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Verfasst am: 27.09.04, 19:03 Titel: Homepage über einen Mitschüler....
Hallo,
habe da mal ein paar Fragen. Wir haben zusammen mit ein paar Freunden eine Seite über einen mitschüler in unsere Klasse gemacht und Ihn dadrauf verarscht. Es waren sehr viele persöhnliche Aktionen von ihm dabei. Heute wurden wir von unserer Schulleiteren bedroht, würden wir die Seite nicht runternehmen, würden wir ärgen bekommen.
Wie schaut es dabei mit dem Recht aus, hat die Schule ein Recht soetwas zu fordern? Bzw. hat mein Mitschüler es? Da wir nur Vornamen, keine Nachnamen oder Adressen verwendet haben.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.09.04, 19:39 Titel: Re: Homepage über einen Mitschüler....
Ob die Schule irgendwelche Rechte geltend machen kann, läßt sich ohne nähere Kenntnis der Inhalte nicht bewerten.
Der "Protagonist" kann jedoch durchaus Ansprüche stellen, wenn Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder gar Beleidigungen etc. vorliegen.
Dazu muß gar nicht sein voller Name genannt werden; es genügt, daß er für die Zielgruppe der Seite eindeutig zu identifizieren ist. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 29.09.04, 09:31 Titel: Re: Homepage über einen Mitschüler....
Kazimir hat folgendes geschrieben::
Heute wurden wir von unserer Schulleiteren bedroht, ...
was du "bedroht" nennst, heisst im deutschen sprachgebrauch "gewarnt" oder "ermahnt". eine "bedrohung" ist wenn du jemandem androhst ihn körperlichen schaden zuzufügen, wenn er nicht das machst, was du willst (und zwar grundlos!)
Verfasst am: 29.09.04, 21:19 Titel: Re: Homepage über einen Mitschüler....
Kazimir hat folgendes geschrieben::
Hallo,
habe da mal ein paar Fragen. Wir haben zusammen mit ein paar Freunden eine Seite über einen mitschüler in unsere Klasse gemacht und Ihn dadrauf verarscht. Es waren sehr viele persöhnliche Aktionen von ihm dabei. Heute wurden wir von unserer Schulleiteren bedroht, würden wir die Seite nicht runternehmen, würden wir ärgen bekommen.
Wie schaut es dabei mit dem Recht aus, hat die Schule ein Recht soetwas zu fordern? Bzw. hat mein Mitschüler es? Da wir nur Vornamen, keine Nachnamen oder Adressen verwendet haben.
MFG
Kazimir
MUHAHAHAHA geile Seite
der Kerl muss echt übel drauf sein!
Verfasst am: 30.09.04, 07:32 Titel: Re: Homepage über einen Mitschüler....
Ich weiss nicht wie das genau gehandhabt wird
aber es gibt glaube ich eine Gesetz, welche sagst das du wenn du z.B. Fotos von einer Person veroeffendlichst, diese Person vorher seine Erlaubniss geben muss.
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