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Rechtsgrundsatz

 
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Mira75
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.02.2008
Beiträge: 17
Wohnort: BW

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 14:58    Titel: Rechtsgrundsatz Antworten mit Zitat

Hallole ihr lieben Helfer, mache gerade ein Fernstudium und hänge an einem Fall fest:
Großhändler X ist vor Fabrikant Y Büro ausgerutscht und hat sich leichte Prellungen zugezogen. Die Raumpflegerin hatte nicht damit gerechnet, dass um die Uhrzeit noch Leute in den Räumen sind und vergessen, das Warnschild "Frisch gebohnert" aufzustellen. Einige Tage später hält Y ein Schreiben von X in Händen mit einer Zahlungsforderung von 2030€ für : 30€ Taxigeld -konnte nach dem Schreck nicht mehr fahren.
2000€ Schadensersatz für Verdienstausfall-musste am nächsten Tag eine Pause einlegen.
Nun zu den Fragen: 1. Wie ist die Rechtslage, besteht Anspruch??
DANKE und LG Mira
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Anspruch grundsätzlich mal ja. Anspruchsgrundlagen: die Putzfrau haftet dem X nach § 823 BGB. Der Y könnte für seine Putzfrau nach 831 haften, aber mit Entlastungsmöglichkeit (sie ist seine Verrichtungsgehilfin).

Aus der Fallbeschreibung geht nicht hervor, ob der Y aktuell in vertraglichen Beziehungen zum X stand. Wenn ja, käme noch als Anspruchsgrundlage die culpa in contrahendo dazu.

Fällt jemandem noch was ein?

Soweit zum Anspruch "dem Grunde nach". Ob der Schadenersatzanspruch in dieser geltend gemachten Höhe auch gerechtfertigt ist, wäre als nächstes zu prüfen.

Und schließlich ist, wie immer, zu prüfen, ob den Geschädigten irgendein Mitverschulden trifft (das wäre aber wohl eher für die Praxis relevant, in Prüfungsaufgaben gibt das die Fallgestaltung meistens nicht her)
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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