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Seltsame Sache

 
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Maximus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 17:18    Titel: Seltsame Sache Antworten mit Zitat

Folgendes:

A ersteigert in der eBucht bei B, einem Händler mit Sitz in UK, ein elektronisches Gerät. Nach Zahlung des Kaufpreises von 400 Pfund wird dieses auch schnell geliefert.

So weit, so gut.

Kurz darauf erreicht A eine eMail von B: B habe aus Versehen eine weitere Lieferung des gleichen Gerätes an A veranlasst, nur werde das Gerät jetzt aus den USA geliefert. Nach wenigen Tagen kommt das Gerät aus den USA bei A an, Lieferung per FedEx. In den Begleitpapieren steht ein Warenwert von 30US-$, realer Kaufpreis in UK war allerdings 400 Pfund. Das Gerät wurde direkt an A ausgeliefert, ohne Zollforderung. B bietet dem A jetzt per eMail den Kauf des zweiten Gerätes zu einem verminderten Kaufpreis an.

A möchte jetzt auch das zweite Gerät von B erwerben, da immer noch sehr günstig. Wie muß er sich verhalten, damit er sich nicht wegen Unterschlagung von Zollgebühren strafbar macht, oder besteht da keine Gefahr?

Komplikation: B reagierte nicht mehr auf eMails von A, in denen A dem B den Kauf des zweiten Gerätes anbot. Wie lange muß A das Gerät für B unentgeltlich aufbewahren? Kommt es irgendwann zu einem Eigentumsübergang an A, falls B nicht mehr reagiert? Was ist dann mit dem Zoll?

Muß A auch unabhängig vom Kauf eventuell den Zoll informieren?

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Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 10.03.08, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Bin Laie, meine aber, daß die Ware in JEDEM FALL nachverzollt werden muß und zwar vom Empfänger...oder dieser die Ware wieder zurücksendet !

Wäre es nämlich nicht so, könnte ja jeder mit seinem Freund/Freundin aus USA und sonstwoher...., von dem/der keiner weiß dieses "Zoll-frei-Spielchen" spielen Sehr böse

Hat noch jemand Anregungen zu diesem Thread ?

Gruß P.
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Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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