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Der Mann meiner Vermieterin ist Rechtsanwalt. Er tritt faktisch als Hauseigentümer, zumindest als Hausverwalter auf. So wird z.B. die Miete auf sein Konto überwiesen, sämtlicher Schriftverkehr zu dem Mietverhältnis wird durch ihn durchgeführt
Nun gab es eine Meinungsverschiedenheit zu einer Mietsache. Er erwirkte einen Mahnbescheid gegen mich und verlangt dafür 25 Euro Mahngebühr.
Ich meine, das sei seine Privatsache und ihm steht diese Gebühr nicht zu.
Für eigene Angelegenheiten kann ein Rechtsanwalt die gesetzlichen Gebühren verlangen. Ist so, braucht man nicht zu diskutieren. Zahlen Sie, wenn der Mahnbescheid begründet war, oder der Typ lässt den Gerichtsvollzieher kommen.
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