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Kostennote für PKH und Klageentwurf

 
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Uwe Hoffmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 00:51    Titel: Kostennote für PKH und Klageentwurf Antworten mit Zitat

Hallo,
mal angenommen man beantragt über ein RA Prozesskostenhilfe und dieser reicht dem AG mit dem PKH-Antrag gleichzeitig den Klageentwurf ein (Streitwert 9.900,-). Die PKH wird abgelehnt und der Kläger hat nun keine Möglichkeit die Klage einzureichen da er die Gerichtsgebühren und den RA nicht bezahlen kann.
Frage: Wie rechnet der RA mit dem ehemaligen Mandanten ab.
Danke für die Diskussion! uwe
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Diskussion ist nicht notwendig, die Antwort ergibt sich schlicht aus dem Gesetz: Nr. 3335 VV RVG.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Und in Zahlen bedeutet dies 486,- € + 20 € Auslagenpauschale + 96,14 € für Gevatter Staat, macht zusammen 602,14 €.
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

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Uwe Hoffmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 17.02.08, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry,
die habe gedacht, dass das PKH-Verfahren zum Hauptverfahren gehört und wenn die PKH versagt wird und damit das Hauptverfahren nicht durchgeführt wird, für den PKH-Antrag keine nach dem Hauptverfahren 3335 zu berechnenden Kosten entstehen würden. uwe
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 07:23    Titel: Antworten mit Zitat

Uwe Hoffmann hat folgendes geschrieben::
die habe gedacht, dass das PKH-Verfahren zum Hauptverfahren gehört

Das ist auch so, vgl. § 16 Nr. 2 RVG. Das heißt aber nur, daß der Anwalt die Gebühren, die für das Prüfungsverfahren und das Hauptsacheverfahren entstehen, nicht zwei Mal berechnen kann, eben weil es dieselbe Angelegenheit ist. Findet nur das Prüfungsverfahren statt: siehe oben.
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