ich kaufe ich mir eine Zeitschrift im Laden, da ich aber recht viel am PC sitze, lade ich mir die gleiche Zeitschrift zusätzlich noch runter, um sie (auch) am PC zu lesen.
Oder anders ausgedrückt: Mache ich Straf- und Zivilrechtlich irgendwas falsch, wenn ich ein Original rechtmässig erworben habe und gleichzeitig mir "auf welchem Wege auch immer" eine Kopie beschaffe?
Immer unter der Voraussetzung: Ich verbreite die Kopie oder das Original selbst nicht weiter.
Insbesondere das Zivilrechtliche (die häufig erwähnten Abmahnungen, Schadenersatzforderungen, etc) verstehe ich nicht so ganz, weil ich nach meinem Verständnis dem Herausgeber der Software/Musik/wasauchimmer ja keinen Schaden zufüge...? Oder lieg ich da falsch?
Viele Grüße
der talla... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Verfasst am: 14.05.08, 19:30 Titel: Re: Urheberrecht- Musik, Software etc...ich versteh es nicht
talla hat folgendes geschrieben::
Beispiele:
Ich kaufe mir eine Software oder Musik auf CD im Laden.
Diese CD kopiere ich mir nun für meinen Privatgebrauch, falls die Original-CD mal kaputt gehen sollte (u.U. auch unter Umgehung von Kopierschutzmechanismen...), oder lade ise mir von eisnchlägigen Seiten herunter.
Urheberrechtsverletzung? Ja
Strafrechtlich? Ja
Zivilrechtlich? Ja
talla hat folgendes geschrieben::
Oder anders ausgedrückt: Mache ich Straf- und Zivilrechtlich irgendwas falsch, wenn ich ein Original rechtmässig erworben habe und gleichzeitig mir "auf welchem Wege auch immer" eine Kopie beschaffe?
Ja, eine private Kopie zu erstellen ist zwar zulässig, nur aber wenn ich damit
1. keinen Kopierschutz umgehen muss und
2. keine Kopie aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle erstelle.
talla hat folgendes geschrieben::
Insbesondere das Zivilrechtliche (die häufig erwähnten Abmahnungen, Schadenersatzforderungen, etc) verstehe ich nicht so ganz, weil ich nach meinem Verständnis dem Herausgeber der Software/Musik/wasauchimmer ja keinen Schaden zufüge...? Oder lieg ich da falsch?
Man geht, vor allem bei der Verbreitung, die Sie aber ausgeschlossen haben, davon aus, dass durch diese Verbreitung dem Urheber und wem auch immer ein Schaden durch die möglichen Einnahmen entgehen. Wenn nur eine widerrechtliche privat Kopie hergestellt wird ohne Verbreitung dürfte eine Schadensersatzforderung wesentlich geringer ausfallen. Mir ist aber kein Fall bekannt, wo solch eine nur wegen einer widerrechtlich hergestellten privat Kopie gefordert wurde.
Bei Zeitungen etc. die über das aktuelle Tagesgeschehen berichten ist die Rechtslage ein wenig anders. Dazu sollte man einmal Teil1 Abschnitt 6 "Schranken des Urheberrechts" des UrhG durchlesen
schonmal danke.
Also geht es bei den Abmahnungen/Schadenersatzforderungen grundsätzlich nur um die Verbreitung? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
schonmal danke.
Also geht es bei den Abmahnungen/Schadenersatzforderungen grundsätzlich nur um die Verbreitung?
in der Praxis im Moment ja, obwohl die Rechtslage im Moment auch Abmahnungen/ Schadenersatzforderung bei unrechtmäßigen Kopien für den Eigenbedarf erlauben würde.. _________________ Geist ist Geil!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.05.08, 23:07 Titel: Re: Urheberrecht- Musik, Software etc...ich versteh es nicht
ThePhil hat folgendes geschrieben::
talla hat folgendes geschrieben::
Beispiele:
Ich kaufe mir eine Software oder Musik auf CD im Laden.
Diese CD kopiere ich mir nun für meinen Privatgebrauch, falls die Original-CD mal kaputt gehen sollte (u.U. auch unter Umgehung von Kopierschutzmechanismen...), oder lade ise mir von eisnchlägigen Seiten herunter.
Urheberrechtsverletzung? Ja
Strafrechtlich? Ja
Zivilrechtlich? Ja
Ach watt? So pauschal falsch.
1. Urheberrechtsverletzung nein, solange kein Kopierschutz umgangen wurde und keine offensichtlich illegale Quelle verwendet wurde.
2. Strafrechtlich unproblematisch bei Kopierschutzumgehung, da §108b UrhG ausdrücklich privaten Gebrauch von der Strafbarkeit ausnimmt.
3. Außerdem bei Computerprogrammen §69d II UrhG, der eine Sicherheitskopie erlaubt (unabhängig von der Kopierschutzfrage) und als lex specialis den anderen UrhG-Bestimmungen vorgeht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 15.05.08, 11:18 Titel: Re: Urheberrecht- Musik, Software etc...ich versteh es nicht
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
1. Urheberrechtsverletzung nein, solange kein Kopierschutz umgangen wurde und keine offensichtlich illegale Quelle verwendet wurde.
2. Strafrechtlich unproblematisch bei Kopierschutzumgehung, da §108b UrhG ausdrücklich privaten Gebrauch von der Strafbarkeit ausnimmt.
3. Außerdem bei Computerprogrammen §69d II UrhG, der eine Sicherheitskopie erlaubt (unabhängig von der Kopierschutzfrage) und als lex specialis den anderen UrhG-Bestimmungen vorgeht.
Ich habe Ihre Aussage ausführlich geprüft und sehe sie als richtig an.
Ich akzeptiere insoweit ihre Korrektur und bedanke mich im gleichem Zuge.
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