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Verfasst am: 18.02.08, 20:48 Titel: Rückzahlung von Arbeitslosengeld I
Hallo,
Ich habe eine sehr spezielle Frage.
Vom Januar bis März 2007 war eine Frau nach einer Hüftoperation in einer Reha-Klinik. Sie hat leider versäumt, dies der Arbeitsagentur zu melden. Sie ist 63 Jahre alt und bezieht seit Anfang 2006 Arbeitslosengeld I. Die Arbeitsagentur hat ihr in den letzten 2 Jahren lediglich ein Stellenangebot zukommen lassen. Die Frau musste sich nicht regelmäßig dort vorstellen. Sie ist schwerbehindert, d. h. sie hat schon seit Jahrzehnten ein Hüftleiden.
Das Versäumnis basierte auf Unwissenheit. Sie hat keine zusätzlichen Leistungen (Krankengeld) beantragt und ging nach ihrer Entlassung aus der Klinik davon aus, dass sie, wenn sie ein geeignetes Arbeitsangebot von der Agentur erhalten würde, dieses auch annehmen würde. Im Dezember 2007 meldet sich die Arbeitsagentur. Sie sei arbeitsunfähig erkrankt gewesen und habe dies nicht mitgeteilt. Daher soll sie die Leistungen und Krankenversicherungsbeiträge von Februar bis August zurückzahlen (im August hatte sie einen Kontakt mit der Arbeitsagentur). Die Krankenkasse zahlt daraufhin rückwirkend Krankengeld für die Zeit des Rehaaufenthaltes. Es bleiben also noch die Zahlungen der Arbeitsagentur von April bis August 2007 übrig. Die Frau schreibt einen Widerspruch gegen den Bescheid. Sie legt außerdem ein Schreiben bei, in welchem ihr ein Arzt bescheinigt, seit Ende März 2007 arbeitsfähig gewesen zu sein. Zwei Wochen später kommt erneut ein Schreiben, dass der Widerspruch noch genauer geprüft und sie weitere Nachricht erhalten werde. Am gleichen Tag erhält sie ein weiteres Schreiben, in welchem mitgeteilt wurde, dass die Leistungen rückwirkend von Februar 2007 bis Februar 2008 aufgehoben werden. Sie hätte ein Anrecht auf Krankengeld gehabt. Die Krankenkasse sagt allerdings, dass rückwirkend keine Leistungen bezahlt werden und sie davon ausgehen, dass die Frau arbeitsfähig ist.
Problematisch ist, dass die Frau schon mehrfach bei der Arbeitsagentur persönlich vorgesprochen hat. Sie hat außerdem mehrfach dort angerufen. Allerdings ist sie nie zu einem zuständigen Sachbearbeiter durchgedrungen.
Was ist in einem solchen Fall zu tun? Das Arbeitsamt sagt, die Frau sei seit Februar 2007 arbeitsunfähig gewesen, stellt die Leistungen ein und fordert die zuviel bezahlten Leistungen zurück. Die Krankenkasse sagt, dass sie rückwirkend keine Zahlungen leistet.
Verfasst am: 18.02.08, 20:58 Titel: Re: Rückzahlung von Arbeitslosengeld I
Hallo
Dunjak hat folgendes geschrieben::
Sie legt außerdem ein Schreiben bei, in welchem ihr ein Arzt bescheinigt, seit Ende März 2007 arbeitsfähig gewesen zu sein. [...] Die Krankenkasse sagt, dass sie rückwirkend keine Zahlungen leistet.
Der eigentliche Grund, weshalb kein Anspruch auf Krankengeld besteht, wird wohl viel eher der sein, dass die Frau nicht arbeitsunfähig war. Sofern keine Arbeitsunfähigkeit besteht, besteht auch kein Anspruch auf Krankengeld.
Hallo Stefanie,
das sieht die Frau ja genauso. Sie ist nicht arbeitsunfähig. Allerdings behauptet die Arbeitsagentur, dass sie arbeitsunfähig ist, stellt daraufhin die Leistungen ein und fordert sämtliche Zahlungen zurück.
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