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Kündigung Fitnessstudio wegen Umzug ins Ausland

 
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dandee
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.02.08, 11:18    Titel: Kündigung Fitnessstudio wegen Umzug ins Ausland Antworten mit Zitat

Hallo,

folgendes Problem:

Meine Frau und ich werden beruflich ins Ausland umziehen(USA) und haben noch einen Vertrag für ein Fitnessstudio, der noch bis Dezember laufen würde. Abgeschlossene Laufzeit war 12 Monate!
Ich habe zwar schon gelesen, das eine ausergewöhnliche Kündigung bei Umzug möglich ist, aber gilt dieses auch, wenn folgender Satz im Vertrag steht?:

Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für ale Fälle unberührt.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
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13
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte die Forenregeln beachten. Rechtsberatung in einem konkreten Einzelfall ist nicht möglich.
_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
aber gilt dieses auch, wenn folgender Satz im Vertrag steht?:

Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für ale Fälle unberührt.

Grundsätzlich schon, da es sich um eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund (Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen Umzuges) handeln würde. Allerdings könnte dies dem entgegenstehen:
Zitat:
Meine Frau und ich werden beruflich ins Ausland umziehen(USA) und haben noch einen Vertrag für ein Fitnessstudio, der noch bis Dezember laufen würde. Abgeschlossene Laufzeit war 12 Monate!

Der Vertrag wurde also zum 1. Januar 2008 geschlossen, aber schon im Februar 2008 steht der Umzug fest. Da würde ich mich als Fitnessstudio-Betreiber fragen, ob das Ehepaar nicht bewußt von Anfang an das Risiko eingegangen ist, den Vertrag wegen Umzuges nicht erfüllen zu können. Dies könnte ein außerordentliches Kündigungsrecht ausschließen.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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