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Beratungshilfesache = Prozesskostenbeihilfe?

 
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KarlKnauser
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.02.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 22.02.08, 18:08    Titel: Beratungshilfesache = Prozesskostenbeihilfe? Antworten mit Zitat

Hallo,

hoffe ich bin in der richtigen Kategorie gelandet?!

Besteht ein Unterschied zwischen Beratungshilfe und Prozesskostenbeihilfe?

Wenn nicht, ist man automatisch Prozesskostenbehilfe-berechtigt wenn einem auch vorher Beratungshilfe zugestanden wurde?

Für was genau steht die Prozesskostenbeihilfe ein, wo kann man sich da informieren bzw. nachlesen?


gruß
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 22.02.08, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, Unterschiede bestehen einige.
Die wirtschaftlichen Voraussetzungen sind ähnlich, aber bei Prozesskostenhilfe werden auch Erfolgsaussichten geprüft.
Prozesskostenhilfe betrifft Prozesse, Beratungshilfe dient der vorgerichtlichen Konfliktbereinigung, also der Vermeidung von Prozessen.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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KarlKnauser
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.02.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 22.02.08, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wie oft darf man die Beratung denn in Anspruch nehmen?

Bedeutet das, dass die Anwältin/der Anwalt auch den Schriftverkehr usw. übernehmen kann?
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 22.02.08, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

In ein und derselben Sache nur einmal. Ansonsten hängt es vm jeweiligen Fall und der Notwendigkeit ab oder ob es andere Hilfsmöglichkeiten gibt.
Und (ausser in Strafsachen): ja.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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KarlKnauser
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.02.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 22.02.08, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, wenn nun auf mein zukünftiges Handeln in einer Sache von der gegnerischen Seite ein Anwaltsschreiben kommt, kann ich dann Prozesskostenbeihilfe beantragen und hilft mir diese dann für zukünftige Handelungen zusammen mit Rechtsbeistand weiter?
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 22.02.08, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, Prozesskostenhilfe gibt es erst -wie der Name schon sagt- wenn es zu einem Prozess, also einem gerichtlichen Verfahren kommt. Alles außergerichtlich läuft über Beratungshilfe.
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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