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Internetauktionshaus [Name geändert] Rückgabe bei Privatkauf Vernabsatzgesetz?

 
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diggerman
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.01.05, 09:08    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] Rückgabe bei Privatkauf Vernabsatzgesetz? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe bei Internetauktionshaus [Name geändert] einen Artikel (PDA) ersteiger, der nicht meinen erwartungen entspricht. Weiter ist eventuell ein Lizenzverstoß bei Software begangen worden (wird noch überprüft) die Navigationssoftware ist ohne Regestrierung und/oder ohne CD und /oder ohne Handbuch geliefert worden es ist lediglich die Software auf einer Speicherkarte. Der Artikel ist unvollständig, GPS-Empfänger fehlt, dieser war auch nicht gelistet. Ich bin aber davon ausgegangen, das alles dabei ist, da dies bei vergleichbaren Angeboten immer so ist. Es wurde lediglich darauf verwiesen, das keine Rechnung vohanden ist. Kann ich bei einem Privatkauf ebenfalls von dem14tägigem Rückgaberecht gebrauch machen, eventuell greift hier auch das Vernabsatzgesetz?
Danke
Michael Müller


Zuletzt bearbeitet von diggerman am 21.01.05, 09:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 21.01.05, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einem Privatkauf gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Zu prüfen ist aber immer, ob es ein Privatkauf ist.
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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