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Ich habe mich mit der Umstellung von Akten einer Rechtsanwaltskanzlei auf ein elektronisches Dokumenten Management System befasst. UIn diesem Zusammenhang ergibt sich bei mir die Frage, ob bei Altakten über abgeschlossene Mandate die elektronische Form der Aufbewahrungspflicht nach der BRAO genügt, d. h. ob die Papieraltakten vernichtet werden könnten.
Ich würde die Altakten aufheben, denn sie sind die Originale. Wenn da noch mal eine Sache hoch kommt kann man so am besten alles nachweisen und vorlegen.
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