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liegt möglicherweise strafbare Handlung vor ? und was machen

 
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Autor Nachricht
Adonis
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.01.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.01.05, 11:07    Titel: liegt möglicherweise strafbare Handlung vor ? und was machen Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Gedankengang:
Person A kauft bei einer "Onlineauktion" Ware mit folgenden zugesicherten Eigenschaften:
- Neuware
- Speichermodul Markenware
- Speicherkapazität 256 MB

von einem Gewerbetreibenden (Person B)

Geliefert wird jedoch von Person B folgendes:
- Gebrauchtware (zumindest starke Abnutzungserscheinungen)
- Speichermodul NoName
- tatsächliche Speicherkapazität 128 MB

Person A reklamiert sofort die gelieferte Ware (binnen weniger Stunden nach Erhalt) und wird vom Verkäufer B aufgefordert, die Ware zurückzusenden.

Person A versendet Ware, (da Kaufpreis weit über 40 Euro) unfrei an Person B zurück.

Person B widerrum verweigert mehrfach die Annahme, und die Ware steht nun bei der Post von Person A gegen Porto abholbereit.

Person A setzt Person B eine Frist, den Kaufpreis inkl. aller zusätzlich angefallener Kosten zuückzuerstatten, und droht nach Ablauf der Frist eine Strafanzeige wegen
Betruges an.

Frist verstreicht ergebinslos.

Person B behauptet jetzt aufeinmal, in den AGBs von ihm würden stehen, das Ware generell nicht unfrei angenommen wird. Person A hat diese AGBs jedoch niemals zu eingesehen, bzw. hatte auch keine Möglichkeit, diese einzusehen, und wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass diese AGBs für den Kaufvertrag gelten.
Zudem mehren sich die Bschwerden der anderen Bieter, dass auch bei frankierter Rücksendung der Ware die Rücksendekosten nicht erstattet werden.

Was könnte Person A jetzt machen, um (schnellstmöglich) an sein Geld zu kommen ?

LG
Harald
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