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pandor Troll-Verdacht
Anmeldungsdatum: 11.07.2005 Beiträge: 599
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Verfasst am: 21.02.08, 19:24 Titel: 4 cl groß? |
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A bestellt in Kneipe 2 kleine Jägermeister. Er bekommt zwei Gläser mit dem Getränk, leert diese und möchte später bezahlen. Der Kellner B verlangt 4.- pro Glas. In der Karte steht: 4cl 4.-. A jedoch hat ausdrücklich 2 KLEINE J.meister bestellt. B erwidert, A solle die Karte genau lesen, dort stehe, dass nur 4 cl angeboten werden. A sagt, er hätte die Karte nicht gelesen, er wollte einfach nur zwei kleine Jägermeister ordern. B sagt daraufhin, 4 cl seien ja kleine gewesen, groß bedeutet bei B , wie er sagte, 8 cl....
Wie ist das zu beurteilen? |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 21.02.08, 19:55 Titel: |
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A hat bestellt, A hat die Ware erhalten und Konsumiert, A hat zu zahlen. _________________ Geist ist Geil! |
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pandor Troll-Verdacht
Anmeldungsdatum: 11.07.2005 Beiträge: 599
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Verfasst am: 21.02.08, 20:00 Titel: |
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| A hat nicht das bestellt, was er bekam! Es ist, da Eis im Glas, für A nicht erkennbar gewesen, dass es 4 statt 2 cl waren. A ging davon aus das, was er bekommt, entspricht dem, was er bestellte... |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 21.02.08, 20:08 Titel: |
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A hat nicht "2 cl" bestellt, sondern "einen kleinen". Was der Wirt als klein oder groß im Angebot hat, hätte A vorher in Erfahrung bringen können.
Wenn A einen Wurstsalat bestellt hätte und der Meinung ist, da gehören Gurken rein, aber der Wirt Wurstsalat ohne Gurke in der Karte stehen hat, kann A das auch nicht reklamieren, nur weil er es vielleicht von anderswo so kennt.
Es dürfte nicht wegzudiskutieren sein, dass bei der Bestellung in der Kneipe die Karte als Grundlage dient.
(Von großen Ausnahmen vielleicht abgesehen: A bestellt ein Bier, aber "Bier" bedeutet in der Sprache der Karte warum auch immer Sauerkraut. Für Begriffe wie groß und klein dürfte das nicht gelten.) _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 21.02.08, 20:10 Titel: |
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Ich denke schon, daß A hätte erkennen können, wieviel er bekommt. Auch mit Eis drin.
Aber auf alle Fälle hat er seine Bestellung nicht genauer definiert und dann bekommt man halt in den ortsüblichen Mengen. Wäre ja auch für ihn möglich gewesen, im Vorab sich über die Preise zu informieren.
Nur weil A glaubt, daß klein = 2cl ist, muss das ja nicht jeder so sehen. Und eine gesetzliche Vorgabe gibt es dafür auch nicht. _________________ Geist ist Geil! |
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pandor Troll-Verdacht
Anmeldungsdatum: 11.07.2005 Beiträge: 599
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Verfasst am: 21.02.08, 20:11 Titel: |
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| großer und kleiner Wurstsalat - ok. Aber ist es nicht üblicherweise so, dass 2 cl klein und 4 cl groß bedeutet? |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 21.02.08, 20:19 Titel: |
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Was anderswo üblich ist, muss den Wirt im Einzelfall aber nicht unbedingt interessieren.
Es gibt Lokale die sind sogar berühmt für ihre großen Portionen/Mengen.
Was hätte A denn gemacht, wenn der Wirt einen "unüblichen" Preis für eine "normale" Bestellung verlangt hätte(sagen wir z.B. das Doppelte, weil es eben so in der Karte steht)? Dann hätte A sich auch nicht rausreden können mit "das ist aber unüblich teuer". _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Volker H. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.01.2008 Beiträge: 58
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Verfasst am: 21.02.08, 20:21 Titel: |
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| A muß nicht zahlen, was er bestellte, sondern was er gesoffen hat, und das waren 2 x 4 cl. Noch Fragen? |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 21.02.08, 20:23 Titel: |
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Suchen sie mal nach dem Stichwort "Vertragsautonomie".. Dann wird schon einiges klarer. _________________ Geist ist Geil! |
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pandor Troll-Verdacht
Anmeldungsdatum: 11.07.2005 Beiträge: 599
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Verfasst am: 21.02.08, 20:27 Titel: |
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| @ Volker: bei deiner art, antworten zu formulieren könnte, man meinen, du hättest ein paar 8cl - Jägermeister zu viel erwischt! |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 21.02.08, 20:33 Titel: |
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Ich darf doch sehr bitten... _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Volker H. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.01.2008 Beiträge: 58
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Verfasst am: 21.02.08, 20:33 Titel: |
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@ Pandor: Sie müßten mich erst mal erleben, wenn ich ne ganze Flasche Jägermeister intus habe  |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 04.03.08, 12:03 Titel: |
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| Zitat: | | wenn ich ne ganze Flasche Jägermeister intus habe |
Groß oder klein ?? _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 04.03.08, 12:42 Titel: Re: 4 cl groß? |
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| pandor hat folgendes geschrieben:: | A bestellt in Kneipe 2 kleine Jägermeister. Er bekommt zwei Gläser mit dem Getränk, leert diese und möchte später bezahlen. Der Kellner B verlangt 4.- pro Glas. In der Karte steht: 4cl 4.-. A jedoch hat ausdrücklich 2 KLEINE J.meister bestellt. B erwidert, A solle die Karte genau lesen, dort stehe, dass nur 4 cl angeboten werden. A sagt, er hätte die Karte nicht gelesen, er wollte einfach nur zwei kleine Jägermeister ordern. B sagt daraufhin, 4 cl seien ja kleine gewesen, groß bedeutet bei B , wie er sagte, 8 cl....
Wie ist das zu beurteilen? |
Wegen 4,- € eine Anfrage starten? - Vorher Karte lesen und gut ist.4,- € Lehrgeld ist doch kein Problem - oder?
Kleine J-meister oder Feiglinge gibt's an der Trinkhalle um die Ecke oder beim Discounter. |
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Volker H. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.01.2008 Beiträge: 58
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Verfasst am: 04.03.08, 12:54 Titel: |
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Ja groß oder klein, das ist hier die Frage.
Ich möchte noch den Gesichtspunkt des Irrtums ins Feld führen,
der meine bisherige Meinung (zu zahlen ist die getrunkene Menge)
durchaus in Frage stellen könnte.
Bestelle ich nämlich als Ausländer "1 Groß Rolle Toilettenpapier" in der Annahme,
es handele sich um eine große Rolle
und es wird mir 1 Groß (144 Rollen) geliefert,
dann habe ich mich geirrt und kann 143 Rollen zurückgeben.
OK, Jägermeister kann man nicht mit Toilettenpapier vergleichen.
Volker |
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