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Da dies mein erster Post ist, erstmal ein herzliches Hallo!
Zu meiner Frage, die sich wie folgt stellt:
Bei einer Veranstaltung veranstaltet durch einen Verein, bei der ein Preis für den Eintritt in Höhe von z.B. 5 € bezahlt werden muss, ist eine Garderobe vorhanden.
Für diese muss ein Entgelt in Höhe von 1 € bezahlt werden. Dieser Preis ist auf Zetteln öffentlich ausgehängt mit der Fußnote "Für die Garderobe" übernehmen wir keine Haftung!". Die Ständer für die Gaderobe sind umzäunt und die Jacken, etc. werden vom Personal entgegen genommen. Im Austausch dafür bekommt man ein Märkchen mit Nummer.
Wie ist die Rechtslage beim Verlust von Jacken die in die Obhut der Garderobisten gegeben wurden? Wer haftet für deren Verlust und muss für die Entschädigung aufkommen? Und ist ein Haftungsausschluss durch den Veranstalter überhaupt zulässig?
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
Verfasst am: 27.02.08, 20:43 Titel:
Rolf22 hat folgendes geschrieben::
Wenn für die Garderobe eine Gebühr verlangt wird, haftet der "Betreiber" selbstverständlich auch dafür.
Auch dann wenn der "Betreiber" 1 Cent verlangt. _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
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