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Verwahrungsvertrag: Garderobe (Veranstaltung)

 
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cR4b
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.02.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 17:44    Titel: Verwahrungsvertrag: Garderobe (Veranstaltung) Antworten mit Zitat

Da dies mein erster Post ist, erstmal ein herzliches Hallo!

Zu meiner Frage, die sich wie folgt stellt:

Bei einer Veranstaltung veranstaltet durch einen Verein, bei der ein Preis für den Eintritt in Höhe von z.B. 5 € bezahlt werden muss, ist eine Garderobe vorhanden.
Für diese muss ein Entgelt in Höhe von 1 € bezahlt werden. Dieser Preis ist auf Zetteln öffentlich ausgehängt mit der Fußnote "Für die Garderobe" übernehmen wir keine Haftung!". Die Ständer für die Gaderobe sind umzäunt und die Jacken, etc. werden vom Personal entgegen genommen. Im Austausch dafür bekommt man ein Märkchen mit Nummer.

Wie ist die Rechtslage beim Verlust von Jacken die in die Obhut der Garderobisten gegeben wurden? Wer haftet für deren Verlust und muss für die Entschädigung aufkommen? Und ist ein Haftungsausschluss durch den Veranstalter überhaupt zulässig?

Mit freundlichen Grüßen,

Sebastian
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Rolf22
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 26.02.08, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn für die Garderobe eine Gebühr verlangt wird, haftet der "Betreiber" selbstverständlich auch dafür.
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skayritera
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Rolf22 hat folgendes geschrieben::
Wenn für die Garderobe eine Gebühr verlangt wird, haftet der "Betreiber" selbstverständlich auch dafür.


Auch dann wenn der "Betreiber" 1 Cent verlangt. Winken
_________________
Mfg Skayritera Winken
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