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angenommen A hat zum 15.03. einen neuen mietvertrag...
die vormieter B wohnen bereits woanders und erlauben A bereits das renovieren etc...
nun möchte A gerne schon alle möbel aus der alten wohnung haben, da sein vertrag bereits zum 15.03. abläuft...
was wäre, wenn B den nachmieter A bereits reinlässt (mit absprache des vermieters C) und es kommt zu einem zwischenfall - zum beispiel rohrbruch oder so...
normal wäre B ja noch haftbar, da diese bis zum 14.03. die wohnung angemietet haben... kann man diese haftbarkeit vertraglich irgendwie auf A übertragen?
wie sieht es mit dem vermieter C aus, muss man da irgendetwas beachten oder muss lediglich A und B sich einig werden?
was wäre, wenn B den nachmieter A bereits reinlässt (mit absprache des vermieters C) und es kommt zu einem zwischenfall - zum beispiel rohrbruch oder so...
Wieso sollte der Mieter für einen Rohrbruch verantwortlich sein? Es sei denn, er hätte das Rohr selbst kaputtgeschlagen.....
mymomo hat folgendes geschrieben::
normal wäre B ja noch haftbar, da diese bis zum 14.03. die wohnung angemietet haben... kann man diese haftbarkeit vertraglich irgendwie auf A übertragen?
Was sollte man denn da vertraglich regeln? Wer was kapttmacht, muss es bezahlen. Wenn was kaputtgeht ohne dass der Mieter oder ein Besucher was dafür kann, dann muss es der Vermieter bezahlen.
Ich seh´ das Problem hier nicht..... _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
wenn der rohrbruch oder ein feuer oder sonstwas passiert, ist doch der mieter dafür haftbar, oder etwa nicht?
streng genommen sind die nachmieter, welche quasi nur vom vormieter geduldet werden (da diese ja noch die miete zahlen), ja nur zu gast, oder nicht?
klar, wenn A dort ausversehen einen fernseher kaputt haut, läuft das über die haftpflicht von A... wenn aber die bude durch verschulden von A komplett abbrennt, wer ist dann dafür haftbar?
wie mogli schon sagte:
wer was kaputt macht, muß dafür zahlen.
brennt die hütte ab, oder läuft mit wasser voll, aus einem grund, den der neue (oder auch der alte) mieter nicht zu vertrten hat, ist es ganz alleine das problem des vermieters...
der bisherige mieter sollte sich selbst durch ein übergabeprotokoll absichern. das sollte man eigentlich immer, wenn man auszieht...nicht das man hinterher versucht, irgendwelche schäden, die der neue angerichtet hat, dem alten mieter in die schuhe zu schieben.
aber ansonsten gibts da nicht viel zu regeln...?! _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
wenn der rohrbruch oder ein feuer oder sonstwas passiert, ist doch der mieter dafür haftbar, oder etwa nicht?
nochmal: nur wer den Schaden verschuldet hat, muss ihn ersetzen (Grundsatz, die Ausnahmen lassen wir hier mal weg....) Wenn der Rohrbruch ohne Verschulden des Mieters entsteht, warum sollte der Mieter dafür schadenersatzpflichtig werden?
mymomo hat folgendes geschrieben::
klar, wenn A dort ausversehen einen fernseher kaputt haut, läuft das über die haftpflicht von A...
.... nur wenn es nicht sein eigener Fernseher ist und er den Fernseher auch nicht gemietet oder geliehen hat....
mymomo hat folgendes geschrieben::
wenn aber die bude durch verschulden von A komplett abbrennt, wer ist dann dafür haftbar?
zunächst mal die Feuerversicherung. Die kann unter Umständen beim Schadenverursacher (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) Regress nehmen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Okay, dann mal anders gefragt: wenn vormieter A dem nachmieter B gegenstände überlässt, z.b. eine waschmaschine, ohne etwas schriftlich zu fixieren, einfach per absprache, und diese maschine läuft einen monat später aus, sei es durch verschleiss oder weil der anschluss sich löst oder sonstwas - wer ist dann haftbar? Noch der alte mieter, weil das gerät ja formell noch seines ist?
Und wenn ja, könnte er sich absichern, indem er einen "kaufvertrag" mit dem nachmierter abschließt?
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