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Verfasst am: 11.02.08, 00:04 Titel: Weiterverkauf von Eintrittskarten
Guten Abend,
ich bin sehr an juristischen Fragen interessiert, bin jedoch noch nicht wirklich fit darin, einige von mir durchgespielte Fälle mit Hilfe von Büchern zu beantworten, da die Fallbesipiele, die ich mir ausdenke, manchmal sehr komplex sind. Daher hoffe ich, dass mir hier bei einem dieser potentiellen Szenarien weitergeholfen werden kann:
Meine Frage dazu lautet:
Dürfen Eintrittskarten, auf denen ein ausdrücklicher Vermerk abgedruckt ist, der einen darauf hinweist, dass der Weiterverkauf verboten ist, als Zugabe zu einem anderen Artikel deutlich geringeren Werts verschenkt werden? Darf man also laut gültigem Recht einen Artikel niedrigen Werts zur Versteigerung anbieten und zwar mit dem deutlichen Hinweis, dass der Käufer die Eintrittskarten als Geschenk gratis dazu erhält, auch wenn dadurch nicht ausgeschlossen wird, dass der gebotene Geldbetrag dann den eigtl Wert des (billigen) Gegenstandes deutlich übersteigt?
Es wäre sehr schön, wenn Sie mich über die Rechtslage aufklären könnten, damit ich mein Wissen erweitern kann.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 22.02.08, 20:19 Titel:
Bei der speziellen Frage handelt es sich um ein offensichtliches Umgehungsgeschäft, das ist rechtlich unerheblich. Die Sachlage ist also nicht anders als hätte man die Karten direkt verkauft. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 23.02.08, 02:35 Titel:
Anzeigen sowieso gar nie nicht. Ein Verstoß gegen AGB ist niemals per se eine Straftat. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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