Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 12.02.08, 00:51 Titel: Kostennote für PKH und Klageentwurf
Hallo,
mal angenommen man beantragt über ein RA Prozesskostenhilfe und dieser reicht dem AG mit dem PKH-Antrag gleichzeitig den Klageentwurf ein (Streitwert 9.900,-). Die PKH wird abgelehnt und der Kläger hat nun keine Möglichkeit die Klage einzureichen da er die Gerichtsgebühren und den RA nicht bezahlen kann.
Frage: Wie rechnet der RA mit dem ehemaligen Mandanten ab.
Danke für die Diskussion! uwe
Und in Zahlen bedeutet dies 486,- € + 20 € Auslagenpauschale + 96,14 € für Gevatter Staat, macht zusammen 602,14 €. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Sorry,
die habe gedacht, dass das PKH-Verfahren zum Hauptverfahren gehört und wenn die PKH versagt wird und damit das Hauptverfahren nicht durchgeführt wird, für den PKH-Antrag keine nach dem Hauptverfahren 3335 zu berechnenden Kosten entstehen würden. uwe
die habe gedacht, dass das PKH-Verfahren zum Hauptverfahren gehört
Das ist auch so, vgl. § 16 Nr. 2 RVG. Das heißt aber nur, daß der Anwalt die Gebühren, die für das Prüfungsverfahren und das Hauptsacheverfahren entstehen, nicht zwei Mal berechnen kann, eben weil es dieselbe Angelegenheit ist. Findet nur das Prüfungsverfahren statt: siehe oben. _________________ Karma statt Punkte!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.