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Klasse aufgeteilt. Schüler muss wechseln

 
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darkalex
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.02.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.02.08, 22:45    Titel: Klasse aufgeteilt. Schüler muss wechseln Antworten mit Zitat

Es geht um eine Altenpflegeschule. Auf der Schule fängt jedes halbe Jahr eine neue Klasse an. Schüler A hat im August 2007 angefangen. In der Klasse 1 von Schüler A sind 24 Schüler. Im Unterricht ist es oft unruhig und laut da es 2-4 Schüler gibt die stören. Deshalb hat die Schule jetzt beschlossen die Klasse aufzuteilen. Und zwar müssen 9 Schüler nach den Osterferien in die Klasse 2 (mit 6 Personen) die im Februar 2008 angefangen hat. Es wurde erklärt das die Klasse 2 bis zum ende der Osterferien auf den stand der Klasse 1 gebracht wird. Dann wird parallel beiden Klassen der gleich Stoff beigebracht und das 2 Jahre bis ca. April 2010. Dann werden die Klassen wieder so aufgeteilt wie es am anfang war weil Klasse 1 dann Prüfungsvorbereitung hat. Die Klasse 2 lernt weiter. Es wurde ausgelost wer die 9 Schüler sind. Darf die Schule die Klasse so aufteilen wie beschrieben? Weil die Klasse 2 kriegt so zusagen mehr Stoff vermittelt weil sie ja ab April 2010 weiterlernt. Ich hoffe ich habe es so genau wie möglich beschrieben. Falls ihr noch Angaben braucht dann schreibt. Ich hoffe es kann mir jemand helfen. Danke
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abc
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.12.2004
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 23:17    Titel: Re: Klasse aufgeteilt. Schüler muss wechseln Antworten mit Zitat

Die Schilderung ist schon etwas verworren.

Aber ich denke, rechtlich relevant kann nur die Situation der "Übertreter" im Vergleich zu den in Klasse 1 Verbliebenen sein, denn das ist ja eigentlich ein Jahrgang, der unter den gleichen Voraussetzungen gestartet ist. Wenn die "wirklichen" Schüler der Klasse 2 (also die, die später mit der Ausbildung begonnen haben) dann noch weiter unterrichtet werden, sehe ich darin keine Ungleichbehandlung, sodern finde es nur logisch. (Abgesehendavon, dass es auch passieren kann, dass eine Ausbildung plötzlich um 1 Jahr verlängert wird, und irgendein Jahrgang ist halt dann der erste.)

Wenn der Stoff quasi in Blöcken unterrichtet wird, ist es wahrscheinlich irrelevant, ob ein Teil der Klasse 1 gemeinsam mit Klasse 2 unterrichtet wird. Relevant kann das nur dann sein, wenn die Vorkenntnisse der Klasse 1 für diese einen Vorteil bedeuten würden, und die Klasse 2 dadurch, dass nur ihre Gruppe auf komplette Anfängerinnen Rücksicht nehmen muss, nur viel langsamer vorankommen kann. Ich vermute aber, dass das im geschilderten Fall wohl kaum zutreffen wird.

Weil die Schilderung etwas verworren war: Lernen die Übertreter irgendetwas nicht - oder müssen sie es in einem kürzeren Zeitraum durchnehmen als die ursprüngliche Klasse 1? Nur dann sähe ich hier eine Benachteiligung.
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darkalex
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.02.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.02.08, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Die Klasse 1 ist ja der Klasse 2 ein halbes Jahr im vorraus. Was die Klasse 1 in einem halben Jahr beigebracht wurde, wird der Klasse 2 in ca. 2 Monaten beigebracht. Warum findest du darin keine Ungleichbehandlung wenn die "wirklichen" Schüler der Klasse 2 dann ab April 2010 weiter lernen? Die kriegen dann ja eigentlich mehr Stoff vermittelt.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 25.02.08, 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

darkalex hat folgendes geschrieben::
Die Klasse 1 ist ja der Klasse 2 ein halbes Jahr im vorraus. Was die Klasse 1 in einem halben Jahr beigebracht wurde, wird der Klasse 2 in ca. 2 Monaten beigebracht.
Was nicht heißt, dass sie es danach genau so gut können. Denen fehlt dann gehörig "Übungszeit".
Zitat:
Warum findest du darin keine Ungleichbehandlung wenn die "wirklichen" Schüler der Klasse 2 dann ab April 2010 weiter lernen?
Weil diese Schüler eine genau so lange Ausbildungszeit haben. Sie haben später angefangen, also werden sie auch später aufhören. Da erkenne ich keine Ungerechtigkeit.
Zitat:
Die kriegen dann ja eigentlich mehr Stoff vermittelt.
Wer sagt denn das? Bei denen wird vermutlich der "Schnelldurchgang" des 1. Halbjahres dann noch mal intensiviert - das ist ja schließlich im vollem Umfang Prüfungsstoff, und nicht nur die "Kurzfassung".

Wenn "Klasse 2" eine Ausbildungszeit-Verkürzung bekäme, wäre vermutlich andersrum das Geschrei groß: Warum müssen wir soooo lange, und die dürfen schneller? Wäre ja vermutlich auch ein finanzieller Vorteil, wenn man nicht mehr Azubi ist, sondern das Gehalt eines Examinierten fordern kann, oder?
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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