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Homepage über einen Mitschüler....

 
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Kazimir
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 19:03    Titel: Homepage über einen Mitschüler.... Antworten mit Zitat

Hallo,

habe da mal ein paar Fragen. Wir haben zusammen mit ein paar Freunden eine Seite über einen mitschüler in unsere Klasse gemacht und Ihn dadrauf verarscht. Es waren sehr viele persöhnliche Aktionen von ihm dabei. Heute wurden wir von unserer Schulleiteren bedroht, würden wir die Seite nicht runternehmen, würden wir ärgen bekommen.

Wie schaut es dabei mit dem Recht aus, hat die Schule ein Recht soetwas zu fordern? Bzw. hat mein Mitschüler es? Da wir nur Vornamen, keine Nachnamen oder Adressen verwendet haben.

MFG
Kazimir
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.09.04, 19:39    Titel: Re: Homepage über einen Mitschüler.... Antworten mit Zitat

Ob die Schule irgendwelche Rechte geltend machen kann, läßt sich ohne nähere Kenntnis der Inhalte nicht bewerten.

Der "Protagonist" kann jedoch durchaus Ansprüche stellen, wenn Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder gar Beleidigungen etc. vorliegen.

Dazu muß gar nicht sein voller Name genannt werden; es genügt, daß er für die Zielgruppe der Seite eindeutig zu identifizieren ist.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Kazimir
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 19:44    Titel: Re: Homepage über einen Mitschüler.... Antworten mit Zitat

Hallo,

ok was wäre denn wenn wir namen komplett ändern? Reicht das aus?
Oder dürfen wir nichteimal sagen: An seinem 17. Geburtstag... verpennte Klausi....

Klausi zb. als ersatzname

MFG
kazimir
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Kazimir
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 20:00    Titel: Re: Homepage über einen Mitschüler.... Antworten mit Zitat

Falls sich jemand für den Inhalt interresiert:

www.wanderpokal.es.tt

User:
Webmaster

Pass:
derpokal
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.09.04, 02:03    Titel: Re: Homepage über einen Mitschüler.... Antworten mit Zitat

ey lan kauf dir liber computer spiel is echt krass geiler als tussn Sehr böse
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.04, 05:08    Titel: Re: Homepage über einen Mitschüler.... Antworten mit Zitat

Hallo!

Nach Durchsicht der Seite würde ich Euch als Betreibern empfehlen, Euch einmal folgende Paragraphen zu Gemüte zu führen:
§185, §186, §187, §223 StG.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.04, 05:10    Titel: Re: Homepage über einen Mitschüler.... Antworten mit Zitat

natürlich:
StG = StGB
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DieEinzigeAnny
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 29.09.04, 09:31    Titel: Re: Homepage über einen Mitschüler.... Antworten mit Zitat

Kazimir hat folgendes geschrieben::
Heute wurden wir von unserer Schulleiteren bedroht, ...


was du "bedroht" nennst, heisst im deutschen sprachgebrauch "gewarnt" oder "ermahnt". eine "bedrohung" ist wenn du jemandem androhst ihn körperlichen schaden zuzufügen, wenn er nicht das machst, was du willst (und zwar grundlos!)
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.04, 21:02    Titel: Re: Homepage über einen Mitschüler.... Antworten mit Zitat

Kazimir hat folgendes geschrieben::
Falls sich jemand für den Inhalt interresiert:

www.wanderpokal.es.tt

User:
Webmaster

Pass:
derpokal


omg - habt ihr in eurer Zeit keine sinnvolleren Beschäftigungen? Mit den Augen rollen Böse
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.04, 21:19    Titel: Re: Homepage über einen Mitschüler.... Antworten mit Zitat

Kazimir hat folgendes geschrieben::
Hallo,

habe da mal ein paar Fragen. Wir haben zusammen mit ein paar Freunden eine Seite über einen mitschüler in unsere Klasse gemacht und Ihn dadrauf verarscht. Es waren sehr viele persöhnliche Aktionen von ihm dabei. Heute wurden wir von unserer Schulleiteren bedroht, würden wir die Seite nicht runternehmen, würden wir ärgen bekommen.

Wie schaut es dabei mit dem Recht aus, hat die Schule ein Recht soetwas zu fordern? Bzw. hat mein Mitschüler es? Da wir nur Vornamen, keine Nachnamen oder Adressen verwendet haben.

MFG
Kazimir


MUHAHAHAHA geile Seite Smilie
der Kerl muss echt übel drauf sein!
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Nestar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 30.09.04, 07:32    Titel: Re: Homepage über einen Mitschüler.... Antworten mit Zitat

Ich weiss nicht wie das genau gehandhabt wird
aber es gibt glaube ich eine Gesetz, welche sagst das du wenn du z.B. Fotos von einer Person veroeffendlichst, diese Person vorher seine Erlaubniss geben muss.
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