Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wer zahlt bei Einbruch?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wer zahlt bei Einbruch?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gloria0
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 19:06    Titel: Wer zahlt bei Einbruch? Antworten mit Zitat

Einen schönen guten Abend,

in unserer Eigentumswohnung ist eingebrochen worden, die Wohnungstür ( nicht die Haustür) wurde zerstört.
In der Wohnung leben 4 Studenten, wovon einer mein Sohn ist, der aber beim Vater gemeldet ist, d.h. nicht in meiner Hausratversicherung ist.
Wer muss nun für den Schaden der Tür aufkommen?

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank im vorraus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 20:56    Titel: Re: Wer zahlt bei Einbruch? Antworten mit Zitat

huch, im ersten Augenblick hab ich gedacht, GloriaD wäre wieder da.....



Gloria0 hat folgendes geschrieben::

In der Wohnung leben 4 Studenten, wovon einer mein Sohn ist, der aber beim Vater gemeldet ist, d.h. nicht in meiner Hausratversicherung ist.
hat denn nicht irgendeiner der dort Wohnenden eine Hausratversicherung? Dann würde ich zuerst mal die kontaktieren.

Gloria0 hat folgendes geschrieben::
Wer muss nun für den Schaden der Tür aufkommen?
erstmal der, der sie kaputtgemacht hat. Sofern der nicht erreichbar ist oder zahlungsunwillig/zahlungsunfähig ist (soll bei derartigen Leuten ja gelegentlich vorkommen), würde ich, wie oben schon angedeutet, die Hausratversicherung in Anspruch nehmen.

Was spricht übrigens dagegen, den Vermieter in die Pflicht zu nehmen? Zu seinen mietvertraglichen Pflichten gehört es, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten bzw. bei Beschädigung diesen wieder herzustellen - außer der Mieter hätte die Beschädigung selbst verursacht. Aber davon ist hier nicht auszugehen. Oder sollte hier eine "Kleinreparaturklausel" in Frage kommen? Wenn ja, wäre zu prüfen (beim Mietrechtsforum nachfragen), ob die denn wirksam vereinbart wurde.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gloria0
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.02.08, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mogli,
zuerst einmal vielen Dank für die Antwort.

Wir haben in den letzten Tagen versucht über unsere "Familienhausratversicherung" den Schaden abzuwickeln, aber leider einen negativen Bescheid bekommen.

Wir s i n d die Vermieter und schießen jeden Monat 300€ in die Wohnung, damit diese überhaupt von den Studenten bewohnt werden kann, deswegen ich nicht glücklich wäre für den Schaden an der Tür aufkommen zu müssen, wenn andere keine Hausrat- versicherung bezahlen möchten.

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank im Vorraus

Roswitha
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.02.08, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

der/die mieter haben den schadenfall nicht verursacht: grundsätzlich keine haftung

der vermieter hat den schaden auch nicht verursacht, ist aber verpflichtet, die wohnung im vertragsgemäßen zustand zu halten.
bis dahin würde ich sagen: der eigentümer muß zahlen.

und jetzt kommt der punkt, den auch ich nie ganz begriffen habe:
der mieter muß die wohnung bei auszug in dem zustand zurückgeben, wie er sie erhalten hat.
kann man den mieter hierüber drankriegen? (ehemals) positive vertragsverletzung?

Zitat:
wenn andere keine Hausrat- versicherung bezahlen möchten.


der eigene sohn also auch nicht...?
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gloria0
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.02.08, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
der eigene Sohn ist doch eigentlich über meine Hausrat versichert, die sich aber entziehen will, denn er wohnt nur zu Studienzwecken dort und ist unter 25 Jahre alt.

Also eigentlich über uns versichert - dachte ich?!

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank im Vorraus
Roswitha
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.02.08, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

ob der hausrat des sohnes mitversichert ist, hängt von den versicherungsbedingungen ab, und ob der sohn überhaupt noch seinen ersten (!) wohnsitz zu hause bei den eltern hat.

sollte der sohn noch mitversichert sein, gelten aber oft noch weitere einschränkungen.
aber, das kann man letztendlich nur aus den konkret dem vertrag zugrunde liegenden bedingungen entnehmen.

wie lautete denn der genaue grund für die ablehnung des versicherungschutzes der eigenen hausratversicherung?

evtl. unterliegen ja auch die eltern der anderen mitbewohner dem irrtum, daß die kids in der studenten-wg mitversichert sind...?
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gloria0
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.02.08, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Talla,
zuerst einmal Danke für den Austausch und die Antworten...

Der erste Wohnsitz ist bei dem Vater meines Sohnes (wir sind geschieden und ich in zweiter Ehe verheiratet) .
Die Eigentumswohnung gehört meinem neuen Mann und mir, mein Sohn aus erster Ehe wohnt nun tatsächlich in dieser Wohnung seit Studienbeginn. Mein Ex Mann meint keine Hausrat besitzen zu müssen...

Die Versicherung lehnt ab mit der Begründung, dass sich der Versicherungsschutz nur auf
unsere jetzige Wohnung bezieht - ich habe heute aber schon Widerspruch eingelegt, da in unserem Vertrag auch unsere Kinder mitversichert sind.
Meine Freundin meint aber, dass es bei gemeinsamen Sorgerecht und dem Umstand, dass es sich um "meine" Tür handelt durchaus mein Sohn bei mir mitversichert ist??

Herzlichen Dank
Roswitha
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.02.08, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

gemeinsames sorgerecht und versicherungsschutz einer hausratversicherung haben erstmal nichts miteinanander zu tun.

es mag ja sein, das kinder "die in häuslicher gemeinschaft mit dem versicherungsnehmer leben" auch in eigenen wohnungen versichert gelten.

aber:
Zitat:
Der erste Wohnsitz ist bei dem Vater meines Sohnes


und damit lebt das kind nicht mehr in häuslicher gemeinschaft und ist nicht mehr mitversichert.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gloria0
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.02.08, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

...
Danke für die Mühen und Antworten!

Ein schönes Wochenende

Roswitha
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.