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Weiterverkauf von Eintrittskarten

 
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DJDJ
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 00:04    Titel: Weiterverkauf von Eintrittskarten Antworten mit Zitat

Guten Abend,

ich bin sehr an juristischen Fragen interessiert, bin jedoch noch nicht wirklich fit darin, einige von mir durchgespielte Fälle mit Hilfe von Büchern zu beantworten, da die Fallbesipiele, die ich mir ausdenke, manchmal sehr komplex sind. Daher hoffe ich, dass mir hier bei einem dieser potentiellen Szenarien weitergeholfen werden kann:

Meine Frage dazu lautet:

Dürfen Eintrittskarten, auf denen ein ausdrücklicher Vermerk abgedruckt ist, der einen darauf hinweist, dass der Weiterverkauf verboten ist, als Zugabe zu einem anderen Artikel deutlich geringeren Werts verschenkt werden? Darf man also laut gültigem Recht einen Artikel niedrigen Werts zur Versteigerung anbieten und zwar mit dem deutlichen Hinweis, dass der Käufer die Eintrittskarten als Geschenk gratis dazu erhält, auch wenn dadurch nicht ausgeschlossen wird, dass der gebotene Geldbetrag dann den eigtl Wert des (billigen) Gegenstandes deutlich übersteigt?

Es wäre sehr schön, wenn Sie mich über die Rechtslage aufklären könnten, damit ich mein Wissen erweitern kann.

mfG
DJDJ
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ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Da war letztens ein Thread zu diesem oder einem ähnlichem Thema.
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DJDJ
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.02.08, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort!!

Jedoch ist meine Frage ja noch ein wenig spezieller. Gerade dieses tiefe Eindringen in Detail-Problematiken finde ich so interessant.

Es wäre daher nett, wenn mir noch einmal jemand helfen könnte meinen Wissensdurst zu stillen, indem er mir die Rechtslage erklärt.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.02.08, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der speziellen Frage handelt es sich um ein offensichtliches Umgehungsgeschäft, das ist rechtlich unerheblich. Die Sachlage ist also nicht anders als hätte man die Karten direkt verkauft.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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DJDJ
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.02.08, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Habe ich das also richtig verstanden:

Wenn der Weiterverkäufer ein privater Verkäufer ist kann der eigentliche Vertreiber den Weiterverkäufer nicht anzeigen bzw. verklagen??

siehe: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=138602
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 02:35    Titel: Antworten mit Zitat

Anzeigen sowieso gar nie nicht. Ein Verstoß gegen AGB ist niemals per se eine Straftat.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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DJDJ
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Was könnte der Veranstalter denn unternehmen??
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