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Verfasst am: 18.02.08, 07:34 Titel: „Club-Prinzip“ mit Gaststätten-Konzession vereinbar?
Hallo,
um das in Bayern bestehende Rauchverbot zu umgehen, werden aus ganz „normalen“ Kneipen jetzt sogenannte „Clubs“ gemacht, die nur Mitglieder betreten dürfen.
Ist das mit der erteilten Gaststätten-Konzession vereinbar, wenn plötzlich aus einer allgemein zugänglichen Gaststätte ein geschlossener „Club“ wird?
die Antwort habe ich selber beim Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband http://www.bhg-online.de gefunden:
Zitat:
„Bei allen Clublösungen besteht allerdings die Gefahr, dass bei der ganzen oder teilweisen Umwandlung einer Gaststätte in einen Raucherclub eine Änderung der Betriebsart im Sinne des § 3 Gaststättengesetz gesehen wird mit der Folge, dass bei Alkoholausschank eine neue gebührenpflichtige Gaststättenerlaubnis erforderlich wird, die mit Auflagen verbunden sein kann.“
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