Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ja, Unterschiede bestehen einige.
Die wirtschaftlichen Voraussetzungen sind ähnlich, aber bei Prozesskostenhilfe werden auch Erfolgsaussichten geprüft.
Prozesskostenhilfe betrifft Prozesse, Beratungshilfe dient der vorgerichtlichen Konfliktbereinigung, also der Vermeidung von Prozessen. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
In ein und derselben Sache nur einmal. Ansonsten hängt es vm jeweiligen Fall und der Notwendigkeit ab oder ob es andere Hilfsmöglichkeiten gibt.
Und (ausser in Strafsachen): ja. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Ok, wenn nun auf mein zukünftiges Handeln in einer Sache von der gegnerischen Seite ein Anwaltsschreiben kommt, kann ich dann Prozesskostenbeihilfe beantragen und hilft mir diese dann für zukünftige Handelungen zusammen mit Rechtsbeistand weiter?
Nein, Prozesskostenhilfe gibt es erst -wie der Name schon sagt- wenn es zu einem Prozess, also einem gerichtlichen Verfahren kommt. Alles außergerichtlich läuft über Beratungshilfe. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.