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Verfasst am: 21.01.05, 09:29 Titel: Persönlicher Rat gesucht....
meine beiden söhne besuchen die selbe schule. der jüngere hat nun nach einer lehrerkonferenz die androhung eines verweises erhalten. da es sich aber bei den verfehlungen meines sohnes nur um "peanuts" handelt, habe ich die besten chancen mit dem widerspruch, den ich noch nicht ausgesprochen habe, durchzukommen. nun kam aber mein älterer sohn nachhause und erzählte, dass eine lehrerin ihn auf die lehrerkonferenz des bruders angesprochen habe und ihm den "wohlmeindenen" rat mit auf den weg gegeben habe, falls wir widerspruch einlegen sollten, hätten wir das gesamte kollegium gegen uns und das könnte dann auf i h n "abfärben"...
der ältere sohn ist ein musterschüler mit guten noten. die lehrer waren bisher immer voll des lobes....
jetzt steh ich da mit meinem gesicht, auf der einen seite mein gerechtigkeitssinn - auf der anderen seite diese drohung im raum. wenn ich keine widerspruch einlege, gebe ich wohl sämtliche rechtsmittel aus der hand um weiter ungerechtigkeiten meinem jüngsten gegenüber zu verhindern, wenn ich es tue, was passiert dann weiter auf dieser schule?? ich kann vor lauter wut und sorge echt nicht schlafen...weil ich nicht weiss was ich tun soll. die lehrerin selber möchte ich noch nichtmal angreifen, sie hat es wirklich nur als tipp gemeint, aber sie wird ihr lehrerkollegium wohl auch gut einschätzen können...
mit freundlichem gruss
gabriela _________________ Gruss
Gabriela
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 21.01.05, 09:45 Titel: Re: Persönlicher Rat gesucht....
Gabriela hat folgendes geschrieben::
meine beiden söhne besuchen die selbe schule. der jüngere hat nun nach einer lehrerkonferenz die androhung eines verweises erhalten. da es sich aber bei den verfehlungen meines sohnes nur um "peanuts" handelt, habe ich die besten chancen mit dem widerspruch, den ich noch nicht ausgesprochen habe, durchzukommen. nun kam aber mein älterer sohn nachhause und erzählte, dass eine lehrerin ihn auf die lehrerkonferenz des bruders angesprochen habe und ihm den "wohlmeindenen" rat mit auf den weg gegeben habe, falls wir widerspruch einlegen sollten, hätten wir das gesamte kollegium gegen uns und das könnte dann auf i h n "abfärben"...
der ältere sohn ist ein musterschüler mit guten noten. die lehrer waren bisher immer voll des lobes....
jetzt steh ich da mit meinem gesicht, auf der einen seite mein gerechtigkeitssinn - auf der anderen seite diese drohung im raum. wenn ich keine widerspruch einlege, gebe ich wohl sämtliche rechtsmittel aus der hand um weiter ungerechtigkeiten meinem jüngsten gegenüber zu verhindern, wenn ich es tue, was passiert dann weiter auf dieser schule?? ich kann vor lauter wut und sorge echt nicht schlafen...weil ich nicht weiss was ich tun soll. die lehrerin selber möchte ich noch nichtmal angreifen, sie hat es wirklich nur als tipp gemeint, aber sie wird ihr lehrerkollegium wohl auch gut einschätzen können...
mit freundlichem gruss
gabriela
Eine schwierige Situation, Gabriela, die wir aus vielen Beispielen kennen.
Ein Rat von außen ohne die genaue Kenntnis der Datails wäre fahrlässig und Sie sollten das hier nicht erwarten.
Vielleicht nur einige Denkanstöße:
1. Wenn - wie so oft - die Androhung des Verweises nicht mit einer Rechtsbehalfsbelehrung versehen ist, können Sie den Widerspruch noch in einem Jahr einlegen. Das kann den Konflikt etwas beruhigen und Ihnen die Entscheidung zunächst ersparen.
2. Wenn es wirklich "peanuts" waren, besteht kaum die Gefahr, dass im Widerholungsfall ein Schulverweis wirksam durchgesetzt werden könnte.
3. Ob die "Tippgeberin" die Situation wirklich adäquat einschätzt, wissen wir nicht. Es gibt da auch allzu häufig den Typ des Hasenfußes, der immer schon die Stimmung aus dem eigenen Kopf als die der anderen verbreitet und sich darin auch noch gefällt. Faktisch ist ein solcher "Tipp" blanker Zynismus. Wenn die Lehrerin die Stimmung nicht teilt, sollte sie gefälligst dazu stehen und sich nicht hinter "Tipps" verbergen. Wer so operiert, ist prima facie nicht vertrauenswürdig.
4. In solchen Situationen hilft i.d.R. nur: Reden, reden, reden: Mit allen Beteiligten die Situation offen und konstruktiv erörtern, ohne Fronten aufzubauen..
Verfasst am: 21.01.05, 11:34 Titel: Re: Persönlicher Rat gesucht....
[quote="Michael Hofferbert"]
Vielleicht nur einige Denkanstöße:
1. Wenn - wie so oft - die Androhung des Verweises nicht mit einer Rechtsbehalfsbelehrung versehen ist, können Sie den Widerspruch noch in einem Jahr einlegen. Das kann den Konflikt etwas beruhigen und Ihnen die Entscheidung zunächst ersparen.
die rechtsbehelfsbelehrung steht drauf, dh. die zeit läuft...
2. Wenn es wirklich "peanuts" waren, besteht kaum die Gefahr, dass im Widerholungsfall ein Schulverweis wirksam durchgesetzt werden könnte.
1. er hatte auf ein zu erstellendes namensschild seinen spitznamen geschrieben (tadel)
2. er hat während des unterrichts durch reden gestört (tadel)
3. er hat einem mitschüler ein etui zugeworfen (tadel)
4. er hat einen schneeball geworfen ( tadel)
5. er hat eine tür beim öffnen durch zuviel schwung gegen die heizung geschlagen (beweislich unabsichtlich, es ist kein schaden entstanden - tadel)
6. er hat in erdkunde dreimal die hausaufgaben nicht gemacht (tadel)
wenn ich nicht widerspreche, wie sehen dann die weitern möglichkeiten der schule aus? kann die schule, weil er wieder mit einem bleistift geworfen hat, allein durch die tatsache dass nicht widersprochen wurde, ihn entlassen??
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